Bonn – Das Bundeskartellamt führt nach dem Facebook-Konzern Meta und Google auch für Amazon eine schärfere Wettbewerbsaufsicht ein. Die Behörde stufte den Online-Riesen als ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” ein. Anders als Google und Meta akzeptiert Amazon die Entscheidung nicht.
„Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen”, hieß es in einer ersten Reaktion.
Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar als ein solches Unternehmen eingestuft, Meta folgte im Mai. Zu Apple laufen noch Untersuchungen.
Kartellamt: Amazon mit „zentraler strategischer Position”
„Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce”, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Zum einen sieht die Behörde für Amazons Handelsplattform eine „zentrale strategische Position im deutschen Online-Einzelhandel”. Auf der Plattform können andere Händler ihre Artikel über Amazon verkaufen. „Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend”, betonte Mundt. Damit greife hier auch die klassische Missbrauchsaufsicht. Amazon könne den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und dabei seine Doppelrolle als Händler und Marktplatz ausspielen.
Auch verweist das Kartellamt auf den Abo-Dienst Prime, in dem neben kostenloser Lieferung auch unter anderem der Zugang zu Musik- und Videoangeboten enthalten ist. Mit Prime gelinge es Amazon, Nutzer „zum vermehrten Konsum im Ökosystem zu animieren, der dann anderen Anbietern mit ihren Angeboten nicht mehr zugänglich ist”. Amazon macht keine Angaben zu Zahl der Prime-Kunden in Deutschland und nennt nur die weltweite Zahl von mehr als 200 Millionen.
„Zusammenfassend deckt Amazon im E-Commerce marktübergreifend ein Leistungsangebot in einer Breite und Tiefe ab, wie dies sonst von keinem Wettbewerber Amazons aus einer Hand angeboten wird”, schlussfolgerte das Kartellamt in seinem Fallbericht.
Amazon: „In erster Linie ein Einzelhändler”
Die Firma entgegnete: „Amazon ist in erster Linie ein Einzelhändler” - und der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandelsumsatz sei für das Jahr 2021 durch den Handelsverband Deutschland auf lediglich 14,7 Prozent geschätzt worden. Man konkurriere mit vielen etablierten deutschen und internationalen Unternehmen, und das gelte auch für das Geschäft des Unternehmens in anderen Branchen.
Amazon hat ab Zustellung der Entscheidung des Bundeskartellamts einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Offenbar Einigung mit EU-Wettbewerbshütern
Bei Ermittlungen der EU-Wettbewerbshüter zu Amazons Marktplatz erzielte das Unternehmen unterdessen laut einem Medienbericht eine grundsätzliche Einigung. Amazon werde mehr Daten mit anderen Händlern teilen und das Produktangebot ausbauen, schrieb die „Financial Times”. Die EU-Kommission ging dem Verdacht nach, dass Amazon als Plattformbetreiber andere Händler benachteilige. Nun solle die Meinung von Amazons Wettbewerbern zu der Vereinbarung eingeholt und der Deal könne nach dem Sommer offiziell festgezurrt werden, berichtete die Zeitung.
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