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Desinteressierter EigentümerBauverwaltung resigniert beim Eckhaus Altstadtstraße

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Seit Jahren ein Stein des Anstoßes, aber weiterhin dem Verfall hingegeben: Das Eckhaus Altstadtstraße/Münzstraße.

Leverkusen – „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ So heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes. In der Praxis sieht das schon einmal anders aus, wie seit vielen Jahren bereits das Eckhaus Altstadtstraße/ Münzstraße in Opladen zeigt. Das Gebäude steht seit langer Zeit leer und verwahrlost.

Die Graffitis und Posterbeklebungen im Erdgeschoss sind fast schon eine Zierde für das zentral gelegene Gebäude, das immer wieder Anstoß erregt. Zuletzt bei der SPD-Ratsfraktion, die eine Anfrage an die Stadtverwaltung richtete, was der Sachstand sei und was die Verwaltung in diesem Fall zu tun gedenke. Immerhin werde städtischer Wohnraum immer knapper und teurer und verwahrloste Immobilien drohten über kurz oder lang zu einer Gefahr zu werden.

Keine Gefahr

Das sieht die städtische Bauaufsicht gelassener. Nach einer Ortsbesichtigung, die am 28. Januar unternommen wurde, teilte sie nun schriftlich mit, dass von dem Gebäude Altstadtstraße 41 „ganz offensichtlich keinerlei Gefahrentatbestände ausgehen“. Und belehrt die Kommunalpolitiker: „Ein städtebaulich unschönes Erscheinungsbild oder auch das subjektive (negative) Empfinden eines Betrachters ist kein Gefahrentatbestand im Sinne des Bauordnungsrechtes.“

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Im übrigen lägen keine Bauanträge vor. Eine Initiative für die Nutzung müsse schon vom Eigentümer ausgehen, zu dem die Verwaltung aber keinen Kontakt habe. Zuletzt habe es im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes für Opladen durch Stadtplanung, Wirtschaftsförderung und Stadtteilmanagement vereinzelte Gesprächsversuche gegeben. Das Objekt werde weiter beobachtet.