Immer häufiger bedroht Hochwasser Hab und Gut von Menschen. Dann ist es gut, wenn man versichert ist. Doch welche Police greift überhaupt?
Gebäude, Hausrat, ElementarschadenWelche Versicherungen bei Schäden durch Starkregen und Hochwasser greifen
Extreme Wetterereignisse haben in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Dazu zählen zum Beispiel starke Niederschläge und Hochwasser. Tritt ein solches Ereignis auf, ist es gut, wenn man richtig versichert ist. Doch welche Versicherung greift eigentlich, wenn Hochwasser das Haus und das im Keller verstaute Eigentum beschädigt? Standardmäßige Wohngebäude- und Hausratversicherungen sind es nicht.
So sichert eine Wohngebäudepolice grundsätzlich Schäden am Haus ab. Und die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Eigentümer, die sich im Haus befinden. Stiftung Warentest erklärt den Unterschied so: Im Prinzip greife die Hausratpolice bei allen Sachen, die man „bei einem Umzug mitnehmen kann.“ Verursacht man einen Schaden beim Nachbarn, wird das über die private Haftpflichtversicherung geregelt.
Wie bei allen Versicherungen gibt es aber natürlich Einschränkungen. Und bei Hausrat- sowie Wohngebäudepolice sogar eine ganz entscheidende: Unwetterschäden sind durch eine standardmäßige Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abgedeckt. Dafür braucht es eine Elementarschadenversicherung. Diese schließen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht separat ab, sondern als zusätzliche Leistung zur bestehenden Hausrat- und Wohngebäudepolice.
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Entscheidend für die Versicherung: Wie ist der Wasserschaden entstanden?
Und so ist zum Beispiel Wasserschaden nicht gleich Wasserschaden. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist die Ursache, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft darlegt: Bei Gewitter, Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser, beispielsweise einen Rohrbruch, greifen die regulären Gebäude- und Hausratversicherungen. Sind allerdings Starkregen, Hochwasser oder auch der Rückstau einer überforderten Kanalisation verantwortlich für den Schaden, hilft Versicherten nur die Elementarschadenpolice.
Und auch bei weiteren Naturgefahren greift ausschließlich die Elementarschadenversicherung. Dazu zählen Erdbeben, Erdsenkungen, Lawinen und Erdrutsche, Schneedruck auf dem Dach oder Vulkanausbrüche. Dafür müssen die jeweiligen Ereignisse aber auch explizit im Vertrag aufgeführt sein.
Schutz vor Elementarschaden häufig nicht ohne Selbstbehalt
Auch eine Elementarschadenversicherung bietet allerdings keine Abdeckung aller Gefahren. Das betont der Bund der Versicherten. So sei zum Beispiel Grundwasser, das nicht an die Oberfläche und von dort ins Haus gelangt, sondern sich durch das Mauerwerk in das Gebäude drückt, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch der witterungsbedingte Rückstau aus der Kanalisation sei oft nicht mitversichert, wenn kein entsprechender Schutz durch eine Rückstauklappe vorhanden sei.
Der Bund der Versicherten weist ebenfalls darauf hin, dass Elementarschadenversicherungen häufig nicht ohne einen Selbstbehalt der Verbraucherinnen und Verbraucher abgeschlossen werden. Bei Schäden durch Überschwemmung beispielsweise betrage dieser meist 500 bis 5000 Euro.
Hochwasser: Versicherer teilen Gebäude in verschiedene Gefährdungsklassen auf
Kosten und Vertragsbedingungen für eine Elementarschadenversicherung unterscheiden sich auch je nach Region. Klar, das Risiko für einen Hochwasserschaden ist direkt am Rheinufer beispielsweise deutlich höher als in der Hocheifel. Deshalb haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem entwickelt, mit dem die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch Hochwasser für einzelne Orte besser eingeschätzt werden kann.
Beim Hochwasser gibt es vier Gefährdungsklassen, 2023 befanden sich 92,4 Prozent der im System eingespeisten Adressen in der niedrigsten Klasse. Etwas anders sieht die Verteilung bei der Starkregengefahr aus. Hier gibt es drei Klassen, 22,5 Prozent lagen 2023 in der niedrigsten. Für diese Einstufung muss ein Gebäude „auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs“ liegen. Der Großteil der Gebäude lag mit 65,7 Prozent in der zweiten Klasse, 11,8 Prozent zählten zur dritten Starkregengefährdungsklasse. Hier liegen Gebäude „im Tal oder in der Nähe eines Bachs.“
Ist ein Haus stark gefährdet, kann es auch sein, dass sich keine Versicherung findet, die eine Elementarschadenpolice abschließt. Das Risiko für einen Schadensfall ist aus Sicht der Versicherer dann einfach zu hoch.
Bund der Versicherten: Allgemeine Absicherung wichtiger als Elementarschadenversicherung
In Nordrhein-Westfalen haben knapp 53 Prozent der Hausbesitzer ihre Gebäude gegen Schäden durch Starkregen und Hochwasser abgesichert. 2021 waren es noch 47 Prozent. Ob ein solcher Versicherungsschutz sinnvoll ist, könne nicht pauschal gesagt werden, wie der Bund der Versicherten betont.
Natürlich hängt ein Vertragsabschluss stark von der Gefährdungslage, dem Preis und den Rahmenbedingungen des Vertrags ab. Und auch von den eigenen finanziellen Umständen: Wie schwer würde sich ein entsprechender Schaden finanziell auswirken? Der Bund der Versicherten rät, zunächst wichtigere Absicherungen zu prüfen. Grundsätzlich sei der Elementarschadenschutz „eine nachrangige Versicherung.“
Was wichtig zu wissen ist: Nach dem Abschluss eines Vertrags greift der Schutz einer Elementarschadenversicherung meist nicht sofort. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin: „Der Beitrag muss zwar sofort entrichtet werden, der Versicherungsschutz besteht aber erst nach einer Wartezeit. Diese legen die Versicherer individuell fest – oft zwischen zwei und sechs Monaten.“ Die Wartezeit solle verhindern, dass kurz vor einem erwarteten Unwetter noch schnell ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird.
Wann sich ein Elementarschadenschutz für Mieter lohnt
Klar ist: Wer zur Miete wohnt, kann sich die Wohngebäudeversicherung natürlich sparen, dafür sind die Vermietenden zuständig. Eine Hausratversicherung mit entsprechendem Schutz vor Elementarschaden kann sich je nach Umständen trotzdem lohnen. Nämlich dann, wenn Mietende in hochwassergefährdeten Etagen wohnen oder wertvolle Gegenstände im Keller lagern.
Für Zweiteres ist laut Bund der Versicherten vor allem eines wichtig: Gegenstände, die im Keller gelagert werden, sollten nicht auf dem Boden abgelegt oder -gestellt werden. „Denn in den meisten Versicherungsbedingungen wird gefordert, dass die Gegenstände über dem Boden gelagert werden.“ Zum Beispiel in einem Regal. Das gilt natürlich auch für alle, die im Eigenheim wohnen.
Wie bei jeder anderen Versicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher natürlich auch bei Naturgefahren darauf achten, dass Schäden nicht aus Fahrlässigkeit entstehen. Denn dann zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen könne es bei offenen Fenstern und Türen oder Rissen in den Hauswänden zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen. Außerdem sind Betroffene dem Bund der Versicherer zufolge dazu verpflichtet, entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.