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Leverkusener SchülerUnfall innerorts mit über 100 - milde Verwarnung

Lesezeit 3 Minuten
Edith-Weyde-Straße, Leverkusen Foto: Ralf Krieger

Über diesen schweren Unfall am 14.11.2023 auf der Edith-Weyde-Straße wurde jetzt vor Gericht verhandelt.

Ein damals gerade 18-Jähriger hatte einen schweren Zusammenstoß verursacht; beim Unfallopfer sind die Verletzungen noch nicht abgeheilt.

Seinen Führerschein hatte er einen Tag zuvor erhalten. Schon am ersten Morgen durfte er mit dem 265 PS starken Luxusauto vom Vater, einem 7er-BMW, von Leverkusen-Schlebusch in die Berufsschule nach Flittard fahren. Das ging allerdings schwer schief, denn der Junior beschleunigte auf der Edith-Weyde-Straße auf die dort unkontrollierbare Geschwindigkeit von über 100 Kilometern in der Stunde und baute einen folgenschweren Unfall. Schon die Ausfahrt der Feuerwehr-Hauptwache passierte der schwarze Wagen mit extrem überhöhter Geschwindigkeit.

Ob der Mann im BMW noch bremsen konnte, als aus einem Parkplatz wenige hundert Meter weiter ein Monteur mit seinem Pritschenwagen ausfuhr, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Es wäre sowieso zu spät gewesen, ein Unfall war unter diesen Umständen wohl unausweichlich: Der BMW prallte genau auf die Hinterachse des Klein-Lastwagens, sodass sich dieser auf der Edith-Weyde-Straße quietschend zweimal um die eigene Achse drehte.

Edith Weyde-Straße, Lever. Foto: Ralf Krieger

Der Unfallwagen hatte 265 PS

Es war wohl pures Glück, dass der BMW den Monteurs-Wagen nicht in Höhe der Fahrerkabine getroffen hat, denn so kam der Fahrer mit schweren Verletzungen davon. Heute, über ein Jahr später, muss der 38-jährige Schlosser täglich Schmerzmittel nehmen. Ursache könnte ein teilweiser Muskelabriss in der Schulter sein, der möglicherweise noch operiert werden muss. Drei Tage hatte er nach dem Unfall stationär im Krankenhaus liegen müssen. Auf vorsätzliche Verkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung lautete die Anklage.

Der 18-jährige Unfallverursacher hatte sich nicht nennenswert verletzt. Beide Autos hatten einen Totalschaden, 60.000 Euro hieß es am Dienstag in der Verhandlung vorm Amtsgericht. Der leicht übergewichtige Angeklagte mit Kinnbart gab sich in der Verhandlung kleinlaut, er gab zu, dass er sich mit dem schnellen Auto überschätzt hatte. Damals habe er geglaubt, dass er das Auto im Griff habe. Details vom Unfall selbst, ob er noch gebremst habe, wusste er nicht mehr genau, aber: „zum Bremsen kam ich nicht mehr“, glaubt er.

Der Schlosser erklärte, dass er aus dem Parkplatz ausgefahren war, dass er noch einmal habe zurücksetzen müssen, um nicht mit den Vorderrädern über den Bordstein gegenüber fahren zu müssen. Er muss also lange schon auf der schnurgraden Straße von weither zu sehen gewesen sein. Dennoch habe er im Spiegel zwei Scheinwerfer gesehen und er erinnert sich, dass er schwer nach Luft gerungen habe, sich schließlich nach dem Zusammenstoß auf der Erde auf den Rücken legen musste, weil er keine Luft bekommen habe.

Edith Weyde-Straße, Lever. Foto: Ralf Krieger

Ein Totalschaden

Ein Unfallgutachter erklärte seine Berechnungen: Der 18-Jährige muss mit Vaters BMW mit über 100 Kilometern in der Stunde in den Lieferwagen gefahren sein. Es gebe zwar keine Bremsspuren, aber die Energie, die nötig ist, um einen Pritschenwagen zweimal um die eigene Achse zu schleudern und mehrere Meter zu verschieben, lässt ziemlich genaue Rückschlüsse zu. Der Gutachter verwendet dazu ein Computer Simulationsprogramm. Er hatte festgestellt, dass der Unfall bei Tempo 50 wohl nicht geschehen wäre.

Richter Torsten Heymann verurteilte den heute 19-Jährigen zu Geldstrafen: je 500 Euro muss er an die Staatskasse und an den Schlosser zahlen. Weitere sechs Monate muss er warten, bis er sich wieder bei einer Fahrschule anmelden darf, vorher muss er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen. Der Führerschein ist seit dem Unfall eingezogen gewesen. „Ich glaube nicht, dass wir uns hier wiedersehen“, so die positive Prognose Heymanns. Das Urteil fiel unter den Bedingungen des Jugendstrafrechts, das weniger Bestrafung, mehr Erziehung vorgibt.

Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe hatte empfohlen, Jugendstrafrecht anzuwenden, weil sie bei dem Mann eine gewisse Unreife festgestellt hatte: Offenbar ist er ein sogenannter Nesthocker, der noch zu Hause wohnt. Zweimal hatte sie mit dem Unfallfahrer gesprochen.