Schule, Weihnachten, SozialkontakteDas sind die neuen Corona-Regeln im Überblick
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Berlin/Köln – Die Coronavirus-Neuinfektionen steigen nicht mehr so dramatisch an. Dennoch sei „das eigentliche Ziel einer deutlichen Reduktion der Neuinfektionen bisher nicht erreicht“, wie Bund und Länder feststellen. Mit den neuen Beschlüssen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten kommen weitere Wochen das Verzichts auf das Land zu. Die Details im Überblick.
Teil-Lockdown
Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.
Mund-Nasen-Schutz
In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebten öffentlichen Orten - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.
Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester
Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen, ob drinnen oder draußen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
Feuerwerk
Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.
Betriebsferien
Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.
Schulen und Kitas
Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt.
Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.
Schutz von Risikogruppen und Schnelltests
Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.
Bahnverkehr
Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die „Sitzplatzkapazität“ deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die „Maskenkontrollen“ sollen weiter verstärkt werden, so dass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.
Finanzhilfen
Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr.
Der weite Weg – Appell der Kanzlerin
Bis zum 20. Dezember soll sich das Infektionsgeschehen deutlich verbessern, so das Ziel. Bis Anfang Januar dürften „umfassende Beschränkungen“ insbesondere in Gastronomie und Hotels in Kraft bleiben. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten.
Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner binnen sieben Tagen und falls wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Maßnahmen lockern können. (mab/dpa)