Düsseldorf/Köln – Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus sind die Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen seit Samstag (Stand: 10. Oktober) noch einmal verstärkt worden. Davon betroffen sind auch private Feiern. Diese dürfen aktuell nur im Rahmen eines herausragenden Anlasses wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern, Taufen und Geburtstagen stattfinden.
Sollte der Inzidenzwert, der die Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums misst, die Grenze von 50 überschreiten, dürfen diese Feierlichkeiten mit maximal 25 Personen stattfinden. Wie etwa in Köln, Essen und Hagen.
Party-Veranstalter müssen Hygienekonzept vorlegen
Personen die beispielsweise ihren Geburtstag in einer Gaststätte oder einem eigens dafür angemieteten Raum feiern wollen, müssen darauf achten, dass für die Räumlichkeiten ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.
Zudem muss die Feier inklusive einer verantwortlichen Person drei Werktage vorher beim verantwortlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Außerdem muss eine Gästeliste geführt werden, auf welcher die Namen, Adressen und Telefonnummern der maximal 25 Personen notiert werden.
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Die Anmelderegelung gilt nicht für Feiern, die im öffentlichen Raum wie etwa in Parks oder auf Plätzen stattfinden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die auch hier maximal 25 Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Zudem ist ab 22 Uhr der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Dieses Verbot gilt bis 6 Uhr am Folgetag.
Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung können hingegen nicht verboten werden. Doch die Politik rät dringend davon ab. Abendessen mit wenigen Freunden seien möglich, „aber bitte keine Partys und ausgelassenen Feiern“, appelliert etwa die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Das Ordnungsamt wird die von der Landesregierung erklärten Regeln stichprobenartig überprüfen. Personen, die eine Party ohne herausragenden Anlass und mit zu vielen Gästen feiern, müssen dabei mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.