Köln – Jecken müssen dieses Jahr besonders stark sein – auch der 11.11 fällt coronabedingt aus, Verbraucher können Geld sparen und es gibt neue Regelungen für Reise-Rückkehrer und Hausbauer. Der November hält wieder einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit. Ein Überblick.
Sessionsauftakt fällt aus
Jetzt ist eingetroffen, was alle Karnevalsfreunde vermeiden wollten – am 11.11 wird in Köln wegen der steigenden Corona-Zahlen nicht in den Straßen gefeiert. Es gilt ein Alkoholverbot in der ganzen Stadt – außerhalb von Gastronomiebetrieben – die aber durch den zweiten Lockdown im November schließen müssen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker mahnt alle Jecken, auch keine Feiern zu Hause zu veranstalten. Bei den Düsseldorfer Nachbarn will das Comitee Düsseldorfer Carneval an der Tradition, den Hoppeditz erwachen zu lassen, festhalten. Dies soll unter Hygieneauflagen und ohne Jecken am Rathaus stattfinden. Sie sollen den Auftakt von zu Hause aus per Video-Stream anschauen können.
Neue Quarantäne-Regelungen für Reisende
Bund und Länder haben Ende August eine Muster-Quarantäneverordnung erstellt, die am 8. November in Kraft tritt. Sie soll den Bundesländern als Hilfe dienen, denn die Entscheidung liegt bei den Länderchefs. Nach der neuen Regelung soll sich die Quarantänepflicht für Reisende, die aus Risikogebieten aus dem Ausland zurückkommen, von 14 auf zehn Tage verkürzen. Sie endet frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn ein Testergebnis bestätigt, dass keine Covid-19-Infektion vorliegt. Rückkehrer sollen sich künftig noch vor der Einreise digital registrieren können. Die bisher gültige Corona-Einreiseverordnung in NRW ist noch bis zum 31. Oktober gültig. Sie sieht vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne müssen.
Neues Gebäudeenergiegesetz
Ab dem 1. November gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), dadurch treten das bisherige Energieeinsparungsgesetz und die Energiesparverordnung außer Kraft. Mit der Regelung werden laut dem Bauministerium europäische Vorgaben für die Energieeffizienz umgesetzt. Die Regelungen betreffen beheizte und klimatisierte Gebäude. Die energetischen Anforderungen für Sanierungen und Neubauten haben sich allerdings nicht verschärft. Beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern ist nun eine Energieberatung Pflicht. Im Energieausweis müssen künftig auch die Kohlendioxidemissionen angegeben werden.
EU-Bürger können eID-Karte beantragen
Bisher hatten EU-Bürger, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, keinen Zugang zu Leistungen der Verwaltung, für die man sich online ausweisen muss. Diese Lücke soll durch die eID-Karte geschlossen werden. Auf der Chipkarte werden wichtige Daten zur Identifizierung gespeichert, wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsort- und Datum. EU-Bürger können sie ab dem 1. November beantragen. Deutsche können solche Online-Identitätsbestätigungen mit ihrem elektronischen Personalausweis durchführen und benötigen die Karte daher nicht.
Nutri-Score auf Lebensmittelverpackungen
Auf machen Produkten in der Tiefkühltruhe haben Verbraucherinnen und Verbraucher vielleicht schon den Nutri-Score auf der Verpackung entdeckt. Ab November kann die Kennzeichnung auf den Packungen von Fertigprodukten stehen. Eine Pflicht besteht dazu aber nicht, für Hersteller sind die Angaben freiwillig. In dem Score wird bewertet, wie empfehlenswert die Inhaltsstoffe eines Lebensmittels sind, dazu wird auf Zucker, Fett, Salz aber auch auf Ballaststoffe geachtet. Die Wertung geht von einem grünen „A“ für eine gute Bilanz bis zu einem roten „E“ für die schlechtesten Nährwerte.
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Wechsel der Kfz-Versicherung und der Steuerklasse
Wer noch eine günstigere Versicherung für sein Auto sucht, sollte sich schnell Angebote einholen. Der Stichtag für den Wechsel ist am 30. November, weil die meisten Versicherungsverträge eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende haben.
Der 30. November ist auch der letzte Tag, an dem Eheleute oder eingetragene Lebenspartner die Steuerklasse für 2020 wechseln können, wenn eine andere günstiger sein sollte. Den Antrag dafür müssen Paare beim zuständigen Finanzamt einreichen. (rha)