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Bezüge offengelegtSo viel verdient der Leverkusener Rathauschef Uwe Richrath

Lesezeit 1 Minute

Uwe Richrath

  1. Der Oberbürgermeister muss jährlich seine Bezüge im Öffentlichen Dienst offenlegen

Leverkusen – Was verdient der Oberbürgermeister von Leverkusen? Das ist kein Geheimnis, sondern wird alljährlich im Stadtrat öffentlich abgerechnet. So legte in der jüngsten Ratssitzung Uwe Richrath seine Einkünfte als Rathauschef offen.

Gemäß der Eingruppierungsverordnung für kommunale Wahlbeamten auf Zeit steht dem Verwaltungschef einer Großstadt mit rund 170.000 Einwohnern die Besoldungsgruppe B9 zu. Das bescherte Richrath 2017 ein Jahreseinkommen von brutto 128.597,25 Euro.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Der Leverkusener Oberbürgermeister hat allerdings noch einige Nebentätigkeiten in den Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften. Die Einkünfte darauf beliefen sich auf insgesamt 27.125 Euro.

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Die Nebenbeschäftigungen und Einkünfte daraus waren im Einzelnen:

  1. Stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der städtischen Entsorgungsunternehmens Avea: 2200 Euro;
  2. In gleicher Funktion bei der Reloga Holding GmbH: 100 Euro;
  3. Aufsichtsratsvorsitzender beim Energieversorger EVL: 6200 Euro;
  4. Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Leverkusen gGmbH: 1700 Euro;
  5. Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Leverkusen Service GmbH: 400 Euro;
  6. Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL): 2800 Euro;
  7. Mitglied im Beirat der Rheinenergie AG: 1000 Euro;
  8. Mitglied im Aufsichtsrat der Neue Bahnstadt Opladen GmbH (nbso): keine Vergütung;
  9. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der MVZ Leverkusen gGmbH: unentgeltlich;
  10. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen: 12.725 Euro.

In der Summe sind das weitere 27.125 Euro. Die darf Richrath allerdings nicht komplett behalten. Die Nebeneinkünfte sind auf 9600 Euro im Jahr gedeckelt – jedoch zählen die Sitzungsgelder der Sparkasse nicht mit, so steht es im Gesetz. Die 12.725 Euro vom kommunalen Geldinstitut kann der also OB behalten. Bleiben noch 14.400 Euro, also 4800 Euro mehr als gestattet. Diese Differenz-Summe führte Richrath an die Stadtkasse ab.