Leverkusen – Geradezu fahrlässig fand es eine Leserin, dass sie ohne Corona-Test ins Altenheim Upladin gedurft hätte. Sie dürfte jetzt zufrieden sein, denn ab sofort besteht für jeden Besucher eine Pflicht zum Schnelltest (siehe Seite 35). Hatten bisher etwa die Häuser der Diakonie in Bürrig und Alkenrath die lockere Besuchsregel, ließen etwa das DRK-Heim oder das Evangelische Heim an der Ulrichstraße ungetestete Personen auch jetzt schon nicht ins Haus.
"Konnte einfach rein"
„Ich wollte eine Bekannte besuchen“, sagt die Frau, die anonym bleiben möchte. Ihr Name ist der Redaktion bekannt. „Man sagte mir am Telefon, ich könne einfach kommen. Wenn ich einen Schnelltest wolle, müsse ich dienstags und mittwochs kommen.“ Bisher hat sie sich gegen einen Besuch entschieden.
"Fahrlässiges Unterlassen"
Der Verzicht auf einen obligatorischen Test für Altenheim-Besucher wurde bis Freitag in Leverkusen von der Heimaufsicht und vom Gesundheitsamt geduldet. Das regt den Rechtsanwalt Volker Leisner auf, der sich auf die Infizierten und Toten im Rheindorfer Awo-Altenheim bezieht. Er schreibt: „Die lapidare Begründung des obersten Amtsarztes Dr. Oehler, der bekanntlich wenig zimperlich bei Anordnungen zur Quarantäne oder Maskenpflicht in menschenleeren Fußgängerzonen ist, es gebe keine Rechtsgrundlage für eine Kontrolle, widerspricht eklatant der seit Heiligabend geltenden Rechtslage“ und dass sich die Heimleitungen wenigstens grobfahrlässiges Unterlassen vorwerfen lassen müssten.
Wie Axel Zens das sieht, ließ sich am Freitag nicht ermitteln: Der Leiter des Alten- und Pflegeheims der Arbeiterwohlfahrt am Königsberger Platz war telefonisch nicht zu erreichen. Der Corona-Ausbruch in dem Rheindorfer Heim Ende voriger Woche hat jedenfalls die Debatte um die Test-Pflicht für Besucher neu entfacht. Umso mehr, als dort mehr als 40 Personen erkrankt sind und es neue Todesfälle gegeben hat. Wohlgemerkt, nach dem ersten Impf-Durchgang.
Unklare Formulierungen
Unklarheit kommt auf, wenn man zwei geltende Verordnungen vergleicht: In der „Allgemeinverfügung für Pflegeeinrichtungen“ aus dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht: Die Einrichtungen sollen den Besucherinnen und Besuchern einen Schnelltest anbieten und empfehlen. Besuchern, die die Testung ablehnten, sei der Zutritt zu verweigern. In der neuesten Coronaschutzverordnung wird dagegen etwas schwammiger formuliert: Besuchern soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Von Hausverbot für Test-Verweigerer ist da nicht die Rede.
Aus Sicht der Stadtverwaltung gab es bisher keine Pflicht, Besucher von Altenheimen zu testen. Das hat sich nun doch noch geändert.