Köln – Auf einer langen Bahnfahrt kann schnell Langeweile aufkommen – wer keine zwei, vier oder gar sechs Stunden aus dem Fenster schauen möchte, rüstet sich mit Zeitungen, einem guten Buch oder immer öfter auch mit Filmen auf dem Laptop aus. Doch sollte sich jeder gut überlegen, welche Filme und Videos für eine Zugfahrt geeignet sind – bei sensiblen Inhalten droht sogar eine Strafe.
„Wer meint, dass eine Bahnfahrt der richtige Ort ist, um Pornos oder Filme mit expliziten Gewaltdarstellungen zu schauen, darf dies grundsätzlich machen“, erklärt Dr. Johannes Gräbig, Medien- und Internetrechtsanwalt von der Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte. Es gibt aber eine Einschränkung: Kinder und Jugendliche dürfen solche Szenen nicht mitansehen. Wer sein Umfeld in der Bahn nicht beachtet, kann sich sogar strafbar machen. Ein Bußgeld könne bei allen Filmen drohen, die eine Altersbeschränkung haben.
Jugendschutz spielt eine Rolle
„Entscheidend ist dabei, dass die Filme in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, also Dritte sie sinnlich wahrnehmen können“, erklärt Gräbig. Das ist aber nicht nur auf Bahnfahrten beschränkt, sondern bezieht sich generell auf den öffentlichen Raum – zum Beispiel wenn jemand in einem Café oder auf einer Parkbank sitzt. Ob ein Bahnfahrer den Film im WLAN eines Verkehrsunternehmens schaue, einen Film auf dem Tablet gespeichert habe oder über seine mobilen Daten, spielt für eine Strafe keine Rolle.
Für Fans von Actionfilmen oder Liebesschnulzen gibt der Kölner Rechtsanwalt Entwarnung: „Man muss aber nicht befürchten, dass man sofort eine Strafe zahlen muss, wenn in einem Film eine Liebesszene oder eine Prügelei zu sehen ist“. Solange man keine Pornos oder Gewaltorgien schaue, passiere in der Praxis nichts.
Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste
Die Bahn hat in ihren Beförderungsbedingungen geregelt, dass Fahrgäste aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Wenn der Sitznachbar stört, ist das Zugpersonal in jedem Fall der richtige Ansprechpartner. Ob Erotikfilme oder Horror-Videos auch unter „störendes Verhalten“ fallen, ist im Detail in diesen Vorschriften nicht aufgeführt.
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Dort heißt es: „Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung beziehungsweise Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.“
Im Alltag scheint es bei der Bahn keine Probleme mit Erotikfilmen zu geben: „Es ist uns kein Fall bekannt, bei dem Fahrgäste Horror- oder pornografische Filme sichtbar für andere im Zug geschaut hätten“, sagt eine Sprecherin der Deutschen Bahn.
Sichtschutzfolien schützen sensible Daten
Wer verhindern möchte, dass die Sitznachbarn auf den Bildschirm gucken, kann übrigens auch Sichtschutzfolien nutzen – das schützt auch die eigenen Daten. Doch aufgepasst: Wenn es draußen dunkel ist, sollten Fahrgäste aufpassen, dass sich der Bildschirm nicht im Zugfenster spiegelt, sagt der Kölner Rechtsanwalt.
„Der meiste Ärger droht sicherlich, wenn man das Finale einer beliebten Serie schaut und die Kopfhörer nicht richtig eingesteckt hat, so dass alle mitsehen und mithören können“, meint Johannes Gräbig. (rh)