Hannover/Berlin – Die starke Zunahme der Covid-19-Erkrankungen in Italien dürfte aktuell auch vielen Reisenden Sorgen machen, zumal im April etwa in Nordrhein-Westfalen die Osterferien anstehen. Zunächst wurden am Sonntag weite Teile im Norden Italiens zur Sperrzone erklärt, dann reagierte Südtirol, am Montagabend weitete die Regierung die Sperrzone dann auf das ganze Land aus. Wie kann man sich derzeit in Italien bewegen? Antworten auf Fragen rund um derzeitige Reisen in das Land.
Für welche Regionen in Italien gibt es Reisehinweise?
In Norditalien hat sich der Virus Sars-CoV-2 in den vergangenen Wochen stark verbreitet. Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für Italien aufgrund der aktuellen Krankheitswelle durch den Coronavirus verschärft. Das Amt rät auf seiner Internetseite nun auch von Reisen nach Südtirol ab, zudem von nicht notwendigen Reisen nach ganz Italien.
Zuvor war bereits vor Fahrten in die Regionen Lombardei und Emilia-Romagna, die Stadt Vò Eugenaeo in der Provinz Padua und die Region Venetien abgeraten worden. Sonntagmorgen wurde die Sperrzone auf 15 Regionen im Norden Italiens ausgeweitet – darunter auch die Touristenhochburgen Venedig und Mailand. In der Sperrzone gilt ein Ein- und Ausreiseverbot, ausgenommen sind unaufschiebbare berufsbedingte Fahrten und Notsituationen. Die Rückkehr an einen Wohnort und die Ausreise nach Deutschland sind ebenfalls weiterhin möglich, schreibt das Auswärtige Amt. Allerdings müssen Ausreisende darauf achten, dass ihre Reise er bindung nicht gekappt wurde. Zwar sollen internationale Zug- und Flugverbindungen sowie der öffentliche Nahverkehr weiterhin aufrecht erhalten werden, allerdings hatten schon einige Fluggesellschaften ihre Verbindungen nach Norditalien ausgesetzt. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte am Freitag die Liste der Risikogebiete in Italien aktualisiert und um Südtirol in der Region Trentino-Südtirol erweitert.
Im Bezug auf das Ausland solle sich aber nichts ändern, erklärte Italiens Ministerpräsident Guiseppe Conte. Die Sperrzone soll vorerst bis zum 3. April gelten.
Wie ist die derzeitige Situation in Südtirol?
Bis zum Montagmittag waren laut Landesregierung in Südtirol 36 positiv getestete Covid-19-Fälle bekannt. 257 Personen befanden sich in häuslicher Isolation.
Um der Ausbreitung des Coronavirus weiter vorzubeugen, greift die Region nicht nur zu Quarantänemaßnahmen. So wird auch die Skisaison vorzeitig und damit einen Monat vor dem eigentlich geplanten Ende beendet. Die Frühjahrssaison wird später beginnen. Das gab die Region am Montagnachmittag bekannt. „Die Südtiroler Skigebiete zählen zu den beliebtesten im gesamten Alpengebiet. Wir sind uns daher bewusst, dass wir einen wichtigen Teil im Kampf gegen die Ausbreitung von Corona beitragen können und müssen“, sagte Helmut Sartori vom Verband der Seilbahnunternehmer.
Ab Mittwoch stellen die touristischen Unternehmen ihren Betrieb ein, wieder aufgenommen werden soll er mit dem vorgesehenen Ende der Sperrzone am 3. April. Zuvor hatte es harte Diskussionen unter Hoteliers und den Betreibern der Skigebiete gegeben. Infolge der Einstellung des Betriebs erwartet Südtirol rund 4000 Arbeitslosengeld-Meldungen.
Worauf muss ich mich einstellen, wenn ich nach Italien reise?
Weil sich die aktuelle Situation schnell verändern kann, rät das Auswärtige Amt bereits vor Reiseantritt, sich über aktuelle Nachrichten über das Reiseziel zu informieren und auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz zu achten. Aktuell werden Einreise de an der italienischen Grenze kontrolliert. Zudem sollten Sie sich vorab bei ihrem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft informieren, ob die Reise wie geplant stattfinden kann oder ob es Änderungen im Plan gibt.
Im Twitterkanal von Easyjet hieß es am Sonntag, man kenne die Berichte über Einschränkungen. Die Verbindungen von und nach Mailand, Venedig oder Malpensa seien aber momentan nicht betroffen, man plane einen ganz normalen Flugbetrieb. Ryanair hingegen kürzt die Flugpläne von und nach Italien. Das stark reduzierte Angebot gelte vom späten Donnerstagabend an (Mitternacht) bis zum 8. April, teilte die Airline am Montag in Dublin mit. Betroffen seien internationale Flüge von und nach Bergamo, Malpensa, Venedig, Parma, Rimini und Treviso. Vom späten Dienstagabend an bis 8. April werden zudem alle Inlandsflüge von und nach Bergamo, Malpensa, Parma und Treviso eingestellt.
In Italien sind Flughäfen bis auf weiteres für Direktflüge aus China gesperrt. Der Betrieb an Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen läuft allerdings normal. An Flughäfen und Häfen werden bei der Einreise Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Ebenso bei Überlandreisen in und durch Regionen mit bereits gemeldeten Infektionsfällen.
Welche besonderen Regeln gelten aktuell in Italien?
Die italienische Regierung hat Anfang März mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen: Schulen und Universitäten bleiben bis zum 3. April geschlossen, Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt, kulturelle Veranstaltungen, bei denen ein Sicherheitsabstand von einem Meter nicht gegeben ist, dürfen nicht stattfinden. Alle Sportveranstaltungen, auch die italienische Fußballliga Serie A, werden ausgesetzt. Sollten Sie den Besuch einer Veranstaltung in Italien geplant haben, erkundigen Sie sich besser im Vorfeld, ob diese stattfindet, abgesagt oder verschoben wurde.
Kann ich auch im Ausland unter Quarantäne gestellt werden?
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, was zu tun ist, wenn eine Infektion festgestellt wurde. Diese können dann – genau wie auch in Deutschland – Quarantänemaßnahmen anordnen, die auch von Reisenden zu befolgen sind.
Was muss ich beachten, wenn ich aus Italien zurück nach Deutschland komme?
Reisende aus Italien, die mit dem Flugzeug in Deutschland ankommen, sind verpflichtet, auf sogenannten Aussteigekarten anzugeben, wo sie sich in den kommenden 30 Tagen aufhalten werden. Ebenfalls können Fragen zu Symptomen und zur vorherigen Reise gestellt werden. Auffällige Personen können zudem weiter befragt und gegebenenfalls untersucht werden.
Rückreisende sollten zudem auf mögliche Symptome achten und sich im Zweifel an ihr Gesundheitsamt oder ihren Arzt wenden, um dort ein individuelles Risiko abschätzen zu lassen.
Was sollte ich tun, wenn ich meinen Urlaub in Italien bereits gebucht habe?
Urlauber, die ihre Reise nach Italien zu Ostern oder im Sommer bereits gebucht haben, sollten abwarten. Das rät der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich aus Kempten. Im Vorteil sind Urlauber, wenn sie Unterkünfte mit kostenloser Storno-Option etwa bis einen Tag vor Abreise gebucht haben. Das bieten viele Hotelportale, der Preis ist dann etwas teurer. „In diesem Fall würde ich stornieren und schauen, wie sich die Preise entwickeln“, empfiehlt der Reiserechtler. Neu buchen sollte man nur mit einer großzügigen Stornierungsmöglichkeit.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich den Urlaub storniere?Nicht jeder, der jetzt seinen geplanten Urlaub absagt, kann nach Ansicht von Experten Geld zurückbekommen. Eine Übersicht mit drei Fällen.
Pauschalreisende: Experte sieht kostenloses Rücktrittsrecht
Pauschalreisen in die vom Covid-19-Ausbruch betroffenen Gebiete in Norditalien lassen sich nach Ansicht des Reiserechtsexperten Paul Degott aus Hannover ohne Gebühren stornieren: Betroffene hätten ein kostenloses Rücktrittsrecht wegen der außerordentlichen Umstände, erklärt Degott. Der Veranstalter zahle dann den Reisepreis zurück.
Norditalien ist nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) aber eher kein Ziel für Pauschalreiseveranstalter. Stattdessen wird das Land verstärkt von Reisenden besucht, die Leistungen wie Anreise und Hotel individuell buchen. Gleichwohl seien auch die Veranstalter über den DRV in engem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und mit dem Robert Koch-Institut, sagte eine Sprecherin: „Wir schauen uns die Situation sehr genau an." Wer seine Italien-Reise über einen Veranstalter gebucht habe, sollte sich im Zweifel mit diesem in Verbindung setzen.
Individualreisende: Hoffen auf Kulanz
Wer hingegen einen Flug nach Norditalien und das dortige Hotel einzeln gebucht hat, hat es nicht so leicht mit der Erstattung: „Dann werde ich in der Tat das Problem haben, dass mir die Fluggesellschaft allenfalls noch die Steuern und Gebühren zurückzahlt, die nicht anfallen, wenn ich nicht fliege“, erklärt Degott. Aber: „Erfahrungsgemäß sind die Fluggesellschaften nicht furchtbar zahlungswillig.“ Man müsse sicher Briefe schreiben und streiten, um das Geld zurückzubekommen.
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Was die Stornierung von Unterkünften in der von Covid-19 betroffenen Region angeht, so gilt italienisches Recht. Ob man da das Geld wiedersieht, könne man nicht absehen, so Degott. Im Zweifel müssen Individualurlauber, anders als Pauschalreisende, auf Kulanz hoffen.
Zugreisende: Bahngesellschaften stellen Voucher aus
Eine Sprecherin der Deutschen Bahn verwies am Sonntag darauf, dass für Fahrten nach und aus Italien die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zuständig seien. Diese teilten mit, dass die Nachtzüge nach Mailand und Venedig eingestellt würden. Der Nachtzug nach Rom, der in München startet, fahre aber weiter. Am Tage fahren den Angaben zufolge weiter Züge nach Bologna, Udine, Triest, Verona und Venedig, aber ab Montag nur noch mit italienischem, nicht mehr mit österreichischem Personal.
Zugtickets in Italien werden derzeit kostenlos erstattet, wenn Reisende ihre Fahrt wegen des Covid-19-Ausbruchs nicht antreten wollen. Das teilten die italienischen Bahnunternehmen mit.
Weitere Informationen für Reisende
Allgemeine Hinweise des Auswärtigen Amtes
Reise- und Sicherheitshinweise für Italien (Auswärtiges Amt)
Reisehinweise des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Trenitalia wird nach eigenen Angaben Zugfahrten unabhängig vom Tarif komplett erstatten, wenn Reisen wegen des neuartigen Coronavirus' abgesagt werden. Wer ein Ticket für einen Hochgeschwindigkeits- oder Fernzug gebucht hat, erhalte ein Voucher mit einem Jahr Gültigkeit. Wer einen Regionalzug gebucht hat, bekommt eine Erstattung in bar.
Der Schnellzug-Anbieter Italo bietet laut eigener Aussage Vouchers für alle Reisen aus den und in die betroffenen Regionen im Norden Italiens an. Sie haben eine Gültigkeit bis Ende Juli. (mit tli/mab/dpa)