Euskirchen – Muss ein Investor, der in der Euskirchener Innenstadt vier Mehrfamilienhäuser errichten möchte, als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe bei seinen Planungen Einschränkungen in Kauf nehmen? Das Areal, das er bebauen will, liegt zwischen Mühlenstraße, Mittelstraße und der früheren Kreisbahntrasse.
Anlieger lehnen das Vorhaben ab – unter anderem, weil die Fläche, die in der Nähe des Veybachs liegt, und ihre Häuser am 14. Juli überflutet wurden. Sie sind gegen weitere Flächenversiegelungen. Im Ausschuss für Umwelt und Planung entbrannte jetzt eine Kontroverse zu der Frage, wie die Stadt mit Blick auf die Flutfolgen reagieren soll.
Euskirchen: Beschluss zur Bauplan-Auslegung vertagt
Eigentlich war vorgesehen, den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan 151 zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in die Wege zu leiten. Dazu kam es aber nicht, der Tagesordnungspunkt wurde stattdessen vertagt.
Der Technische Beigeordnete Oliver Knaup hatte vorgeschlagen, in den vier Gebäuden eine Wohnnutzung des Erdgeschosses auszuschließen und dort nur Lager- und Fahrzeugstellplatzflächen zuzulassen. Die Häuser stünden dann sozusagen auf Stelzen. Dies sei eine Vorsorgemaßnahme, die im Falle eines weiteren Hochwassers dem Schutz der Bewohner dienen würde, argumentierte Knaup.
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Union und Liberale sind gegen derartige Auflagen. Sie sehen offenbar die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens in Gefahr. Das Konzept der Verwaltung sei „aus der Luft gegriffen und fernab jeden Planungsverstandes“, sagte Arne Spitz (FDP), während Detlef Küpper (CDU) die Anhebung des Erdgeschosses und der Etagen darüber um einen Meter ins Spiel brachte. Spitz stimmte zu: „Damit wäre das Risiko mehr als abgedeckt.“
Euskirchens Grüne: „Es wäre Fehler, nicht aus der Vergangenheit zu lernen“
In beiden Fällen hätten die Wohnungen keinen barrierefreien Zugang, gab Armin Flucht (CDU) zu bedenken. Die Grünen ließen derweil Sympathie für Knaups Idee erkennen. „Es wäre ein Fehler, nichts aus der Vergangenheit zu lernen“, sagte Dr. Thomas Keßeler unter Hinweis auf die immensen Schäden, die das Veybach-Hochwasser angerichtet hat.
Janosch Pietrzyk (SPD) betonte, die Abwägung, die der Ausschuss vorzunehmen habe, müsse rechtssicher sein. Die Verwaltung solle mit dem Investor klären, ob er es unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit für möglich halte, eventuelle Vorgaben einzuhalten.
Dezernent Knaup hatte dazu erklärt, dass der Verzicht auf das Erdgeschoss als Wohnraum womöglich durch eine Vergrößerung der Grundfläche kompensiert werden könne.