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Tunnel-Lösung gekipptBewerber für Bau der Leverkusener Rheinbrücke muss sich erklären

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An der Brücken-Baustelle soll in wenigen Wochen weitergearbeitet werden.

Köln/Leverkusen – Die neue Vergabe des Bauauftrags für die Leverkusener Rheinbrücke ist ins Stocken geraten, weil der Bewerber, der mit 176,5 Millionen Euro das preiswerteste Angebot abgegeben hatte, den vom Landesbetrieb Straßen NRW vorgegebenen Mindestpreis von 190 Millionen Euro um 7,1 Prozent unterschritten hat.

Der zweite Anbieter hingegen liegt mit 227,7 Millionen Euro klar über dem Mindestgebot.

Der Landesbetrieb hat nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Preisuntergrenze eingezogen, weil man es für unrealistisch halte, den ersten Neubauteil der Brücke für weniger als 190 Millionen Euro bauen zu können. Man habe damit unterpreisige Angebote und die übliche Spirale mit hohen Nachforderungen verhindern wollen, heißt es.

Alles zum Thema Hendrik Wüst

„Das ist kein übliches, aber ein wünschenswertes Verfahren“, sagt der Sachverständige Helmut Hesse, der im Auftrag der Bürgerinitiativen die Kombilösung mit kleiner Brücke und dem langen Tunnel unter dem Rhein geplant hatte. „Bisher haben sich die Bauherrn bei der Vergabe immer nur um das niedrigste Angebot gekümmert und sich nicht darum geschert, ob das seriös kalkuliert ist.“

Der Landesbetrieb Straßen NRW hat mit dem Mindestpreis, der nach den Vorgaben höchstens um fünf Prozent unterschritten werden durfte, die Konsequenzen aus dem Desaster mit dem im April 2020 gekündigten Baukonzern Porr gezogen. Dieser hatte das Bauwerk mit zwei Neubauteilen und dem Abbruch der alten Brücke für 362 Millionen Euro kalkuliert. Der Vertrag wurde wegen erheblicher Mängel bei der Verarbeitung chinesischer Stahlbauteile gekündigt. Eine zweite derartige Pleite kann Straßen NRW keinesfalls riskieren. Deshalb muss der Bewerber nachweisen, dass seine Kalkulation seriös ist. „Wer den Preis unterbietet, muss sich unangenehme Fragen stellen lassen“, sagt ein Insider.

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Die Zeit dazu drängt. Spätestens am 16. Dezember muss der Landesbetrieb bekanntgeben, wer den Zuschlag erhält. Zehn Tage vorher werden die beiden Konkurrenten darüber in Kenntnis gesetzt. Danach hat der Unterlegene sechs bis acht Tage die Möglichkeit, die Entscheidung zu rügen. Sollte der Landesbetrieb die Rüge zurückweisen, bleiben dem Verlierer weitere drei Wochen, um die Vergabekammer anzurufen.

Das Brücken-Desaster fand am Donnerstag eine weitere Fortsetzung. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat entschieden, dass es beim Ausbau der A 1 zwischen den Kreuzen Leverkusen und Leverkusen-West keine Tunnellösung geben wird. „Die Entscheidung des Bundes gegen die Tunnellösung bedauere ich zutiefst“, schreibt NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) in einem Brief an Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath (SPD). „Wir haben den Wunsch der Stadt Leverkusen nach einem Tunnel immer unterstützt. Ich hätte mir gewünscht, dass unsere Argumente vom Bund stärker gewichtet worden wären.“