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Verhandlung in LeverkusenLeichlinger gibt Kindesmissbrauch zu und entgeht dem Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Amtsgericht. Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht in Opladen

Ein 48-jähriger Mann aus Leichlingen gestand Kindesmissbrauch und den Besitz von Kinderpornografie. Er erhält eine Bewährungsstrafe.

Männer, die wegen Kindesmissbrauchs oder wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht stehen, sind einsame Typen. Selbst bei Gewaltverbrechern und Mördern sitzen oft Unterstützer oder Familienmitglieder im Zuschauerraum, bei den Sexualtätern selten.

Auch bei der Verhandlung gegen den 48-jährigen Leichlinger saß niemand im hinten im Saal, um ihm beizustehen. Er ist angeklagt des Missbrauchs und der Nötigung eines Kindes und zusätzlich des Besitzes tausender Dateien mit kinderpornografischen Bildern und Videos.

Der Hauptvorwurf: Er hatte sich im August 2018 an einem der Söhne eines Freundes vergangen, als die beiden Jungs bei ihm in der Zweitwohnung in Düsseldorf übernachteten. Der Grund für die Übernachtung war die am nächsten Tag bevorstehende Hochzeit der Eltern, weshalb das Hochzeitspaar vermutlich froh war, die Söhne für eine Weile zum vertrauten Freund abgeben zu können.

Nichts für schwache Nerven war die Verlesung der Anklage durch eine spezialisierte Staatsanwältin. Erst soll der Leichlinger sich nackt neben den jüngeren der Brüder ins Bett gelegt haben, um ihm am Genital zu manipulieren. Als dieser aber „Hör auf“ gesagt haben soll, ging er dazu über, die Hand des Jungen zu seiner eigenen Befriedigung zu benutzen.

Dem Jungen hat der Missbrauch durch den Leichlinger schwer geschadet

Dem Jungen hat das schwer geschadet. Er durchlebte eine schwere Zeit, erklärte sein Vater, der als einziger Zeuge aussagte: Probleme in der Schule, er blieb sitzen, bis heute sei es merkwürdig, wenn der Hochzeitstag nahe, dann werde der Junge still, so der Vater. Nur eine vage Ahnung hatte man wohl anschließend, der Junge wollte nicht mehr bei dem Leichlinger übernachten, erzählt hat er von dem Missbrauch nichts.

Die Sache wäre wohl nie zur Anzeige gekommen, wenn nicht der Angeklagte auch Kinderporno-Dateien aus dem Internet heruntergeladen hätte. Dabei ging er den amerikanischen Behörden ins sprichwörtliche Netz: Den Amerikanern ist es nämlich erlaubt, Dateien zum Herunterladen anzubieten, um pädophile Männer anlocken. Die Netzwerk-Adressen derer, die sich die Bilder und Videos laden, übermitteln die Amerikaner den deutschen Behörden. Die Deutschen dürfen solche Lockangebote selbst nicht betreiben, aber sie überprüfen die Verdächtigen und ihre Datenträger, etwa bei einer Hausdurchsuchung. Die Querverbindung zu den potenziell gefährdeten Jungs fand die Kripo, obwohl der Angeklagte selbst keine Fotos oder Videos von seinem Missbrauchsopfer gemacht hatte.

Die Staatsanwältin beschrieb Bildinhalte: Der Leichlinger besaß Bilder und Videos, die Missbrauchstaten aller Art ausschließlich mit männlichen Kindern und Jugendlichen zeigten.

Ich kann mir das nicht erklären.
Der Angeklagte

Zwei Verhandlungstage hatte Richter Torsten Heymann angesetzt, aber schon nach drei Stunden, mit dem Mittagsläuten der nahen Kirche Sankt Remigius, fiel das Urteil. Die Verkürzung erreichte der Richter durch ein Rechtsgespräch: Der Täter muss ein Geständnis abgeben und erspart damit dem jetzt 14-jährigen Jungen, dass er eine Zeugenaussage machen muss. Das Geständnis las Pflichtverteidigerin Anne Kieven vor: Er gebe alle Vorwürfe zu, könne sich das heute nicht mehr erklären und bereue seine Taten zutiefst. Die Porno-Dateien habe er gesammelt löschen wollen. Es klang wenig glaubhaft.

Das Urteil gibt dem Rettungssanitäter eine Chance: Als Ersttäter, und ohne juristische Vorbelastung muss er nicht ins Gefängnis, bekommt zwei Jahre auf Bewährung. Vier Jahre muss er tadellos leben, darf sich Kindern nicht nähern, außer bei Einsätzen. Er muss eine Therapie machen und dem Jungen 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die Bewährung ist an der oberen Kante, sagte Heymann, „auch der kleinste Besitz von Kinderpornografie bedeutet sofort Gefängnis und das wollen Sie nicht.“