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VerbraucherschützerinWarum eine Elementarschäden-Versicherung keine Pflicht sein darf

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Zahlreiche Häuser in NRW und Rheinlandpfalz sind nach der Hochwasserkatastrophe zerstört.

  1. In unserer Serie „Recht und Ordnung“ befassen wir uns mit juristischen Themen aller Art - und verschaffen Ihnen mehr Durchblick im Paragrafen-Dschungel.
  2. Dafür befassen sich eine Staatsanwältin, ein Rechtsanwalt und eine Jura-Professorin in ihrer Kolumne regelmäßig mit einem konkreten Fall.
  3. In dieser Folge beantwortet Rechtsanwältin Helga Zander-Hayat die Frage, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Hausbesitzer verpflichtend sein sollte.

Köln – Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophe mit ihren ruinösen Schäden hat die Elementarschadenversicherung in den Fokus gerückt. Nach fast jeder großen Naturkatastrophe wird die Forderung laut, eine solche Versicherung zur Pflicht zu machen. In Deutschland sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden wie Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche versichert.

Wer nach Naturkatastrophen nach dem Grund fragt, hört vielfach: „Ich wohne nicht am Fluss. Hier gab es noch nie Erdbeben. Schnee fällt doch kaum noch. Mir kann also nichts passieren.“ Vor Elementarschäden ist aber auch in Deutschland niemand sicher. Starkregen kann uns überall treffen – dies mussten wir gerade wieder erleben. Einen ausreichenden Versicherungsschutz für Schäden, die durch die Natur bewirkt werden, bietet aber nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Die standardmäßige Gebäude- und Hausratversicherung haben Schutzlücken. Sie umfassen nicht Schäden durch Überschwemmung und Hochwasser.

Lieber Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen verbessern

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Helga Zander-Hayat leitet bei der Verbraucherzentrale NRW den Bereich Markt und Recht.

Aber brauchen wir tatsächlich eine Pflichtversicherung, die jeder Gebäudeeigentümer abschließen muss? Ich meine, nein. Sie wäre ein großer Eingriff in die Vertragsfreiheit, der auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Pflichtversicherungen, die überwiegend im Bereich der Haftpflicht zu finden sind, dienen zudem in erster Linie dem Schutz geschädigter Dritter. Dagegen dient eine Elementarschadenversicherung dem Schutz des Versicherten bzw. seines Eigentums. Es gibt zwar auch im Bereich der Personenversicherung wie bei der Kranken- und Pflegeversicherung einen Pflichtschutz. Dieser geht aber auf eine originäre Fürsorgepflicht des Staates zurück. Dort rechtfertigen legitime Belange des Gemeinwohls die Einführung dieser Versicherungspflicht.

Zum Schutz gegen Elementarschäden ist eine „Allgefahren-Abdeckung“ im Rahmen der bereits bestehenden Versicherungen für Gebäudeeigentümer besser. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen wären dann per Gesetz All-inclusive-Versicherungen mit der Möglichkeit bestimmte Risiken abzuwählen. Die Vertragsfreiheit wäre gewahrt, aber gleichzeitig wäre auch jedes Gebäude versicherbar.

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recht-und-ordnung@dumont.de

Der Staat sollte bauliche Präventionsmaßnahmen finanziell unterstützen

Hier ist die Versicherungsbranche gefordert. Nach ihren Angaben ist die Mehrzahl der Häuser versicherbar. Aber nicht jeder kann sich einen Versicherungsschutz für Elementarschäden leisten, insbesondere in den hoch gefährdeten Gebieten. Hier sollte es Angebote zu bezahlbaren Prämien geben. Eine staatliche Unterstützung für Eigentümer sollte gleichfalls mit ins Kalkül gezogen werden, etwa in Form von Kreditprogrammen für bauliche Präventionsmaßnahmen oder stärkere steuerliche Förderung der Versicherungsbeiträge im Rahmen von Steuererklärungen.

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Und zuletzt sind nicht allein die Versicherungsbranche und Gebäudeeigentümer in die Verantwortung zu nehmen. Naturkatastrophen, wie sie immer häufiger auftreten, sind eine Folge von Klimaveränderungen. Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Hier könnte eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung sogar kontraproduktiv wirken. Sie nähme Druck vom Gesetzgeber, zukünftigen Naturkatastrophen mit Klimaschutzpaketen entgegen zu treten.