Köln/Düsseldorf/Berlin – Der Schaden nach der Hochwasserkatastrophe ist immens. Mehr als die Hälfte der Gebäude in Deutschland sind in einem solchen Fall gar nicht abgesichert. Und auch wer sein Hab und Gut gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen versichert hat, muss jetzt bangen, ob die Versicherung alles anerkennt und anstandslos zahlt.
Ärger mit der Versicherung kann es jetzt aus vielen Gründen geben: Zum Beispiel wenn der Schadenregulierer den Schaden nicht mehr begutachten kann, wenn alles weggeschwemmt wurde. Oder sich strittige Ausschlussklauseln im Vertrag finden oder der Versicherte seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt haben soll.
Wie wehre ich mich in einem solchen Fall: Was kann ich tun, wenn die Versicherung sich querstellt? Wenn sich alles ewig hinzieht oder der Versicherer den Schaden deutlich niedriger einschätzt? Verbraucherschützer geben wertvolle Tipps und erklären, an wen Betroffene sich wenden können.
Was kann ich tun, wenn sich alles hinzieht und ich nichts von der Versicherung höre?
Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass es sich bei den Versicherungen derzeit verzögern könne, bis sie mit der Bearbeitung der Fälle hinterherkommen. Aber: „Wenn der Schaden bereits festgestellt wurde, werden den Versicherten in der Regel zumindest schon Abschläge gezahlt, bis der Fall vollständig geprüft ist“, erklärt Juristin Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW. Die genaue Höhe der Abschläge und wann sie ausgezahlt werden, sei vertraglich festgelegt.
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Eine bewusste oder unzulässige lange Verzögerung der Versicherungsleistung werde von der Rechtsprechung aber nicht toleriert, heißt es beim Verbrauchermagazin „Finanztip“. „Kommt die Versicherung ihrer Leistungspflicht nach angemessener Prüfungszeit nicht nach, so kommt es zum Zahlungsverzug und die Versicherung hat auch für den Verzugsschaden aufzukommen.“ Dazu könne zum Beispiel auch das Honorar für den Rechtsanwalt zählen, der die Leistungspflicht der Versicherung anmahnt.
Was kann ich tun, wenn es Ärger mit der Versicherung gibt?
Die Verbraucherzentrale NRW und „Finanztip“ empfehlen eine ähnliche Vorgehensweise, wenn die Versicherung nicht zahlen will oder es zu Streitigkeiten kommt.
Auf einen Blick:
- Kontakt zum Versicherer:
- Verbraucherzentrale:
- Ombudsmann oder BaFin einschalten:
- Rechtschutzversicherung prüfen:
- Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen
Eine gute erste Anlaufstelle ist die Verbraucherzentrale, wenn Betroffene bei ihrem Versicherer nicht mehr weiterkommen. „Sollte Ihre Versicherung aus Ihrer Sicht berechtigte Schadensersatz-Ansprüche ablehnen, können Sie sich über unser Beschwerdepostfach an uns wenden“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW auf Ihrer Website. Sie verzichtet aktuell auf das übliche Entgelt und bietet Betroffenen der Hochwasserkatastrophe eine kostenlose Beratung durch einen Anwalt an.
Verbraucherzentrale NRW: Kostenlose rechtliche Beratung
Hinweis: Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch einen Anwalt, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an all jene, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.
Am schwierigsten ist die Lage für diejenigen, die sich nicht gegen Elementarschäden abgesichert haben oder es nicht konnten. Daneben gehe es in der Beratung bislang vor allem um den entstandenen Sachschaden und die genaue Höhe der Entschädigung, erklärt Weidenbach. „Wenn die Versicherung den Schaden in einem geringeren Umfang anerkennt und nicht die volle Summe regulieren will.“ Auch hierfür können Betroffene das Beschwerdeformular nutzen.
Dann gebe es die Möglichkeit, Beschwerde beim Ombudsmann einzulegen und gegebenenfalls bei der Bundesfinanzaufsicht BaFin in Bonn. „Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, ist der nächste Weg die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt“, so Weidenbach. Die Verbraucherzentralen würden ebenfalls im außergerichtlichen Bereich helfen.
Was ist mit denjenigen, die keinen Elementarschutz haben, gibt es da gar keine Handhabe?
„Wenn der Schadensfall nicht versichert ist oder in der Versicherung nicht inbegriffen ist, zahlt die Versicherung nicht und die Betroffenen können wenig dagegen tun“, erklärt Weidenbach.
Einzige Ausnahme: Vorausgesetzt, Betroffene haben ihre Versicherung bei einem Versicherungsvermittler oder bei einem Makler abgeschlossen: „Wenn Sie mit ihm darüber gesprochen haben, dass Sie auch einen Elementarschutz wollen, weder der Vermittler noch der Makler das mit aufnehmen und Sie trotzdem unterschreiben. Dann liegt ein Fehler des Vermittlers beziehungsweise. des Maklers vor“, erklärt Weidenbach. Bei einem Fehler des Versicherungsvertreters müsse die Versicherung haften, auch ohne Elementarschutz. Liege der Fehler beim Makler, müsse er selbst beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung die Haftung übernehmen.
„Aber diese Fälle sind oft schwierig zu beweisen“, sagt Weidenbach. Ihr Rat: „Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man es versuchen, aber wenn man unter Umständen selbst die Kosten tragen muss, sollte es wohl überlegt sein, rechtlich dagegen vorzugehen.“