Das Leipziger Verwaltungsgericht hat den neuen Termin mitgeteilt. Damit ist das Gewerbegebiet an der geplanten Trasse weiter in der Schwebe.
Wegen „erheblichen Gründen“Gerichtstermin zum A1-Weiterbau findet erst im Juni statt

Ob und wann die 25-Kilometer-Lücke der A1 zwischen Blankenheim und Kelberg geschlossen wird, steht weiter in den Sternen.
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Ob und wie es mit dem Weiterbau der A1 in der Eifel weitergeht, darüber sollte eigentlich Ende April das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und verschiedene Ortsgemeinden aus den Landkreisen Ahrweiler und Vulkaneifel hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz geklagt. Für den 30. April war die mündliche Verhandlung in Leipzig geplant, die vom Gericht jetzt noch einmal verschoben wurde.
Auf der Internetseite des Gerichts wird als neuer Termin für die Anhörung nun der 18. Juni, 9 Uhr, mitgeteilt. Eine Gerichtssprecherin sagte, die Verlegung sei von Amts wegen erfolgt. Laut Zivilprozessordnung kann ein Gerichtstermin nur aus „erheblichen Gründen“ verlegt werden – unter anderem dann, wenn sich die Prozessbeteiligten darauf verständigt haben.
Die Frage, ob und wann die rund 25 Kilometer lange Lücke im A1-Netz zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und Kelberg (Rheinland-Pfalz) geschlossen wird, wird also entsprechend später entschieden. Denn bis nach der mündlichen Verhandlung die obersten deutschen Verwaltungsrichter zu einem Urteil kommen, können nochmals mehrere Monate vergehen.
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Weiterbau der A1 in der Eifel ist umstritten
Der BUND-Landesverband Rheinland-Pfalz hatte bei der Abgabe der rund 500 Seiten starken Klageschrift mitgeteilt, dass es das Ziel der Umweltschützer sei, den Weiterbau der A1 zu verhindern. Die vorgestellten Planungen seien mit dem Natur-, Arten-, Klima-, Hochwasser- und Gewässerschutz nicht vereinbar und der Neubau der fehlenden 25 Autobahnkilometer wegen bestehender Alternativen nicht notwendig.
Den vier klagenden Ortsgemeinden aus Rheinland-Pfalz geht es hingegen eher darum, endlich Gewissheit darüber zu erhalten, ob der Lückenschluss kommt oder nicht. Die Ortsgemeinde Nohn im Vulkaneifelkreis beispielsweise führt an, dass der Weiterbau der A1 wichtig sei für die weitere Entwicklung des Dorfs. Nohn plant in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenheim die Errichtung eines länderübergreifenden Industrie- und Gewerbeparks, der direkt an der geplanten Trasse der noch zu bauenden Eifelautobahn liegen soll.
Blankenheims Bürgermeisterin erwartet Entscheidung mit Spannung
Das Projekt verharrt jedoch seit Jahren wegen der Ungewissheit über den Lückenschluss in einer Art Winterstarre. Und bevor das Bundesverwaltungsgericht kein Urteil in der Sache verkündet hat, wird sich daran auch nichts ändern. Deshalb erwartet auch Blankenheims Bürgermeisterin Jennifer Meuren (parteilos) die Verwaltungsgericht-Entscheidung mit großer Spannung.
„Bezüglich des interkommunalen Gewerbeparks A1 lässt sich sagen, dass auf der dafür vorgesehenen Fläche derzeit Ausgleichsflächen der Autobahn GmbH eingeplant sind“, sagte die Blankenheimer Verwaltungschefin: „Dennoch halten wir, die Gemeinde Blankenheim, die Verbandsgemeinde Adenau, die Ortsgemeinde Nohn und die Verbandsgemeinde Gerolstein, weiterhin an dem gemeinsamen Ziel fest, entlang der zukünftigen Trasse der Autobahn einen Gewerbepark zu entwickeln.“
Im Rahmen einer landesplanerischen Voranfrage seien – „abgesehen von den Einwänden der Autobahn GmbH“ – keine grundlegenden, unüberwindbaren Hürden festgestellt worden, so die Bürgermeisterin.