Im Amtsgericht Opladen wurde ein Fall von sexueller Belästigung verhandelt
AmtsgerichtLeverkusener Taxifahrer begrapschte Frau auf dem Beifahrersitz
Die Situation war für die 30-jährige Leverkusenerin äußerst unangenehm: Sie hatte ein Taxi nach Hause genommen. „Zum Glück“, sagte sie am Montag vorm Amtsgericht, „war meine Freundin dabei. Was wäre sonst womöglich noch passiert?“ Beide Frauen waren im Prozess am Leverkusener Amtsgericht als Zeuginnen geladen.
Den angeklagten Taxifahrer Recep Ö. (30, Name geändert) hat es offenbar nicht besonders gestört, dass die Freundin auf dem Rücksitz seiner Taxe gesessen hat, als er die Frau auf dem Beifahrersitz belästigte. Die beiden Frauen kamen von einer Weihnachtsfeier und führten während der Fahrt eine Unterhaltung mit dem Thema Massage. Davon offensichtlich animiert, verspürte die Frau auf dem Beifahrersitz plötzlich eine massierende Hand im Nacken.
Damit nicht genug: Die Hand wanderte nach unten, laut Anklageschrift des Staatsanwalts „führte der Angeklagte auf dem Bein streichende Bewegungen in Richtung des Intimbereichs der Zeugin aus“. Die Zeugin habe die unvorhergesehenen Berührungen als nicht hinnehmbaren und äußerst ekelhaften Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht empfunden. Ein Dolmetscher übersetzte die Anklage ins Türkische.
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Die Freundin stoppte den Übergriff des Taxifahrers
Die Freundin auf dem Rücksitz reagierte: Sie stoppte den sexuell übergriffigen Fahrer, der anscheinend auch sofort von der Zeugin abließ. Die belästigte Frau sagte: „Ich konnte erst gar nichts machen; ich war irgendwie wie versteinert.“
Sie sagte das später draußen vor dem Gericht, denn zu einer normalen Verhandlung kam es nicht, also musste sie auch keine Zeugenaussage machen. Dass es so kam, erreichte der Anwalt des Taxifahrers. Er bat gleich nach der Verlesung der Anklageschrift um ein Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft und der Richterin. Darin handelte er eine Wiedergutmachung in Höhe von 1200 Euro aus, die Recep Ö. der Frau überweisen muss, die er im Taxi begrapscht hatte. Kaum in der Lage, einen ganzen Satz zu formulieren, sagte er: „war keine Absicht“. Die Strafe klingt nach wenig, die Tat wird dennoch in der Akte vermerkt.
Wenn die Angaben des Angeklagten stimmen, dann entspricht die Wiedergutmachung etwas weniger als seinem Netto-Monatslohn. Recep Ö. gab an, dass er in einem Leverkusener Friseurladen angestellt sei, nebenher fahre er als Aushilfe Taxi.
Die Geschädigte stimmt der Rechts-Verständigung schließlich zu. Sie sagte, sie sei froh, dass sie die ganze Sache nicht noch einmal im Gericht erzählen müsse. Sie traue sich heute nicht mehr, alleine mit dem Taxi zu fahren. Sie sagt: „Es war mir wichtig, das anzuzeigen.“