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BundestagswahlLeichlingen versendet Benachrichtigungen – Antrag auf Briefwahl möglich

Lesezeit 3 Minuten
Amtliche Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Amtliche Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Deutschen Bundestag

Die Stadtverwaltung hat begonnen, die Wahlunterlagen zu schicken. Auf der Rückseite der Unterlagen ist der Antrag für die Briefwahl.

Die Stadtverwaltung hat begonnen, die Wahlbenachrichtigungen an die Wählerinnen und Wähler zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, zu verschicken. Sie werden dort zum Wochenende eintreffen. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben will, kann das online mit Hilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung.

Der Code leitet zum Antragsformular für die Briefwahl. Der Link für den Antrag liegt auch auf der städtischen Webseite. Zudem können Wahlberechtigte auch das Antragsformular auf der Rückseite der Benachrichtigung nutzen und den Antrag an das Wahlamt schicken.

Da die kommunalen Wahlämter aber die Wahlunterlagen erst ab Mittwoch, 5. Februar, erhalten, können diese erst danach versendet werden. Die Zeit, in der die Briefwahl möglich ist, ist daher bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl deutlich kürzer als üblich.

Wahlamt bittet Briefwähler um frühzeitige Anträge

Das Wahlamt bittet alle, die sich für eine Briefwahl entschieden haben, diese möglichst frühzeitig zu beantragen. So falle die Bearbeitung der Anträge nicht in die Hochphase des Versands der Briefwahlunterlagen ab dem 6. Februar. Das Wahlamt kann Briefwahlanträge aus dem Inland bearbeiten, die bis spätestens Dienstag, 18. Februar, im Amt eingehen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, im Wahlbüro eingegangen sein, damit die Stimmen in die Zählung einfließen.

Für Wahlberechtigte, die aus dem Ausland an der Wahl teilnehmen wollen, drängt die Zeit noch mehr: Das Wahlamt rät im Ausland lebenden Wählerinnen und Wählern dringend dazu, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich anzufordern. Briefwahlanträge aus dem Ausland werden vom Team im Wahlamt mit Priorität bearbeitet. Die Wahlunterlagen werden ab 6. Februar mit „Priority-Luftpost“ versendet.

Wähler müssen im Leichlinger Wahlverzeichnis stehen

Wer aus dem Ausland wählen will oder wer nach Leichlingen zuzieht, muss im Leichlinger Wahlverzeichnis stehen. Der Antrag dafür kann noch bis Sonntag, 2. Februar, gestellt werden.

Wer sich für die Direktwahl entscheidet, kann ins Direktwahlbüro ab Montag, 10. Februar, kommen und dort mit den Briefwahlunterlagen direkt wählen. Dazu sollten Wahlbenachrichtigung samt Antrag auf Briefwahl ausgefüllt mitgebracht werden. Das verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Wer dabei Unterstützung benötigt, dem helden die Mitarbeitenden des Wahlbüros. Grundsätzlich reicht es für die Direktwahl, seinen Personalausweis vorzulegen. Das Direktwahlbüro ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, sowie montags von 14 bis 17.30 Uhr, dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.

Briefwahlunterlagen können mit Vollmacht auch für jemand anderen im Direktwahlbüro abgeholt werden. Die Vollmacht auf dem Antrag für die Briefwahl muss dafür ausgefüllt und von beiden – Vollmachtgeber und Abholer – unterschrieben werden. Andernfalls können die Unterlagen nicht herausgegeben werden. Das Team im Wahlamt ist auch per E-Mail und unter 02175/992-456 erreichbar.

wahlamt@leichlingen.de

https://www.leichlingen.de/wahlen/bundestagswahl