Köln – Besuchsverbote in Kliniken, Trauerfeiern im kleinen Rahmen – mit der Pandemie hat sich auch der Umgang mit Trauer und Sterben geändert. Vor allem in der ersten Phase der Krise sind zahlreiche Erkrankte einsam und alleine in Krankenhäusern oder Pflegeheimen gestorben, weil die Angehörigen nicht zu ihnen durften. Dies sei einer der größten Fehler im Umgang mit der Infektion gewesen, hat der damalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet anschließend gesagt und sich bei den Familien entschuldigt.
Seit Beginn der Omicron-Welle und mit steigenden Infektionszahlen haben sich die Auflagen teilweise wieder verschärft, einige Kliniken in Niedersachen beispielsweise haben erneut generelle Besuchsverbote ausgesprochen. In Nordrhein-Westfalen jedoch ist dies nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ nicht der Fall. Besucher, ob auf Normal- oder Intensivstationen, sind weiterhin erlaubt, heißt es beispielsweise bei den Universitätskliniken in Köln, Düsseldorf und Essen. Allerdings nur ein Besucher pro Tag für eine Stunde, mit aktuellem Antigen-Schnelltest und FFP2-Maske sowie zeitlich begrenzt am Nachmittag - in Köln beispielsweise von 15 bis 19 Uhr.
Sonderrechte für die Angehörigen von Sterbenden
In der Uniklinik Essen dürfen Patienten zudem erst Besuch ab dem siebten Tag ihres Aufenthalts erhalten. Für lebensbedrohlich erkrankte Patienten oder bei Menschen, die im Sterben liegen, könnten aber neben den „normalen“ noch „besondere und zusätzliche“ Besuchszeiten mit den Angehörigen vereinbart werden, heißt es in Essen. Und auch die Kölner Uniklinik teilt mit: „Für diese Situation wird jeweils in Abstimmung mit Angehörigen nach individuellen Lösungen gesucht, die auch von sonst geltenden zeitlichen und besucherzahlmäßigen Vorschriften abweichen können.“
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Die Landesregierung hat den Krankenhäusern in NRW freigestellt, in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsämtern selbst über die Besuchsmöglichkeiten im eigenen Haus zu entscheiden. In Köln beispielsweise gebe es „eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter*innen der Krankenhäuser, der Stadt Köln und der Bezirksregierung, die zusammen über die Besuchsregelungen berät“, lässt das städtische Presseamt wissen.
Liegen Personen im Sterben, müssten Besuche für die Angehörigen aber immer ermöglicht werden. Das dies möglich ist, so ergänzt Siegrid Krebs, Sprecherin der städtischen Kliniken, hätten beispielweise die Kölner Krankenhäuser in Holweide, Merheim sowie das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße „zu jeder Zeit der Pandemie sichergestellt“, also auch schon in der ersten Phase.
Einheitliche Vorschriften statt Entscheidungs-Wirrwaar?
Ist es klug, dass die Klinken ihre Besuchsmöglichkeiten letztlich selbst festlegen können? Müsste es nicht einheitliche Vorschriften geben, um einen Entscheidungs-Wirrwarr zu verhindern? Die Krankenhausgesellschaft-NRW (KGNW) meint nein. „Durch individuelle Besuchskonzepte können die Krankenhausleitungen auf unterschiedlich hohe Auslastung ihrer Stationen mit Corona-Patientinnen und -Patienten reagieren“, sagt Sprecher Hilmar Riemenschneider.
Das betont auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium. Kranke dürften aber nicht isoliert werden, so Sprecherin Charlotte Dymek. Vor allem aber müsse etwa „die Begleitung des Geburtsprozesses und der Geburt ermöglicht werden. Und dies gilt ebenso für die Begleitung Sterbender.“