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Erzbistum KölnDas sind die neuen pastoralen Einheiten im Kreisdekanat Euskirchen

Lesezeit 3 Minuten
Der Altarbereich der katholischen Pfarrkirche St. Martin in Euskirchen.

In Euskirchen, hier St. Martin in der Kernstadt, werden die bisherigen Seelsorgebereiche noch enger zusammenrücken.

Das Erzbistum Köln schneidet seine pastoralen Einheiten neu zu. Ab September 2023 soll es im Kreisdekanat Euskirchen drei Einheiten geben. Einem Wunsch aus Weilerswist wurde dabei nicht entsprochen.

Für Kreisdechant Guido Zimmermann birgt die Reform, wie das Erzbistum Köln sie im Kreisdekanat Euskirchen plant, keine Überraschungen. „Das ist alles erwartungsgemäß“, sagte er am Dienstag auf Anfrage dieser Zeitung. Er verhehlte aber auch nicht, dass nicht alle Betroffenen glücklich sind mit der Einteilung der pastoralen Einheiten, die zum 1. September 2023 in Kraft treten soll.

Im Kreisdekanat Euskirchen werden nach dem am Montag veröffentlichten Konzept drei Einheiten gebildet: Weilerswist und Zülpich, Veytal und Bad Münstereifel sowie St. Martin Euskirchen, Euskirchen-Bleibach/Hardt und Euskirchen-Erftmühlenbach.

Weniger Katholiken, weniger Geld, weniger Personal

Die derzeit 177 Seelsorgebereiche im gesamten Erzbistum werden in etwa 65 geografischen Räumen gebündelt, wie es der Pressedienst des Bistums formulierte. Die Neuerung sei notwendig geworden wegen tiefgreifender Veränderungen im kirchlichen Leben. „Dazu gehören die abnehmende Katholikenzahl, die weniger werdenden Engagierten, der Rückgang der Finanzkraft und auch der Rückgang des pastoralen Personals.“

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Die Karte zeigt die pastorale Neugliederung im Kreisdekanat Euskirchen mit den künftigen Einheiten Weilerswist und Zülpich, Veytal und Bad Münstereifel sowie  St. Martin Euskirchen, Euskirchen-Bleibach/Hardt und Euskirchen-Erftmühlenbach.

Die vorgesehene pastorale Neugliederung im Kreisdekanat Euskirchen

Dass die drei Euskirchener Seelsorgebereiche noch enger zusammenrücken, ist aus Zimmermanns Sicht logisch: „Eine Kommune – ein pastoraler Bereich.“ Nicht nur, dass die Einheit deckungsgleich mit dem Stadtgebiet ist. Hinzu kommt, dass schon jetzt für alle drei Seelsorgebereiche ein leitender Pfarrer zuständig ist: der im September 2021 ins Amt eingeführte Tobias Hopmann.

Dass die Seelsorgebereiche Bad Münstereifel und Veytal künftig ein Tandem bilden, bietet sich nach der Einschätzung des Kreisdechanten ebenfalls an, da Veytal zum alten Dekanat Münstereifel gehört habe, so Zimmermann.

Liaison von Veytal und Zülpich wird wieder gekappt

Gegenwärtig bildet der im nördlichen Mechernicher Stadtgebiet beheimatete Seelsorgebereich Veytal einen Sendungsraum, so der Fachbegriff, mit dem Seelsorgebereich Zülpich. Diese 2017 begonnene Liaison „wird nun wieder gekappt“, sagt der Kreisdechant.

Während die Veytaler eine Verbindung mit Bad Münstereifel eingehen, entsteht im Norden des Kreises Euskirchen die pastorale Einheit Weilerswist/ Zülpich. Dieses Duo sieht Zimmermann „etwas kritischer“.

Damit wäre die Einheit Euskirchen zu groß geworden
Kreisdechant Guido Zimmermann zur Ablehnung des Weilerswister Wunsches

Nach Angaben des Kreisdechanten hatten sich die in den Prozess eingebundenen Gremien in Weilerswist – der Pfarrgemeinderat und die Kirchenvorstände – Euskirchen als Partner gewünscht. „Aber damit wäre die Einheit Euskirchen zu groß geworden“, sagt Zimmermann. So kam es, dass dem Weilerswister Votum nicht entsprochen wurde, als in Köln die Entscheidung über den Zuschnitt der geografischen Räume fiel. Nun müsse es eben zu einer intensiven Phase des Kennenlernens zwischen Weilerswist und Zülpich kommen, damit die Zusammenarbeit gelinge, so Zimmermann, der „alles in allem zufrieden“ ist.

Dem Kennenlernen und ersten Abstimmungen der Seelsorgebereiche untereinander soll nach Darstellung des Erzbistums eine zweite Entwicklungsphase folgen, „in der es in der pastoralen Einheit einen gemeinsamen Pfarrer und ein gemeinsam ernanntes Pastoralteam gibt“. Phase drei schließlich werde gekennzeichnet sein „durch die Errichtung eines gemeinsamen Kirchengemeindeverbandes oder die Fusion aller in der pastoralen Einheit bestehenden Kirchengemeinden zu einer Kirchengemeinde“.