Leverkusen – Für die Anwohner der Straße Am Kettnersbusch muss das eine herbe Überraschung gewesen sein, als ihnen Anfang November vergangenen Jahres ein Schreiben des städtischen Fachbereichs Tiefbau ins Haus flatterte, dass ihre stark geschädigte Straße in Kürze ausgebaut werde.
Und weil dies auf fast der Hälfte der Strecke ein Erstausbau sei, kämen auf sie entsprechende Kosten in Höhe von 90 Prozent der Bausumme zu. Eben keine Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG), die den Bürgern nach einem aktuellen Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags künftig komplett erlassen werden, sondern – bei der erstmaligen Herrichtung als Straße – die weitaus höheren Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl an Vollgeschossen und der Nutzungsart des Gebäudes.
Furcht vor dem Ruin
Da eine Beschwerde bei der Stadtverwaltung nicht fruchtete, setzten die Betroffenen einen Bürgerantrag auf, den ihre Sprecherin Michaela Timpel am Dienstagabend in der Opladener Bezirksvertretung vortrug und begründete. Von insgesamt 1,4 Millionen Euro sei die Rede für eine Straße, die ursprünglich einmal eine Privatstraße der Dynamit Nobel gewesen sei und an der seit 60 Jahren nichts getan worden sei. Erst die Baustellenfahrzeuge, die die Straße als Zufahrt zur Baustelle der Verkehrszentrale NRW genutzt haben, hätten der Straße im vorigen Jahr den Rest gegeben.
Sie selbst solle nun mit einem Kostenanteil von 36.000 Euro dafür zahlen, so die Antragstellerin. „Will die Stadt uns in den Ruin treiben?“ Angesichts steigender Baupreise werde der Bau womöglich noch teurer. „Manche können das nicht leisten und werden ihr Haus deshalb verkaufen müssen“, so ihre Befürchtung.
Das habe alles seine Richtigkeit, rechtfertigte sich Fachbereichsleiter Reinhard Schmitz in der Bezirksvertretung. Jedes angrenzende Grundstück werde für alle Zeiten einmalig zu einem Straßenneubau herangezogen, das sei auch hier der Fall. Die Stadt sei dazu gesetzlich verpflichtet, da gebe es keinen Ermessensspielraum.
In jedem Kaufvertrag für ein Haus oder ein Grundstück sei der Status des Straßenausbaus auszuweisen. Betroffen seien in diesem Fall die Anlieger im Straßenabschnitt zwischen der Arnold-Ohletz-Straße und der Zufahrt zur Kleingartenanlage, Anfang und Ende der Straße seien bereits vor Jahrzehnten hergestellt worden.
Ratenzahlung angeboten
Ein einfaches Asphaltieren der vorhandenen Trasse, wie es die Anwohner wie auch die Stadtteilpolitiker ins Gespräch brachten, sei aufgrund des nachweislich instabilen Untergrunds nicht sinnvoll, führte Schmitz aus. Dies sei so, als würde man einfach über dicke Löcher in der Wand tapezieren, das ginge auf Dauer auch nicht gut. Aber die Stadt betreibe auch keinen Edelausbau, sondern versuche, die Kosten gering zu halten. Auch könnten die Anlieger vor Beginn der Bauarbeiten eine Ablösevereinbarung mit der Stadt treffen, beispielsweise für eine Ratenzahlung.
Auch das sei keine wirkliche Lösung, befanden die Stadtteilpolitiker in der Zwickmühle zwischen Gesetzesvorgabe und Verständnis für die Betroffenen. Jetzt solle die Bauverwaltung erst noch einmal überprüfen, wie viel Ausbau wirklich sein müsse und was dies genauer kosten würde. Immerhin könne sich die Politik immer noch dafür entscheiden, den Ausbau der Straße zu unterlassen und es bei der Ausbesserung der übelsten Schlaglöcher zu belassen. Dann müssten die Anwohner aber auch mit dieser Lösung leben.