Mehr als 1,5 Millionen Euro hatte die Stadt die Anschaffung der Luftreinigungsgeräte gekostet.
645 Geräte in LeverkusenWartung zu teuer: Luftfilter in Schulen sollen eingelagert werden
Luftfilter für Schulen und Kindertagesstätten waren eines der großen Themen der Corona-Pandemie: Nach den Erfahrungen von Lockdown und Homeschooling sollten die Luftreinigungsgeräte den Schulbesuch sicherstellen. Der Leverkusener Stadtrat beschloss im ersten Corona-Winter 2020/21, auf ein Förderprogramm des Landes hin vier Luftfilteranlagen zu bestellen. Einige Wochen später entschieden sich die Leverkusener Politiker, ähnlich wie Leichlingen und Burscheid zuvor, für eine großflächige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Da allerdings war die Nachfrage bundesweit bereits so hoch, dass es zu großen Lieferengpässen kam. In Leverkusen traf eine erste Tranche Ende 2021 ein, im September 2022 meldete die Stadtverwaltung: Alle 644 bestellten Geräte sind installiert. Von einem Auftragsvolumen von 1,5 Millionen Euro war damals die Rede. Im Nachhinein wurden noch einmal zehn Geräte nachgeordert.
470.000 Euro für die Wartung
Nun soll der allergrößte Teil dieser 654 Geräte eingemottet werden. Denn: Die Stadt hatte – auf externen Rat hin – die Anschaffung der Geräte ohne einen zusätzlichen Wartungsvertrag ausgeschrieben. Allerdings müssen die Luftfilter laut VDI-Richtlinien regelmäßig gewartet werden. Und das ist teuer: Knapp 470.000 Euro brutto verlangt der Gerätehersteller für einen Wartungsvertrag über 36 Monate, der eine Garantieverlängerung auf drei Jahre und einen einmaligen Filterwechsel einschließt. Wegen des Auftragsvolumens müsste allerdings europaweit ausgeschrieben werden. Auch das wirft Probleme auf, denn selbst wenn sich ein günstigerer Anbieter finden würde, könnte es Probleme mit der Gewährleistung geben. Das Gleiche gilt, wenn die Stadt die Wartung selbst übernehmen würde. Außerdem müssten hierfür möglicherweise Materialien, Schutzkleidung und ein Wartungsfahrzeug angeschafft werden – die Kosten könnten somit schnell bei mehr als 500.000 Euro liegen. Im ohnehin angespannten Haushalt ist der Posten bislang nicht vorgesehen.
Bleibt eine dritte Option: Die Geräte entfernen. Das sei im Sinne der meisten Schulen, schreibt die Stadtverwaltung nach einer Umfrage an den Einrichtungen: „Nur zwei Schulen sehen den zukünftigen Einsatz der Geräte im Falle einer neuen Pandemie als sinnvoll an.“ Für diese Schulen werde auf deren Wunsch hin der weitere Betrieb der Geräte sichergestellt. Jede zweite Schule dagegen bitte der Umfrage nach ausdrücklich darum, die Geräte abzuholen. Sie würden nicht mehr eingesetzt und nur Platz im Klassenzimmer einnehmen, der anderweitig gebraucht würde.
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Dann hat die Verwaltung noch die Meinung des medizinischen Dienstes eingeholt. Dieser erklärt, dass man drei Kategorien von Klassenzimmern unterscheiden müsse: Kategorie 1 ist entweder gut zu Lüften oder hat eine Raumlufttechnische Anlage (RTL). Kategorie 2 hat keine solche Anlage und die Fenster können nur gekippt werden. In die Kategorie 3 fallen Räume, die nicht zu belüften sind – und damit für Schulunterricht ohnehin untauglich. Der Medizinische Dienst empfiehlt, für die Räume der Kategorie 1 ein Lüftungskonzept zu erstellen, getrennt nach Winter- und Sommermonaten. Für die Kategorie 2 wird der Einbau von festen Zu- und Abluftanlagen empfohlen. Dort, wo dies nicht möglich ist, sei der Einsatz von mobilen Luftfiltern weiterhin sinnvoll. Ansonsten könne wegen der hohen Wartungskosten auf den Einsatz verzichtet werden. Kindertagesstätten werden in dem Bericht nicht weiter erwähnt.
Auf dieser Grundlage schlägt die Stadtverwaltung vor, die überschüssigen Geräte für eine eventuelle spätere Nutzung zwischenzulagern. Wo das geschehen soll und welche Kosten dabei entstehen, ist nicht näher benannt. Nach einer längeren Lagerung müsste vor Inbetriebnahme aber definitiv eine Wartung durchgeführt und ein Vertrag für die nächsten Jahre abgeschlossen werden. Natürlich könnte man die Geräte auch umverteilen. „Weitere Bedarfe aus anderen Einrichtungen sind jedoch nicht bekannt“, schreibt die Stadtverwaltung.
Der Vorschlag wird zuerst im Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 18. Januar diskutiert, danach in weiteren Fachausschüssen und allen drei Bezirksvertretungen. Die Entscheidung fällt der Stadtrat am 19. Februar. Alle Sitzungen sind öffentlich.