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Kontaktbeschränkungen, AuslandsreisenWas sich für Verbraucher im Juni 2020 ändert

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Symbolbild

Köln – Im Juni kommen wieder einige Änderungen auf Verbraucher zu. Im Zuge der Corona-Krise sollen die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verlängert werden. Reisen ins Ausland könnten in manchen Ländern bereits im Juni wieder möglich sein und pünktlich zum Sommerbeginn wird eine neue Hitzewarnstufe eingeführt.

Alle Änderungen auf einen Blick:

Verlängerung der Kontaktbeschränkungen

Nachdem die bundesweiten Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zunächst bis zum 5. Juni ausgelegt waren, gelten sie nun auch danach bis zum 5. Juli weiter – allerdings mit weiteren Lockerungen. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Bereichen, wie etwa im ÖPNV oder Supermärkten. Auch der Mindestabstand von eineinhalb Metern soll weiterhin eingehalten werden. Im Privaten sollen wieder Treffen von bis zu 20 Personen gestattet werden, diese sollten sich im besten Fall jedoch draußen treffen.

Reisen ins Ausland

Die ersten Länder lockern bereits im Juni ihre Einreisebestimmungen für Touristen. In Griechenland sollen beispielsweise die ersten Flüge ab dem 15. Juni wieder in Athen landen dürfen. Auch die Türkei will bis Mitte Juni wieder Flüge aus internationalen Ländern erlauben, Reisende werden bei der Ankunft vor Ort dann auf Corona getestet. Was für andere Länder in diesem Sommer gilt, lesen Sie hier.

Aussetzung der Beiträge für Strom, Internet, Wasser, Heizung

Für Verbraucher galt aufgrund der Corona-Krise die Ausnahmeregel, Zahlungen für laufenden Kosten wie Strom, Wasser, Gas, Telefon oder Internet aussetzen zu können. Diese Regelung wurde bis Ende Juni befristet. Wichtig für Verbraucher: die Beiträge wurden nicht geschenkt, sondern nur gestundet. Heißt, die Beiträge müssen nach dem 30. Juni nachgezahlt werden. Wer unsicher ist, wie die Rückzahlung ablaufen wird, dem rät die Verbraucherzentrale dazu, sich mit dem Anbieter oder dem Versorger in Kontakt zu setzen.

Milliardenhilfen für den Mittelstand

Wirtschaftsminister Peter Altmaier will mittelständische Betriebe wegen der Corona-Pandemie noch stärker unterstützen. Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern sollen von Juni bis Dezember monatlich bis zu 50.000 Euro bekommen können. Ziel der Überbrückungshilfe ist, die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe zu sichern, die von Corona-bedingten Auflagen und Schließungen betroffen sind. Auch Unternehmen, die bereits Soforthilfen vom Bund oder von den Ländern bekommen, dürfen weitere Unterstützung beantragen.

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Neue Warnstufe bei Hitzewarnungen

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) führt, passend zum Beginn des Sommers, eine neue Warnstufe für Hitze ein. Konkret heißt das: Neben der amtlichen Warnung vor „Hitze" wird es ab Juni eine weitere Warnung geben, und zwar vor „extremer Hitze". (chy mit dpa)