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Drohende AbschiebungGeschichte von Leverkusener Dachdeckerazubi könnte ein Happy End haben

Lesezeit 3 Minuten
Bruno Hentschel (l.) und Sekou Sidibe nach dem Termin: Bis zum 27. Januar soll der angehende Dachdeckergeselle seinen neuen Pass vorlegen.

Bruno Hentschel (l.) und Sekou Sidibe nach dem Termin: Bis zum 27. Januar soll der angehende Dachdeckergeselle seinen neuen Pass vorlegen.

Sekou Sidibe macht eine Lehre zum Dachdecker und kämpft beim Ausländeramt der Stadt Leverkusen darum, nicht ausgewiesen zu werden.

Dieses Mal hat es so lange gedauert, wie noch nie. Als Sekou Sidibe und sein Freund Bruno Hentschel am Donnerstagmorgen nach rund 45 Minuten aus dem Leverkusener Rathaus herauskommen, sind sie erst einmal erleichtert. Sidibe hat einen weiteren Monat Zeit, dem Leverkusener Ausländeramt seinen neuen, guineischen Pass vorzulegen, um so von der Behörde eine Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 23a der Härtefallkommission zu erhalten. Das hatte Oberbürgermeister Uwe Richrath vor ziemlich genau drei Monaten, am 23. September, zur Bedingung gemacht.

Rückblick: Sidibe war vor sechs Jahren nach Deutschland gekommen. Mitte 2020 war sein Antrag auf Asyl abgelehnt worden, er gilt als „geduldet“ und ist in einer städtischen Geflüchtetenunterkunft untergebracht. 2021 hatte er bei der guineischen Botschaft einen Pass beantragt. Daraus wurde nichts. Stattdessen bekam er ein „titre de voyage“, eine Art Ersatzdokument. Anfang September dieses Jahres sollte er abgeschoben werden, war schon in seine Heimat geflogen worden, wo er vom Außenminister persönlich wieder zurückgeschickt wurde. Wieso, weiß niemand.

Die fast vollzogene Abschiebung hatte Proteste in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Denn Sekou Sidibe macht in Langenfeld eine Ausbildung zum Dachdecker, gilt als bestens integriert. Im Mai 2025 hat er seine Gesellenprüfung. Einen B1-Sprachkursus hat er schon Anfang 2020 erfolgreich abgeschlossen. In Langenfeld und Leverkusen hat er schnell Anschluss gefunden. Zum Beispiel bei der Familie Hentschel, die ihn seither unterstützt.

Sekou Sidibe im September inmitten seiner Unterstützer vor dem Rathaus in Wiesdorf.

Sekou Sidibe im September inmitten seiner Unterstützer vor dem Rathaus in Wiesdorf.

Viele Menschen kämpfen seitdem darum, dass Sekou Sidibe in Deutschland bleiben kann. Bis zur Entscheidung über die Duldung von drei Monaten im September, musste er immer wieder beim Ausländeramt vorbeikommen, wo er eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliche Aufenthaltsdokument“ bekommen hatte. Dieses Dokument war dazu da, sich auszuweisen, wenn ihn etwa die Polizei kontrolliert. Aber es war durchaus umstritten. Die Grünen hatten die Bescheinigung als „Fantasiedokument“ bezeichnet, das keinen Anknüpfungspunkt im Aufenthaltsgesetz habe. Die Verwaltung hatte sich verteidigt: „Der Bezirksregierung sowie dem Verwaltungsgericht ist dieses Vorgehen bekannt und wird aus fachlicher sowie rechtlicher Sicht nicht beanstandet.“

Schriftliche Zusage aus Berlin

Sekou Sidibe hatte nach Erteilung der Dreimonatsfrist erneut versucht, an der guineischen Botschaft in Berlin einen Pass zu bekommen. Viermal sei er im Rahmen seines Kampfes für eine Aufenthaltsbescheinigung inzwischen schon dort gewesen. Jetzt hat er die schriftliche Zusage, dass er den Pass im Januar bekommen soll. Wenn er den dann bis zum 27. Januar beim Ausländeramt in Leverkusen einreicht, könnte die ganze Geschichte für ihn ein gutes Ende nehmen.

Denn im vom Oberbürgermeister genannten Paragraf 23a der Härtefallkommission heißt es: „Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und 11 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht (Härtefallersuchen).“

Der Sachbearbeiter, mit dem Sekou Sidibe am Donnerstagmorgen zu tun hatte, habe das auch noch mal gesagt, erzählt der Dachdeckerazubi. „Ich bin schon etwas erleichtert“, sagt er nach dem Termin. Er muss dem Ausländeramt noch bis zum 3. Januar mitteilen, wann genau seine Gesellenprüfung sei. Das wolle er noch am Donnerstag machen, sagt Sidibe. Und dann wartet er, bis er endlich den Bescheid bekommt, seinen Pass in Berlin abholen zu können. Da wird es ihm auch nichts ausmachen, ein fünftes Mal nach Berlin zu fahren – dann in dieser Angelegenheit zum letzten Mal.