Düsseldorf – Für die Kindertagesstätten und Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt von kommender Woche an das Infektionsschutzgesetz des Bundes, die sogenannte Corona-Notbremse. Ein Überblick, was das für die Einrichtungen bedeutet.
Wie verfährt die Politik mit den Kitas?
Nachdem es zunächst so aussah, als seien die Einrichtungen von dieser Regelung ausgenommen, gab Familienminister Joachim Stamp (FDP) nun die Konsequenzen des bundeseinheitlichen Verfahrens für NRW bekannt – diese lehnten sich im Wesentlichen an den Vorgaben an, die auch für die Schulen verbindlich sind. Danach bleibt es für die Kitas bei einer Inzidenz unter 165 beim derzeitigen eingeschränkten Regelbetrieb, der unter anderem ein um zehn Stunden reduziertes Betreuungsangebot vorsieht. Steigt die Inzidenz über den Wert von 165, greift vom übernächsten Tag an ein Betreuungsverbot, wobei von diesem Zeitpunkt an eine bedarfsorientierte Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann.
Was müssen Eltern beachten?Eltern müssen schriftlich erklären, dass ihnen keine andere Betreuungsmöglichkeit als die Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Stamp verspricht sich von dieser Hürde durch Eigenerklärung einen signifikanten Rückgang der Betreuungszahlen.Zusammen mit der Bundesnotbremse soll der Anspruch auf Kinderkrankentage von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage steigen. Für Alleinerziehende soll sich der Anspruch von 40 auf 60 Tage erhöhen. Daneben kann es einen Anspruch auf den Verdienstausfall und auf Betreuungsentschädigung geben.
Was sagt die Opposition zu den Kita-Regelungen?Zu den weiterhin offenen Fragen zu einer Erstattung der Elternbeiträge für Kitas und die Offene Ganztagsschule für die zurückliegenden und kommenden Monate seitens der Landesregierung erklärt Josefine Paul, Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im NRW-Landtagsfraktion NRW: „Seit Wochen fordern wir Familienminister Stamp bereits auf, endlich Klarheit zu schaffen, ob und wie das Land die Elternbeiträge für Kitas und die Offene Ganztagsschule für die zurückliegenden Monate Februar und März erstatten wird.“ Zudem brauche es ein klares Signal, wie die Regelung für den April und die kommenden Monate aussehen solle, da der Kita-Betrieb vor dem Hintergrund der Bundes-Notbremse weiterhin stark eingeschränkt bleibt. „Wir erwarten von Familienminister Stamp, dass er nun frühzeitig klarstellt, dass die Kita-Beiträge für die Laufzeit des Infektionsschutzgesetzes ausgesetzt werden“, so Paul. Einige Kommunen gehen in Vorleistung bei der Erstattung der Beiträge. Die notwendige Entlastung von Familien dürfe aber keine Frage der Postleitzahl sein.
Wie arbeiten die Schulen in Köln?Die Kölner Schulen werden Montag in den Distanzunterricht zurückkehren. Das teilte die Stadt den Schulleitungen mit. Zuvor war das NRW-Gesundheitsministerium auf die Stadt zugekommen und hatte per Allgemeinverfügung offiziell festgestellt, dass die 7-Tages-Inzidenz in Köln mit dem heutigen Donnerstag den dritten Tag in Folge über dem Grenzwert von 200 liegt. Dieses Verfahren zur Rückkehr in den Distanzunterricht ist in der Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW so festgelegt. In der Verfügung legt das Ministerium auch den Tag fest, ab dem Distanzunterricht stattfindet. Dies ist in der Regel ab dem zweiten Tag nach Feststellung der Fall.
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Welche Konsequenz hat die Bundes-Notbremse für NRW?Spätestens vom kommenden Montag gilt für die Schulen ohnehin die Notbremse des Bundes. Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Präsenzunterricht an Schulen ab einer Wocheninzidenz von 165 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gestoppt wird. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich. Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse gelte selbstverständlich auch für NRW, betonte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag im WDR.Am Donnerstag lagen laut Robert Koch-Institut bereits 27 Kreise und kreisfreie Städte - die Hälfte in NRW - über dem Schwellenwert von 165. Laumann sagte, er rechne damit, dass das Bundesgesetz schon am Freitag in Kraft trete. Der 165er Wert müsse an drei aufeinanderfolgenden Tagen registriert werden. Wie und wann ganz genau das Land NRW den Übergang mache, könne er noch nicht sagen, meinte Laumann. Womöglich gebe man den Eltern „einen Tag mehr“ zur Vorbereitung.
Wie läuft das Abitur?Wenn zum Start der Abiprüfungen an diesem Freitag die ersten Klausuren geschrieben werden, müssen Schüler medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach der NRW-Coronabetreuungsverordnung „ist eine medizinische Maske am festen Sitzplatz im Prüfungsraum zu tragen“, hieß es am Donnerstag aus dem Schulministerium in Düsseldorf. Für die ersten der 90 000 Abiturienten beginnen die Prüfungen am Freitag landesweit mit dem Fach Englisch.Die Abiturienten dürfen ihre Schule nur betreten, wenn sie zuvor am schulischen Corona-Selbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen Bürgertest vorlegen, wie das Ministerium weiter erläuterte. Auch ohne einen Testnachweis dürften sie aber nicht von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Klausuren schreiben sie dann - gegebenenfalls zusammen mit anderen Schülern ohne Corona-Test - in einem getrennten Raum.
Wie steht es um die Tests?Im Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags NRW hat die SPD-Fraktion beantragt, für Schulen und die Landesverwaltung zukünftig nur noch fertige Einzeltests zu beschaffen, die vorher nicht mit Flüssigkeit aufgefüllt werden müssen und zu Hause angewendet werden können. Außerdem sollen auch andere Testmethoden wie Spuck- und Lolli-Tests eingesetzt werden können. Auch eine umfassende Teststrategie für Kinder müsse laut SPD erarbeitet werden. Diese habe sicherzustellen, dass dauerhaft ausreichend kindgerechte Tests für Kinder und Personal in den Kitas zur Verfügung stehen. „Vor allem die sogenannten Lolli-Tests sollten hierbei ein zentraler Baustein sein“, so Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, in einer gemeinsamen Erklärung. Diese Tests seien einfach in der Handhabung und als PCR-Tests deutlich zuverlässiger als die bekannten Schnelltests. Damit eignen sie sich ideal für die Bereiche der frühkindlichen Bildung und für die jüngeren Jahrgangsstufen in den Schulen. „Die Landesregierung muss das endlich anerkennen und sie zum zusätzlichen Gegenstand einer NRW-weiten Kinder-Teststrategie machen. Kommunen, die diese bereits heute nutzen und entsprechende Test-Konzepte vorliegen haben, müssen finanziell unterstützt werden.“ Die Landesregierung habe viel zu lange gewartet, auch Kitas in eine umfassende Teststrategie einzubinden.
Soll es Förderungen geben?Für Schülerinnen und Schüler forderte Ott überdies ein umfangreiches Förderprogramm, das mit bis zu 80 Förderstunden zusätzliche Unterstützung zur Kompensation der durch die Pandemie verursachten Defizite biete. Hierbei müsse auf kognitive wie auf emotionale und soziale Probleme geachtet werden. (mit ari/dpa)