Am Marktplatzgelände in Schlebusch findet sich ein nur mit intensivem Nachdenken durchdringbarer Schilderwald. Das könnte sich aber ändern.
Skurrile HängungSchlebuscher Schilderwald zu Parkregeln verwirrt
Ein Blick – und die Verwirrung ist vollkommen. Wer als motorisierter Verkehrsteilnehmer auf dem Schlebuscher Marktplatz parken möchte, muss – na ja, ein bisschen Zeit mitbringen, bevor er durchdrungen hat, ob er denn nun überhaupt und wenn ja zu welchen Konditionen und wie lange er seinen fahrbaren Untersatz auf dem Marktgelände zwischen Von-Diergardt-Straße, Martin-Luther-Straße und Morsbroicher Straße abstellen darf.
So jedenfalls erging es unserem Leser Guido Sattler, der das Foto des Schilderwaldes gegenüber der evangelischen Kirchengemeinde an die Redaktion schickte, verbunden mit der Bemerkung: „Wer in Gottes Namen soll das noch verstehen? Made in Germany.“ Die Stadtverwaltung, die der „Leverkusener Anzeiger“ daraufhin um Aufklärung bat, welche Parkregeln die Schilder im Einzelnen und in ihrem Zusammenspiel setzen, reagierte prompt.
Parken ist gebührenpflichtig, aber nicht immer und nicht für alle
Von oben nach unten legen die Schilder fest: Das weiße „P“ auf blauem Grund besagt zusammen mit dem Erläuterungsschild direkt unter ihm, dass das Gelände eine Parkzone ist, die an Werktagen, also von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 13 Uhr, aber nur gebührenpflichtig zu nutzen ist. Im Umkehrschluss heißt das: Außerhalb dieser Zeiten kostet das Parken auf der Fläche nichts.
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Aber halt! So einfach ist es nicht, denn auch dieser Umkehrschluss kommt nicht ohne Einschränkung aus, worauf die beiden nächsten Schilder hinweisen. Kostenfreies Parken ist zeitlich beschränkt, nämlich auf maximal vier Stunden, aber nur in der Zeit von – Achtung – Montag bis Freitag von 13 bis 19 Uhr. Wer jetzt denkt: Okay, in der Zeit von 19 Uhr und 8 Uhr zwischen Montag und Freitag sowie von Samstag 13 Uhr bis Montag 8 Uhr sei das Parken auf der Fläche komplett gebührenfrei, liegt fast richtig, aber eben nicht ganz.
Denn am Samstag ist Markttag. Da gilt auf der gesamten Fläche zwischen 5 und 15 Uhr ein absolutes Halteverbot. „Dann darf dort von niemandem geparkt werden“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Dasselbe gilt außerdem auch mittwochs, denn auch der Mittwoch ist ja Markttag in Schlebusch.
Sie finden das verwirrend? Es wird noch besser. Denn keine Ausnahmeregelung ohne Ausnahme. Zurück zum „linken Baum“, wie die Verwaltung die sechs Schilder links nennt: Alle vorgenannten Regeln zum Thema Parken auf dem Marktgelände gelten für alle – bis auf die Inhaber eines Tagestickets und diejenigen Schlebuscher, die einen Bewohnerparkausweis für das Gebiet „T“ besitzen. Die dürfen ganztägig ohne zu bezahlen auf dem Marktgelände parken, vorausgesetzt, ihr Parkausweis oder ihr Ganztagesticket ist unter der Windschutzscheibe zu sehen. Aber auch die natürlich nicht an Markttagen.
Das absolute Halteverbot rechts im Bild bezieht sich auf Bauarbeiten ab dem 21. August und jeweils wechselnde Bereiche, die ausgeschildert werden und wo ebenfalls nicht geparkt werden darf.
Zugegeben: Es wären keine 90 Zeitungszeilen nötig, wenn jemand diese Parkregeln kurz und bündig erklären würde. Weniger verwirrend würden sie aber auch in Kurzform wohl nicht. Das sieht auch der zuständige Fachbereich in der Verwaltung nach unserer Anfrage so, „weshalb der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr versuchen wird, im Rahmen der nächsten Änderung der Parkraumbewirtschaftung zu einer besseren Lösung zu finden“. So heißt es abschließend in der Antwort der Stadtverwaltung.
Wir sind deshalb nicht ganz so pessimistisch wie unser aufmerksamer Leser Guido Sattler, der in seiner Mail fragt: „Bürgernähe?“ Denn immerhin können wir festhalten, dass eine Mail mit einem Foto ausgereicht hat, dass die Verwaltung genau dafür sorgen will: Für eine Beschilderung, die ein bisschen näher am Parkplatz suchenden Bürger ausgerichtet ist.