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Schulpflicht, EntschädigungenWelche Regeln gelten beim Streik im öffentlichen Nahverkehr?

Lesezeit 3 Minuten
KVB-Streik am Betriebshof West der KVB

Am Dienstag und Mittwoch streiken die Arbeiter der Kölner Verkehrsbetriebe. Welche Ansprüche können Kunden für sich geltend machen?

Muss mein Kind in die Schule, obwohl der Schulbus nicht fährt? Kann ich im Homeoffice bleiben? Die wichtigsten Informationen zum ÖPNV-Streik am Dienstag und Mittwoch.

Am Dienstag und Mittwoch, vom 5. bis 6. März, werden Busse und U-Bahnen in Köln und vielen anderen Städten erneut still stehen. Die Beschäftigten der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe streiken für mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen. Viele Menschen stellt das vor offene Fragen: Müssen die Kinder trotzdem in die Schule? Kann ich im Homeoffice bleiben? Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? Hier gibt es die wichtigsten Antworten.

Müssen meine Kinder in die Schule, obwohl der Schulbus nicht fährt?

Ein Streik entbindet nicht von der Schulpflicht. So erklärt es die Kölner Arbeitsrechtlerin Dr. Nathalie Oberthür. Wenn der Schulbus nicht fährt, müssen Eltern daher versuchen, Alternativen zu finden. Möglich sind beispielsweise Sammeltaxis mit den Kindern anderer Eltern. Oder man schafft es, das Kind selbst in die Schule zu bringen. Im Notfall müssen sich Eltern direkt an die Schule wenden.

Muss ich trotzdem zur Arbeit fahren?

„Das Wegerisiko zur Arbeit trägt der Arbeitnehmer“, erklärt die Juristin. Das bedeutet, dass Beschäftigte selbst dafür verantwortlich sind, wie sie zur Arbeit und wieder nach Hause kommen. Daran ändert auch ein Streik nichts. Wer die Möglichkeit hat, Homeoffice zu machen, kann das auch nicht einfach ohne Absprache mit dem Chef tun. Stattdessen muss dieser zustimmen, dass der Arbeitnehmer von zu Hause arbeitet. Und wer kein Homeoffice machen kann, der muss eigenverantwortlich ein anderes Verkehrsmittel finden, mit der er zur Arbeit kommt.

Begleicht die KVB meine Rechnung von Taxi oder Leihrad?

Wer dann auf ein Taxi oder ein Leihrad zurückgreift, der muss das selbst zahlen. Denn im Streikfall ist die Mobilitätsgarantie der KVB ausgesetzt. Im Normalfall sorgt sie dafür, dass man bei mindestens 20 Minuten Verspätung ein Taxi auf Kosten der KVB rufen kann.

Was ist, wenn ich wegen des Streikes zu spät zur Arbeit komme?

Auch dafür trägt der Arbeitnehmer die volle Verantwortung, sagt Oberthür. Entschädigung durch die KVB sind nicht möglich. Am besten sprechen Sie sich also mit ihrem Vorgesetzten ab und kalkulieren die Zeit großzügig.

Bekomme ich eine Entschädigung für meine Monatskarte?

Obwohl Kunden einen ganzen Tag lang das Angebot, das ihnen mit ihrer Monatskarte eigentlich offen steht, kaum nutzen können, gibt es keine Entschädigung. Die KVB weist jedoch darauf hin, dass Besitzer einer Monatskarte während des Streikes weiterhin die Angebote von KVB-Subunternehmen und auch der Deutschen Bahn nutzen können.

Darf mein Arzt eine Strafgebühr erheben, wenn ich kurzfristig absage?

Laut dem Rechtsanwalt Prof. Martin Stellpflug ist hier die Rechtslage unklar. Man könne jedoch festhalten, dass die Art des Termins wichtig ist. Wenn es sich um einen sogenannten „Exklusivtermin“ handele, könne der Arzt grundsätzlich eine Strafgebühr verlangen. Darunter fielen sowohl Sitzungen bei Psychotherapeuten oder auch größere Eingriffe bei Zahnärzten. Also dort wo klar ist: „Der Termin um 15 Uhr ist nur für diesen Patienten freigehalten.“

Anders sieht es bei sogenannten Mehrfachterminen aus: „Man bekommt für 15 Uhr einen Termin, wartet aber dennoch im vollen Wartezimmer eine Stunde, ehe man drankommt.“ Bei solchen Fällen dürfte es „unmöglich“ sein, Strafgebühren durchzusetzen. Denn dass der Patient nicht erschienen ist, habe dann für den Praxisablauf keinen Unterschied gemacht.

Insgesamt sei es sinnvoll, so früh wie möglich den Termin abzusagen und einen anderen zu vereinbaren, wenn man weiß, dass man ihn nicht wahrnehmen können wird. Wenn man dabei offenlegt, dass ein Streik der Grund ist, kann das dabei helfen, dass Praxen ein Auge zudrücken. Auch dann wenn man die eigentliche Absagefrist nicht eingehalten hat. In jedem Fall sollte man dokumentieren können, dass man abgesagt hat. Entweder indem man per E-Mail absagt oder sich den Namen des telefonischen Gegenübers sowie den Zeitpunkt notiert.