Nach Ansicht des Gerichtes hat sich der Tathergang so zugetragen, wie ihn die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift geschildert hatte.
Sexuelle NötigungEhemaliger Hausmeister der Leverkusener Montanus-Realschule verurteilt
Es dauert keine 50 Minuten, bis die Vorsitzende Richterin und die Schöffen ihre Beratung abgeschlossen haben. Dann steht fest, was der auf den Tisch blickende nunmehr Verurteilte, Ahmet B. (Name geändert), kopfschüttelnd zur Kenntnis nimmt: Das Gericht hält ihn für schuldig und verurteilt ihn wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Vorausgegangen war die letzte Zeugenbefragung in dem Prozess gegen den ehemaligen Hausmeister der Montanus-Realschule in Steinbüchel, der sich vor der Kammer des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht in Opladen verantworten musste. Er soll vor gut zwei Jahren eine damals 15-jährige Schülerin unter anderem zum Zungenkuss gezwungen haben.
Ehemaliger Arbeitskollege hat nichts Verdächtiges mitbekommen
Beim letzten geladenen Zeugen handelte es sich um den ehemaligen Arbeitskollegen des nun Verurteilten, der mit ihm gemeinsam vor allem für die Instandhaltung der schulischen Infrastruktur zuständig war. Von dem Vorfall selbst habe er nichts mitbekommen, berichtete er, aber der damalige Tag, der 7. Juni 2022, sei einer wie jeder andere auch gewesen. Als ihm ein Vorgesetzter ein paar Wochen später von dem Vorwurf berichtet habe, habe ihn das schockiert: „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, erinnerte er sich.
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Die Schülerinnen und Schüler hätten den Verurteilten „wie einen Popstar“ gefeiert, berichtete der ehemalige Arbeitskollege weiter. Zeitweise habe man sich regelrecht in den eigenen Räumen „verbarrikadieren“ müssen, weil so viele seine Nähe gesucht hätten. Zudem hätten ihm auch viele Schülerinnen und Schüler private Dinge anvertraut.
Weil der ehemalige Arbeitskollege und der Verurteilte die meiste Zeit an der Schule gemeinsam verbracht hätten, sei durchaus eine engere Verbindung zwischen ihnen entstanden. Insofern könne er auch „an einer Hand abzählen“, wie oft der nun Verurteilte mal länger alleine weg gewesen sei. Insgesamt sei die Geschichte aus seiner Sicht „Mundpropaganda“.
Staatsanwaltschaft sieht Tatvorwurf durch Zeugenaussagen bestätigt
Diesen Eindruck teilte die Staatsanwaltschaft nicht. Die Zeugenaussagen, insbesondere die des Opfers, seien sehr glaubhaft und detailliert gewesen. Die ehemalige Schülerin habe schockiert gewirkt und insgesamt eine „in sich konstante Geschichte“ erzählt, beschreibt Staatsanwalt Justin Brands seinen Eindruck im Schlussplädoyer.
Auch ihre Schwester, ihre beste Freundin und ihre Klassenlehrerin hätten sie nach dem Vorfall als „anderen Menschen“ und „fix und fertig“ wahrgenommen. Sie sei psychisch labil und habe Schwierigkeiten, ihren Alltag zu bewältigen.
Diese Schilderungen ließen offenbar auch den anwesenden Vater des Opfers nicht kalt. Nach dem Plädoyer der Verteidigung, die einen Freispruch forderte, kam es zu einem Zwischenfall: Der Vater des Opfers, der am ersten Verhandlungstag den Verurteilten außerhalb des Gerichtssaals verbal attackiert haben soll, bat um das Wort. Als die Vorsitzende Richterin dies ablehnte, wurde der Vater laut, beschimpfte den Verurteilten und musste schlussendlich des Saales verwiesen werden.
Verurteilter bis dato noch nicht vorbestraft
Nachdem alle Beteiligten Zeit gehabt hatten, ihre Gemüter zu beruhigen, folgte die Urteilsbegründung: Obgleich es sich um eine „Aussage-Aussage-Konstellation“ handele, habe man keine Anzeichen für eine bewusste oder irrtümliche Falschaussage aufseiten des Opfers feststellen können, erklärte die Richterin. Die ehemalige Schülerin habe „innere Gefühlswelten“ glaubhaft vermitteln können. Andere Zeugen hätten sie als anschließend „wesensverändert“ beschrieben.
Nichtsdestoweniger sehe das Gericht bei dem Verurteilten eine günstige Sozialprognose, was vor allem daran liege, dass dieser bisher noch nicht vorbestraft gewesen sei und es sich im Übrigen um einen minder schweren Fall der sexuellen Nötigung handele. Dies sei auch der Grund, weshalb die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Verbunden damit ist die Auflage, 1200 Euro an den Verein „Gegenwind“ zu entrichten, der sich gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen engagiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.