Hochwasser kann Autos schwer in Mitleidenschaft ziehen. Gut, wenn nur Sachschäden zurückbleiben. Und das Fahrzeug richtig versichert ist.
Nach Starkregen in Köln und RegionWelche Versicherung zahlt die Wasserschäden am Auto?
Steht das Auto unter Wasser oder hat es einen Hagelschaden erlitten? Dann können Sie von Glück reden, wenn Sie gut versichert sind. Was bei solchen Schäden am Auto gilt, erklären der ADAC und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).
Egal, ob Überschwemmungsschäden durch Sturmflut, Hochwasser oder Starkregen: Eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung deckt das in der Regel ab. Der Teilkasko-Schutz greift grundsätzlich auch nach sogenannten Elementarereignissen, zu denen Hagel- und Sturmschäden gehören. Bei Letzteren muss meist aber mindestens ein Sturm der Windstärke 8 geherrscht haben.
In einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkasko-Schutz bereits enthalten. Wer allerdings nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
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Kompletter Ersatz oder Reparatur
Wird ein Auto von einer Flut weggeschwemmt und komplett zerstört, wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, der Neupreis bezahlt. Der mögliche Restwert des Wracks wird aber laut GDV von der Erstattungssumme abgezogen.
Ist das Auto beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das gilt auch für Schäden, die im Wasser herumtreibende Dinge verursachen. Auch fest am Auto Montiertes wie etwa Dachboxen oder spezielles Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch im Auto, wie einen Kindersitz, deckt die Versicherung ab. Mit bis zu welchem Wert, lässt sich im Vertrag nachlesen.
Nach dem Schaden fällt für den Versicherten nur die mögliche Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe an, es gibt keine Zurückstufungen.
Wasserschaden am Auto: Auch Versicherte haben Pflichten
Ob die Versicherung den Schaden in vollem Umfang bezahlt, hängt von der konkreten Situation ab. Zwar trägt die Teilkasko den Schaden etwa nach Überschwemmungen in der Regel. Aber: Wer sein Auto in einem Gebiet geparkt hat, für das es zuvor eine Hochwasserwarnung gab, kann seinen Versicherungsschutz gefährden.
Denn wurde das Auto trotz Möglichkeit dazu nicht aus dem Gefahrenbereich entfernt, kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder – im Extremfall – sogar komplett streichen, so der GDV.
Wer in eine bereits überschwemmte Straße fährt, riskiert einen sogenannten Wasserschlag und damit einen Motorschaden. Die Übernahme solcher Schäden kann eine Teilkasko laut GDV je nach Vertrag verweigern, da sie nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Verhalten des Fahrers herbeigeführt worden sind. Es sei denn, die Überschwemmung kam so plötzlich, dass man den Motor nicht mehr zeitig abstellen konnte.
Ansonsten übernimmt den Schaden eine Vollkasko – die aber wiederum auch ihre Leistungen kürzen kann, wenn der Fahrer die Überflutung hätte erkennen können und trotzdem hindurchfuhr. Stichwort grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus: Bei vorsätzlichen Aktionen kommt keine Kaskoversicherung für Schäden auf.
Hochwassergefahr: Vorsicht beim Parken
Wo aktuell Hochwasser herrscht, verbieten sich das Hineinfahren und Parken also ohnehin. Der ADAC rät jedoch auch allen zur Vorsicht, die mit dem Auto in der Nähe der Hochwassergebiete oder in weiteren möglichen Gefahrengebieten unterwegs sind. „Parken Sie Ihr Auto nicht in einer Senke, sondern besser erhöht“, sagt Katharina Lucà vom ADAC. „Lassen Sie es außerdem nicht über Tage unbeobachtet stehen.“
Ist bereits Wasser ins Auto eingedrungen, gilt in jedem Fall: „Keinesfalls starten, um keine Folgeschäden zu riskieren“, so Lucà. „Schieben Sie das Auto aus der Gefahrenzone oder lassen Sie es abschleppen.“ Größeren Schaden kann auch vermeiden, wer kaputte Scheiben notdürftig abdichtet, damit kein weiteres Wasser eindringen kann.
Tipp außerdem im Schadensfall: Machen Sie Fotos für die Versicherung, um Situation und Schaden zu dokumentieren. Halten Sie Unterlagen wie Kaufbelege bereit. Und informieren Sie den Versicherer so schnell wie möglich - bevor Sie Reparaturaufträge vergeben. (dpa/tmn)