Kreis Euskirchen – In einem Monat ist Wahl. Am Sonntag, 26. September, entscheiden auch die Wähler im Kreis Euskirchen darüber, wer der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Angela Merkel wird.
Die Flut wird Auswirkungen auf die Wahl haben – vielleicht nicht, an welcher Stelle das Kreuz gesetzt wird, aber an welchen Ort. „Es wurden verschiedene Wahllokale geändert, da die Gebäude durch Flutschaden Grundschule Schleiden und Grundschule Gemünd nicht zur Verfügung stehen“, sagt Schleidens Bürgermeister Ingo Pfennings.
Feuerwehrgerätehaus und Pfarrhaus werden Wahl-Lokale
Als Ersatz werden laut dem Verwaltungschef diese im Rathaus und im Feuerwehrgerätehaus in Gemünd eingerichtet. Zudem steht in Herhahn das Bürgerhaus wegen Unterbringung eines Kindergartens nicht als Wahllokal zur Verfügung. Die Wahlberechtigten dieses Wahlbezirks können im Katholischen Pfarrhaus ihre Stimme abgeben.
Auch in Kall muss ein wenig improvisiert werden. Im Haus der Begegnung waren ursprünglich zwei Wahllokale vorgesehen, in der Bürgerhalle Kall und Bürgerhalle Sötenich jeweils eins. „Diese vier Wahllokale können aufgrund der Hochwasserkatastrophe nicht genutzt werden“, sagt Michaela Kratz von der Kaller Gemeindeverwaltung auf Anfrage.
Stattdessen sind die Wahllokale nun in der ehemaligen Schule Kall, der Grundschule Kall, dem Kindergarten Hüttenstraße und dem Kindergarten Sötenich untergebracht. Die Gemeinde habe die Änderungen im Rundblick bekanntgegeben, die aktuellen Wahllokale seien zudem auf der Seite des Wahlamts der städtischen Homepage zu finden.
Euskirchen muss auf alternative Orte für Wahl zurückgreifen
In Euskirchen sind nach Angaben der Stadtverwaltung ebenfalls mehrere Wahllokale in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Schäden seien so groß, dass man sich nach Alternativen umgeschaut habe, heißt es aus dem Rathaus. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die seitens der Stadt Euskirchen nun verschickt worden sind, ist der Verwaltung zufolge neben dem Wahlbezirk auch der aktuelle Wahlraum ausgewiesen. Hierauf sei am Wahltag zu achten.
Die Euskirchener Innenstadt sei durch die Flut so stark beschädigt worden, dass sie in neue Wahlbezirke aufgeteilt worden sei, sagt Tim Nolden vom städtischen Presseteam.
Doch wo geht man sein Kreuz machen, wenn man durch das Hochwasser umziehen musste? Nun möglicherweise an zwei Wohnorten lebt oder gar gemeldet ist – in dem durchs Hochwasser zerstörten Haus und dem Übergangswohnort.
Nach der Flut umgezogen – Was gilt für Wahlberechtigte?
Michaela Kratz erklärt das so: „Die Wahlberechtigten sind in der Kommune im Wählerverzeichnis eingetragen, in der sie an diesem Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.“ Sofern der Hauptwohnsitz nun ab dem 16. August in eine andere Kommune verlegt worden ist und eine Anmeldung dort erfolgt sei, müsse dort ebenfalls noch ein Antrag auf Aufnahme in das örtliche Wählerverzeichnis gestellt werden, wenn man in der Kommune der neuen Wohnstätte wählen möchte. „Ohne Antrag bleibt es bei der bisherigen Eintragung. Der Antrag kann nur bis zum 5. September gestellt werden“, so die Kaller Gemeindemitarbeiterin.
Umzüge innerhalb einer Kommune bleiben laut Kratz generell ohne Auswirkung auf das Wählerverzeichnis. Das heißt, dass wenn Wahlberechtigte beispielsweise innerhalb der Gemeinde Kall umziehen, bleiben sie weiterhin in dem Bezirk im Wählerverzeichnis eingetragen, in dem sie am Stichtag 15. August mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. So lauten die Regeln des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung – unabhängig von einer Flut.
In Kall mussten keine Wahlbezirke neu zugeschnitten werden. Gleiches gilt für Schleiden. Dort bleibe es bei der Aufteilung in zwölf Wahlbezirke. Die Wahlurnen sind in Schleiden laut Pfennings alle nutzbar, da diese im Rathaus gelagert waren. Auch in Kall sind alle Urnen intakt.