Euskirchen/Bonn – Immer, wenn das Leben ihr besonders schwer war, sie sich elend und traurig fühlte, zog es die heute 57-Jährige an den Computer. Dann surfte sie durch Online-Shops und bestellte teilweise wahllos in den virtuellen Kaufhäusern. Ob Spülbecken für 174,49 Euro, Matratze inklusive Kissen für 169,90 Euro, Sonnenschirmständer für 108,48 Euro, Schuhe, Bettwäsche oder Badeanzug. Der kapitalste Einkauf war schließlich italienische Mode im Wert von 4368,52 Euro.
Nach den Kaufausflügen war die Stimmung der Frau schlagartig besser. Aber für die Einkäufe nutzte sie die Kontodaten ihres geschiedenen Ehemannes, der ahnungslos war. Mit seiner PIN-Nummer legte sie Kundenkonten an und schloss, wissend dass sie selbst nur Schulden hat, reihenweise Kaufverträge ab.
Amtsgericht Euskirchen verurteilte Frau zu einjähriger Haftstrafe auf Bewährung
Der Fall landete im März 2022 vor dem Amtsgericht Euskirchen, das die geständige Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Fälschung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilte. Zwischen Mai und November 2020 war sie in 26 Fällen für rund 8000 Euro auf Onlinetour gegangen.
Die Pakete hatte sie an die Adresse eines Freundes geschickt, den sie nach einem Schlaganfall regelmäßig betreut und zu dessen Wohnung sie einen Schlüssel hatte. Hier nahm sie die Pakete in Empfang oder holte sie ab, unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses, wie es im Urteil hieß.
Die vierfach vorbestrafte Angeklagte legte Berufung ein: Nicht auszuschließen, so ihr Verteidiger Sven-Hagen Seipel, dass seine Mandantin wegen ihres Kaufrausches nur eingeschränkt schuldfähig sei. Denn, so hatte es die Angeklagte berichtet, an der Ware selbst hatte sie oft kein Interesse mehr. Viele der Pakete, die später in ihrer Wohnung gesichert wurden, waren nur aufgerissen und nicht ausgepackt gewesen.
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Beim Shoppen, so schilderte die Angeklagte, habe sie immer gedacht: „Ich kann es ja noch zurückschicken.“ Aber diese Kraft habe sie dann oft nicht mehr gehabt.
In der Berufungsverhandlung vor dem Bonner Landgericht war jetzt ein psychiatrischer Gutachter gehört worden: Die Kaufsucht der Angeklagten sei nicht so gravierend, dass eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vorliege. Die 57-Jährige nahm die Berufung zurück.