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Sommerferien 2021Können Familien mit ungeimpften Kindern in den Urlaub fahren?

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Am 5. Juli beginnen in NRW die Sommerferien. (Symbolfoto)

Köln – Am 5. Juli beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Unterdessen fällt ab dem 7. Juni nicht nur die Priorisierungsreihenfolge, auch der Impfstoff von Biontech/Pfizer wird ab kommendem Montag für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben. Das nährt die Hoffnung vieler Familien, frisch geimpft in den Sommerurlaub starten zu können. Allerdings: Die Freigabe des mRNA-Vakzins für alle Altersgruppen ab 12 bedeutet nicht, dass auch mehr Dosen zur Verfügung stehen. Weit gefehlt, denn es gibt noch immer zu wenig Impftermine für alle Impfwilligen. Und für Kinder unter 12 Jahren ist bisher noch kein Corona-Impfstoff zugelassen. Bis es soweit ist, werden wohl noch viele Monate vergehen. Muss die Urlaubsreise also auch dieses Jahr ins Wasser fallen? Sieben Fragen und Antworten für Familien mit Kindern:

1. Kann ich verreisen, wenn ich noch nicht gegen Corona geimpft bin?

Zunächst einmal ist die Frage nach dem wohin entscheidend. Denn ob der Sommerurlaub innerhalb von Deutschland, in anderen EU-Staaten oder aber an weiter entfernten Orten stattfinden soll, kann einen großen Unterschied machen. Gerade bei Fernreisen könnte der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Corona-Virus notwendig werden. Die Bestimmungen können sich auch kurz vor dem Beginn der geplanten Reise noch ändern, flexible Stornierungsoptionen sollten bei der Buchung deshalb unbedingt beachtet werden. Auch Fluggesellschaften oder Hotelbetreiber könnten in Zukunft von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Buchungen nur noch für Geimpfte erlauben. Das tun bereits einige wenige.

Zudem gelten in den Ländern je nach Infektionslage unterschiedliche Einreisevorschriften für Personen, die noch nicht geimpft sind. Informationen bietet zum Beispiel das Auswärtige Amt. Zu den Vorschriften können Quarantäne- oder Testpflichten zählen. Flugreisende etwa müssen ihren negativen Corona-Test meist schon beim Check-in am Abflugort vorzeigen.

2. Kann ich mit nur einer Impfung reisen oder muss ich vollständig geimpft sein?

Hier gilt das Gleiche wie für Ungeimpfte. Vorteile bei der Einreise in einige Länder gibt es nur für vollständig geimpfte Personen. Als vollständig geimpft zählt man erst 14 Tage nachdem man die zweite Impfdosis erhalten hat.

Reisende sollten auch darauf achten, dass der Termin für die zweite Impfdosis nicht mit ihren Urlaubsplänen kollidiert. Viel zeitlichen Spielraum für diesen Termin gibt es nämlich häufig nicht.

3. Wie sicher ist eine Urlaubsreise ohne Impfung überhaupt?

Vorerst kann eine Impfung Kinder noch nicht vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen - ein Risiko auch im Urlaub. Allerdings nicht nur dort: „Stand jetzt gibt es eine Menge Länder, in denen das Ansteckungsrisiko deutlich geringer ist als in Deutschland“, sagt der Reisemediziner Prof. Tomas Jelinek.

Kritischer sollten Eltern auf Länder schauen, in denen die medizinische Infrastruktur bei einem Anstieg der Fallzahlen schnell ans Limit kommen dürfte. „In Europa sehe ich dieses Risiko nicht“, sagt Jelinek, der auch Wissenschaftlicher Leiter des Centrums für Reisemedizin (CRM) ist. Ein Beispiel sei aber etwa Ägypten, ein durchaus beliebtes Urlaubsziel für Familien aus Deutschland.

Eltern sollten zudem ihr eigenes Infektionsrisiko beachten. „Oft wird die Zweitimpfung mit Astrazeneca wegen eines Urlaubs vorgezogen“, so Jelinek. Davon rät der Experte ab: „Wir wissen, dass ein längerer Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung besseren Schutz bietet.“ Wem der Schutz vor Corona wichtig sei, der sollte den Abstand nicht verkürzen. „Bei allem Verständnis für den schnellen Urlaub.

Die Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) bleiben bei der Abwägung des Infektionsrisikos hilfreich, zumal sie sich stets ändern können. Sie teilen Länder in vier Kategorien: risikofreie Gebiete, Risikogebiete mit Sieben-Tage-Inzidenz über 50, Hochinzidenzgebiete mit Sieben-Tage-Inzidenz über 200 und Virusvariantengebiete. Die Einstufungen des RKI sind außerdem entscheidend für die jeweiligen Regeln bei der Rückreise nach Deutschland (siehe Punkt sechs).

4. Kann ich mit meinem ungeimpften Kind im Sommer in den Urlaub fahren?

Zunächst die gute Nachricht: Ja. Jedenfalls in alle Länder, die bislang keinen Impfnachweis verlangen. Daran hängt jedoch sogleich die schlechte Nachricht: Für Kinder gelten in den meisten Ländern derzeit die gleichen Regeln wie für ungeimpfte Erwachsene. Das kann beispielsweise eine Quarantäne- oder Testpflicht sein. Nur einige Länder verlangen von sehr jungen Kindern keinen Test.

Am unkompliziertesten dürfte der Familienurlaub diesen Sommer innerhalb von Deutschland ausfallen. Nachdem touristische Übernachtungen lange Zeit nicht möglich waren, öffnen spätestens ab dem 11. Juni in allen 16 Bundesländern Hotels und andere Unterkünfte wieder ihre Türen für Gäste. Dennoch gelten weiterhin unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Es sollte also auch in diesem Fall vorab geprüft werden, wo vor der Einreise ein negatives Testergebnis notwendig ist.

5. Was gilt für Reisen mit ungeimpften Kindern ins Ausland?

Gute Chancen auf einen gemeinsamen Sommerurlaub bieten derzeit auch beliebte Reiseziele innerhalb der EU. In Spanien sind Personen unter sechs Jahren von der Testpflicht bei der Einreise befreit. Auch eine Quarantäne ist nicht vorgesehen. Italien hat die Quarantänepflicht für Einreisende unter anderem aus Deutschland seit dem 16. Mai aufgehoben. Allerdings können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests bleibt bestehen. Ausgenommen sind nur Kinder unter zwei Jahren.

Auch Österreich hat die Quarantänepflicht unter anderem für Reisende aus Deutschland aufgehoben. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses bleibt aber auch hier weiter bestehen. Auch nach Griechenland darf nur einreisen, wer einen negativen und maximal 72 Stunden alten PCR- oder Antigentest nachweisen kann. Das Land entbindet nur Kinder unter fünf Jahren von der Testpflicht. Einreisende unter anderem aus Deutschland sind auch in Griechenland von einer Quarantänepflicht befreit.

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6. Was gilt bei der Einreise nach Deutschland?

Bei der Rückkehr nach Deutschland aus einem Risikogebiet müssen Ungeimpfte sich zunächst zehn Tage lang in Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht entfällt, wenn ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden kann. Gleiches gilt für die Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet. Hier ist es allerdings erst nach fünf Tagen möglich, sich von der Quarantäne freizutesten.

Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantänepflicht. Der Nachweis über die Impfung oder die überstandene Infektion muss jedoch auf dem Einreiseportal des Bundes gemeldet werden. Eine Ausnahme besteht bei der Einreise aus Virusvariantengebieten: Hier muss in jedem Fall eine vierzehntägige Quarantäne eingehalten werden – ob geimpft, genesen oder nicht. Das RKI stuft derzeit unter anderem Großbritannien und Nordirland als Virusvariantengebiet ein.

Wichtig ist, dass ein Test am Urlaubsort im Ausland vor dem Abflug verlässlich verfügbar ist. „Da würde ich mich frühzeitig schlau machen und rechtzeitig einen Termin reservieren“, rät Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Reiseveranstalter können bei der Suche nach Testeinrichtungen vor Ort helfen. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass der Antigen-Test beim Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden zurückliegen darf.

7. Was passiert, wenn der Corona-Test positiv ausfällt?

Vor der Rückreise besteht ein Restrisiko, dass Familien im Hinterkopf haben müssen: Die Fluggesellschaften dürfen nur Passagiere an Bord lassen, die negativ getestet wurden. Steckt sich ein Kind im Urlaub mit dem Coronavirus an und wird positiv getestet, muss es in Quarantäne. „Es wird vielleicht nicht krank, aber der Flug ist dann nicht möglich“, sagt Tomas Jelinek. Der Urlaub verlängert sich also unfreiwillig – mit entsprechenden Kosten für die ganze Familie.

Das Bundesgesundheitsministerium stellt dazu eindeutig klar: „Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen.“

Das bedeutet Extrakosten. Für solche Fälle gebe es mittlerweile Reiseversicherungen, sagt Karolina Wojtal. „Es müssen aber spezielle Corona-Produkte sein.“ Klassische Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen seien oft noch nicht an die Pandemie angepasst. „Viele Standardprodukte schließen die Leistung bei Pandemien oder bei Vorliegen einer Reisewarnung aus.“ Familien müssen aber häufig keine neue Versicherung abschließen. „Oft lässt sich der bestehende Reiseschutz schon für ein paar Euro speziell um die aktuelle Corona-Situation erweitern“, sagt Wojtal. Damit sei auch der unfreiwillig längere Aufenthalt vor Ort in der Regel abgesichert. Hier lohnt eine Anfrage beim Versicherer.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung deckt nur Behandlungskosten ab, nicht aber die Kosten für die Verlängerung des Urlaubs. „Wenn ich einfach nur in Quarantäne muss, ist das nicht abgedeckt“, bestätigt Wojtal. Wichtig ist die Versicherung dennoch, auch im EU-Ausland. Bei einem Krankenhausaufenthalt erstatten die deutschen Kassen nämlich häufig nicht alle anfallenden Behandlungskosten. (mit dpa)