Es geht um rund 50 Millionen Euro im Jahr. Wenn man jetzt Fehler macht, sind diese Einnahmen in Gefahr.
ReformLeverkusens Kämmerei will sich an der Grundsteuer nicht die Finger verbrennen
Bloß nichts überstürzen bei der neuen Grundsteuer. Schließlich geht es um rund 50 Millionen Euro, die Leverkusen jedes Jahr von Hausbesitzern einnimmt. Dieses Geld muss weiter fließen – aber dafür müsse man jetzt die Füße still halten. Diesen Appell richteten am Montagabend Andreas Sarasa aus dem Finanzressort der Stadtverwaltung und Kämmerer Michael Molitor an die Politiker. Die sind vorige Woche durch „Empfehlungen“ des Landes aufgeschreckt worden: Nachdem alle Grundstücke neu bewertet worden sind, ergeben sich Grundsteuer-Hebesätze, die sich je nachdem ganz erheblich von den heutigen unterscheiden. Das liegt an der Vorgabe, dass die Grundsteuer-Einnahmen der Städte unterm Strich gleich bleiben sollen.
Für Leverkusen ergibt sich ein Hebesatz von 959 Prozentpunkten – bisher sind es lediglich 750 Punkte bei der Grundsteuer B. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A soll sich von 375 auf 750 Punkte sogar verdoppeln, um keine Einnahmeverluste zu erleiden. Das liegt daran, dass Landwirte das Privileg verlieren, auch ihre Gebäude mit der zuvor deutlich niedrigeren Grundsteuer A zu bemessen. Darauf hatte Burscheids Kämmerin Ulrike Detering im „Leverkusener Anzeiger“ aufmerksam gemacht.
Wohnen wird teurer in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch
Das Problem bei der Grundsteuer-Reform: Sie macht Wohnen teurer, wenn man nicht an der Systematik schraubt. Genau das will aber das Land und bringt verschiedene Grundsteuersätze für Wohn- und Gewerbebauten ins Spiel, um den Effekt auszugleichen. Da ist viel zu tun; das zeigen die Leverkusener Zahlen besonders deutlich: Folgte die Stadt der Empfehlung des Landesfinanzministers, könnte sie den Grundsteuer-Hebesatz für Wohngebäude gegenüber heute sogar leicht, nämlich um sieben Punkte auf 743 Prozent, senken. Für Gewerbebauten allerdings müsste er dann exorbitant auf 1721 Prozentpunkte steigen, wenn unterm Strich jene 50 Millionen Euro Steuereinnahmen gesichert werden sollen.
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Erstes Problem, so Sarasa: Ein großes Wohnhaus wird sofort zum hoch versteuerten Gewerbebau, wenn auch nur die kleinste Gewerbeeinheit dazu gehört. „Wohnen in Innenstädten wird demnach teurer“, so der Finanzfachmann im Rathaus: „Ein Bäcker oder Kiosk macht aus einem Wohnhaus mit 100 Wohnungen ein gemischt genutztes Grundstück“ – das nach Lage der Dinge in Zukunft mit einem Grundsteuer-Hebesatz von 1721 Prozentpunkten belegt wird, fast dem Zweieinhalbfachen von heute. Ob das gewollt ist, müssen sich Leverkusens Politiker überlegen. Sie sollen das auf der Basis von Rechenbeispielen tun.
Zweites Problem: Weil die Kommune die Grundsteuer festlegt und auch unterschiedliche Hebesätze erlassen kann, ist sie Adressat von Klagen. Stand jetzt wird sich aber das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Grundsteuer befassen – diesmal mit ihrer Reform. Für Andreas Sarasa ist klar: Leverkusen wird vom Land gezwungen „sich hier für etwas zu entscheiden, was ehrlicherweise final Rechtsprofessoren in Gutachten beschreiben werden und vom Bundesverfassungsgericht final entschieden wird“. Deshalb: Erst mal abwarten.