Das Bundeskriminalamt warnt im Weihnachtsgeschäft vor einer neuen Betrugsmasche. Selbst bekannte Online-Händler können davon betroffen sein.
Zum WeihnachtsgeschäftBKA warnt vor neuer Betrugsmasche in Online-Shops
Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt im Weihnachtsgeschäft vor manipulierten Online-Shops. Vom sogenannten Digital Skimming können auch bekannte Online-Händler betroffen sein. Dabei wird der Bezahlvorgang manipuliert, Betrüger können so an Kreditkarten- oder Kontodaten von Kunden gelangen.
BKA warnt vor Betrugsmasche: Was ist Digital Skimming?
Beim Digital Skimming, manchmal auch e-Skimming genannt, gelangen Betrüger während des Bezahlvorgangs in Online-Shops an sensible Kundendaten, wie beispielsweise Konto- oder Kreditkartennummern. Dabei verändern die Betrüger den Quellcode der Bezahl-Seite, sodass automatisch eine Kopie der Kontonummern an sie weitergeleitet wird.
Das Vorgehen ist an das ursprüngliche Skimming angelehnt, bei dem Betrüger Kartenlesegeräte auslesen und so an sensible Kontodaten gelangen. Das Tückische: Nutzer und Shop-Betreiber merken den Betrug oft nicht, denn der Bezahlvorgang wird in der Regel ohne Probleme abgeschlossen.
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Meist suchen sich die Betrüger kleine bis mittlere Online-Shops, aber auch große Händler können betroffen sein. Entscheidend ist dabei, ob die Händler auf einen standardisierten Bezahlprozess zurückgreifen, der für Betrüger oft leicht zu hacken ist.
Digital Skimming: So erkennen Sie die Betrugsmasche
Digital Skimming lässt sich oft nur schwer erkennen, das BKA hat allerdings einige Hinweise auf seiner Website veröffentlicht, um Betrüger zu entlarven.
- Kunden sollten im Bezahlvorgang jederzeit auf Auffälligkeiten achten, vor allem dann, wenn Kreditkartendaten früher als üblich abgefragt werden.
- Bietet der betroffene Online-Shop laut eigenen Angaben mehrere Bezahlmöglichkeiten an und tauchen sie im Bestellprozess anschließend nicht auf, sollten Sie ebenfalls misstrauisch werden.
- Sieht die Eingabemaske anders aus als die restliche Website oder ist diese plötzlich in einer anderen Sprache abgebildet, ist ebenfalls Vorsicht geboten.
- Im Zweifelsfall sollten Kunden zudem eine andere Bezahlmethode als die Kreditkarte wählen, wenn dies möglich ist.
Das BKA empfiehlt in jedem Fall, bei eindeutigen Hinweisen auf Digital Skimming Strafanzeige zu stellen und zudem den Betreiber des Online-Shops zu kontaktieren.
Fake-Shops im Weihnachtsgeschäft: Verbraucherzentrale NRW warnt und gibt Tipps
Neben dem Hinweis des BKA hat unter anderem auch die Verbraucherzentrale NRW vor den Betrugsmaschen gewarnt. „Gerade in der Weihnachtszeit sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wachsam sein und einen Online-Shop genau prüfen“, wird Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in einer Mitteilung zitiert.
Die Verbraucherzentrale gibt ebenfalls Tipps, wo man im Weihnachtsgeschäft vorsichtig sein sollten. Die Verbraucherzentrale hat selsbt sogar eine Seite eingerichtet, den sogenannten Fakeshop-Finder, mit dem sich mühelos Shops und digitale Einkaufsportale überprüfen lassen: Hier geht es zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW.
Außerdem gibt die Verbraucher-Zentrale diese Tipps gegen Digital Skimming:
- Produktknappheit: Fakeshops nutzen große Nachfrage nach Produkten aus, die besonders beliebt sind. Sollte ein Artikel günstig zu haben sein, obwohl er bei anderen Seiten vergriffen ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher misstrauisch werden.
- Zahlung rückgängig machen: Wer Sorge hat, auf einen Betrug hereingefallen zu sein, sollte sich nicht scheuen und die Zahlung rückgängig machen. Manchmal ist ein Stopp noch Stunden nach der Zahlung möglich. Kontaktieren Sie dafür am besten schnell ihre Bank, machen Sie zur Sicherheit einen Screenshot oder Foto von der Transaktion.
- Bei Vorkasse vorsichtig sein: Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte eine Zahlung per Rechnung wählen. So muss erst beim Erhalt der Ware gezahlt werden.
Wer noch weitere Hinweise rund um das Thema Fakeshops und Betrugsmaschen mit dem Online-Geschäft sucht, wird auf der Homepage der Verbraucherzentrale fündig. (shh/mab)