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Maskenpflicht seit 27. AprilWo müssen sie getragen werden? Gibt es Bußgelder?

Lesezeit 2 Minuten
Masken

Ab Montag, 27. April 2020, gilt in NRW eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.

  1. Die Maskenpflicht kommt – und bringt viele Fragen mit.
  2. Wer kontrolliert die Einhaltung? Gibt es Bußgelder? Und ändert sich etwas am Abstandsgebot?
  3. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Düsseldorf – Ab Montag gilt auch in Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Wo müssen die Masken getragen werden?

Im öffentlichen Personennahverkehr, an Haltestellen, in Bahnhöfen und im Taxi, beim Einkauf im Einzelhandel und bei der Erbringung und Einholung von Dienstleistungen. Also auch in Apotheken, Arztpraxen, Tankstellen und auf Wochenmärkten sowie bei der Abholung von Speisen und Getränken. Für Beschäftigte kann eine Plexiglas-Abtrennung die Maskenpflicht ersetzen.

Kann auch improvisiert werden?

Ja, aber es sollte eigentlich nur für eine Übergangszeit sein. „Wenn man bis Montag keine Maske besorgt hat, darf man auch einen Schal oder ein Tuch tragen“, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Ab welchem Alter müssen Kinder Masken tragen?

Ab dem Schuleintrittsalter. Also ab sechs Jahren.

Herrscht an Schulen Maskenpflicht?

Diese Entscheidung treffen die jeweiligen Schul-Leitungen.

Sind bestimmte Gruppen von der Tragepflicht ausgenommen?

„Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Pflicht befreit“, sagt Laumann.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Neben den Ordnungshütern sind Händler und Inhaber von Verkaufsflächen besonders aufgefordert, auf das Tragen von Masken zu achten. Sie dürfen Kunden, die keine Maske tragen, den Zugang verwehren.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Das Land hat bewusst keine feste Summe festgelegt, sondern überlässt die Höhe der Strafe den Ordnungsämtern der Kommunen. Das Bußgeld soll auch nicht sofort angeordnet werden. Sondern erst, wenn sich Betroffene nach einem entsprechenden Hinweis weigern, Masken aufzusetzen.

Hat die Einführung Einfluss auf das Abstandsgebot?

Nein, dieses gilt weiter in vollem Umfang. „Es wäre gefährlich, wenn die Maske ein zu großes Gefühl der Sicherheit geben würde“, sagt Laumann: „Das Abstandsgebot ist aber viel wichtiger.“

Dürfen Masken auch beim Autofahren getragen werden?

Laut ADAC Nordrhein grundsätzlich ja. Allerdings müsse das Gesicht deutlich erkennbar sein, sonst droht ein Bußgeld von 60 Euro. In Taxis muss der Fahrgast eine Maske tragen. In Fahrschulen sowohl der Lehrer als auch der Schüler.

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Es darf zudem kein weiterer Schüler auf der Rückbank mitfahren. Dort darf nur ein Prüfer im Fall der Prüfung sitzen - natürlich mit Maske.

Können Restaurants und Kneipen nun bald wieder öffnen?

Ziemlich sicher nicht. „Dieses Thema sehe ich derzeit nicht“, sagt Laumann: „Dazu gehört mehr als die Frage nach einer Maskenpflicht.“

Erleichter die Maskenpflicht Besuche im Alten- oder Pflegeheim?

Noch nicht sofort. Ein Gutachten soll aber Wege aufzeigen. Dafür müssen aber auch Einzelfall-Fragen geklärt werden. Zum Beispiel, ob Besucher direkt zu ihren Angehörigen gelangen können, ohne durch das gesamte Heim zu gehen.

Tragen Fußballspieler Masken auf dem Platz?

Nein, sagt DFB-Chefmediziner Tim Meyer. „Wenn Spieler mit Masken spielen würden, das fände aus meiner Sicht keine Akzeptanz“, sagte Meyer, der die medizinische Task Force zur Fortsetzung der Bundesliga leitet, der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundesarbeitsministerium prüft nach „Spiegel“-Informationen aber die Möglichkeit, Profis bei einem Neustart der Bundesliga mit Gesichtsmasken spielen zu lassen. (dpa)