Im Februar gibt es Änderungen bei der Maskenpflicht. Aber auch andere Neuerungen werden wichtig. Wir geben einen Überblick.
Maskenpflicht, Grundsteuer, BierDas ändert sich im Februar 2023 für Verbraucher
Ein Monatswechsel bringt immer auch einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. So auch der Februar des noch jungen Jahres 2023. Während Masken im Auto nun mitgeführt werden müssen, fällt die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen weg und auch eine Isolationspflicht wird es nicht mehr geben. Außerdem haben einige Energiesparlampen ausgedient und einige Brauereien erhöhen ihre Preise.
NRW-Regierung beendet Isolationspflicht für Corona-Infizierte
Die schwarz-grüne Landesregierung von NRW schafft die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab. Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes hervor. „Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus“, heißt es in einer Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums. „Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben.“
NRW: Maskenpflicht im Nahverkehr fällt
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen wird zum 1. Februar aufgehoben. NRW war eines der letzten Bundesländer, die noch daran festgehalten hatten. „Selbstverständlich können diejenigen, die sich besonders schützen wollen, freiwillig eine Maske tragen“, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums. Mit dem Aus der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen werde auch eine Einheitlichkeit mit der Regelung im Fernverkehr geschaffen, da der Bund angekündigt hat, die Maskenpflicht im Fernverkehr Anfang Februar abzuschaffen.
Maskenpflicht fällt auch im Fernverkehr
Denn auch in Zügen, die weit über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus verkehren, fällt im kommenden Monat die Maskenpflicht. Allerdings erst am 2. Februar. Dann soll die bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr, insbesondere in den Fernzügen, ausgesetzt werden. Nach geltendem Infektionsschutzgesetz war bislang in Fernbussen und Fernzügen allen Reisenden das Tragen von FFP2-Masken noch bis zum 7. April vorgeschrieben. Diese Verpflichtung werde nun frühzeitig ausgesetzt, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Mitte Januar angekündigt.
Vorgaben zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz entfallen
Wie die Maskenpflicht im Fernverkehr sollten eigentlich auch die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz ursprünglich bis zum 7. April gelten. Auch diese Vorgaben enden nun frühzeitig am 2. Februar. Bislang waren Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten zu prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.
Schleichendes Ende von Energiesparlampen
Im Jahr 2023 geht für Energiesparlampen das Licht aus. Allerdings nur schleichend. Zunächst dürfen die derzeit noch erhältlichen Modelle mit Stecksockel ab Ende Februar nicht mehr hergestellt werden. Ab da an werden dann nur noch Restbestände verkauft. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.
Ab dem Spätsommer 2023 gilt das dann auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform bzw. deren derzeit noch erhältliche Typen T5 und T8. Außerdem betroffen: Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel.
Maske im Auto wird Pflicht: Verbandkasten-Frist endet
Im Zuge der Corona-Pandemie gilt eigentlich schon seit einem Jahr die Regel, dass im Verbandkasten eines Autos zwei Masken zu finden sein müssen. Mit der Ausgabe Februar 2022 wurde die DIN-Norm für den Verbandkasten im Auto angepasst. Allerdings wurde Autofahrenden eine einjährige Übergangsfrist gewährt. Diese endet nun mit dem anstehenden Monatswechsel.
Wer ab dem 1. Februar mit einem Verbandkasten der Ausgabe Februar 2022 herumfährt, aber immer noch keine Masken dabei hat, fährt mit einem unvollständigen Verbandkasten und riskiert ein Bußgeld. Das liegt in der Regel bei fünf Euro.
Ein Austausch ist laut ADAC übrigens nicht notwendig. „Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden.“ Und „auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.“
Bierpreise steigen: Brauereien geben höhere Kosten weiter
Viele große deutsche Brauereien erhöhen um den Monatswechsel ihre Preise. So wird die Bitburger Braugruppe die Abgabepreise für alle ihre Marken zum 1. Februar erhöhen. Die Privatbrauerei Veltins macht das bereits am 29. Januar für das gesamte Sortiment. Krombacher plant eine Preiserhöhung für Anfang März. Als Grund nennen alle Brauereien gestiegene Material- und Produktionskosten.
Bundesregierung schafft Voraussetzungen für mehr Windkraft
Im Februar tritt das im Juli vergangenen Jahres verabschiedete „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft. Mit ihm sollen mehr Flächen für Windräder zur Verfügung gestellt werden. Bislang seien bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen – nur 0,5 Prozent seien aber tatsächlich verfügbar, wie die Bundesregierung mitteilte. Das neue Gesetz besagt nun, dass die Länder bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen müssen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen.
Grundsteuererklärung: Frist abgelaufen, aber noch keine Strafe
Die Grundsteuererklärung haben einige vor sich hergeschoben. Im Februar ist die Frist zur Abgabe nun verstrichen. Bis zum 31. Januar mussten Eigentümerinnen und Eigentümer die Erklärung abgegeben haben. Hier erfahren Sie, wie Sie die Grundsteuererklärung richtig ausfüllen. Wer diesen Stichtag verpasst hat, bekommt aber wohl noch eine Chance. Verspätungszuschläge und Zwangsgelder kommen auf die meisten wohl noch nicht zu – zumindest nicht im ersten Schritt.
Poststreiks
Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich. (mit dpa)