Leichlingen – Die Moltkestraße war am Donnerstagabend gleich zweimal Thema im Infrastrukturausschuss. Einmal ging es um die Fahrradstreifen, die zwischen dem Tunnel und der Brückenstraße angelegt werden sollen. Aus zwei Varianten entschieden sich die Mitglieder für die, bei der die Radfahrenden gemeinsam mit dem Autoverkehr auf der Fahrbahn fahren.
13 Meter ist die Fahrbahn breit, die Fläche für die Zweiräder (1,25 Meter pro Richtung) soll von jener der Fahrzeuge abgegrenzt werden, dazu soll eine Aufstellfläche vor dem Tunnel kommen. Bei einer Enthaltung wurde dieses Modell angenommen. Möglich ist es allerdings nur, weil auf das Längsparken verzichtet wird und 24 Stellplätze wegfallen.
Deutlich mehr Diskussionsbedarf hatte der Ausschuss beim Thema Tempo 30. Ein Bürgerantrag hatte eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Moltkestraße im Bereich der Einmündung Kaltenberg bis zur Walter-Frese-Straße gefordert. Zu schnell seien hier die Autofahrerinnen und -fahrer unterwegs. „Wir Fußgänger, ältere Menschen mit Rollator, Schulkinder und Radfahrer fühlen uns bei der Benutzung des Tunnels stark gefährdet“, heißt es. Der Wunsch nach Verkehrssicherheit sei sehr groß, führte der Bürger vor den Ausschussmitgliedern aus und verwies auch auf eine nahe gelegene Behinderteneinrichtung, viele Leute hätten Angst, durch den Tunnel zu gehen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Dieses Argument entkräftete die Verwaltung sofort: Die Einrichtung habe keinen direkten Zugang zur Moltkestraße. Weiterhin verwies die Verwaltung darauf, dass bei der letzten verdeckten Geschwindigkeitsmessung im Mai 2019 ermittelt wurde, dass 85 Prozent aller Fahrzeuge die Geschwindigkeit von 38 Kilometer pro Stunde nicht überschritten hatten. „Dies ist bei zugelassenen 50 Kilometern pro Stunde ein unauffälliges und erfreulich niedriges Ergebnis, was keinen Anlass gibt, eine Geschwindigkeitsproblematik auf der Moltkestraße anzunehmen“, heißt es in der Stellungnahme.
Keine neue Messung
Eine erneute Messung sei derzeit aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Veränderungen der Verkehrssituation (weniger Schülerverkehre, weniger Pendlerverkehre) nicht möglich. Auch handele es sich nicht um eine Gefahrenstelle, führte die Verwaltung aus und außerdem sei eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht möglich.
Damit wollten sich die Ausschussmitglieder aber nicht zufrieden geben. Die Argumentation der Verwaltung sei schlüssig, räumte Uwe Bräutigam von der SPD ein, nichtsdestotrotz stehe man hinter dem Bürgerantrag. Silvia Pallenberg von der CDU wies auf eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung von 2020 hin, mit ihr soll der Gefahrenvorbehalt wegfallen. Anja Richter von der Verwaltung merkte an, dass noch die Verwaltungsvorschriften bei dieser Novellierung fehlten. Der Ausschuss stimmte bei einer Enthaltung aber dennoch einstimmig dafür, Tempo 30 vor dem Hintergrund der neuen Vorschriften zu prüfen.