Düsseldorf – Die Landesregierung hat den Gemeinden, Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen für das kommende Jahr steigende Zuweisungen in Aussicht gestellt. Sie könnten laut der Steuerschätzung im Vergleich zum laufenden Jahr um rund 9,3 Prozent auf ein „absolutes Rekordhoch” von 15,35 Milliarden Euro steigen, teilte am Mittwoch Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) mit. Ein Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen oder Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes seien hingegen für die Kommunen nun nicht mehr vorgesehen.
Angesichts großer Unsicherheiten wie der weiteren Entwicklung der Inflation, Auswirkungen des Ukraine-Krieges und des Mega-Themas Energie werde den Kommunen empfohlen, etwaige höhere Zuweisungen auf die Seite zu legen und so Vorsorge zu treffen, sagte sie.
Laut Städte- und Gemeindebund NRW werden die geplanten Zuweisungen nicht ausreichen, um die absehbaren Belastungen aufzufangen. „Nun von einem Rekordhoch zu sprechen, täuscht jedoch darüber hinweg, dass die Kommunen vor noch nie dagewesenen Herausforderungen stehen”, hielt Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der Ministerin entgegen.
Die jetzt von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz bilden nach seinen Worten die „gute Entwicklung einer Zeit ab, die mit der aktuellen Lage nichts mehr zu tun hat”. In der Summe hätten die Kommunen bereits mit Belastungen zu kämpfen, die deutlich größer seien als die über den Finanzausgleich verteilten Steuerzuwächse. Scharrenbach verweist in ihrer Mitteilung unter anderem auch darauf, dass zahlreiche Städte und Gemeinden deutlich steigende Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten.
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen stellte heraus, angesichts von Gaskrise, Flüchtlingsversorgung und weiter bestehender Belastungen der Corona-Pandemie würden die Städte jeden Euro Landeszuweisung dringend brauchen. „Es ist gut, dass sich die Steuereinnahmen des Landes erholen und der kommunale Finanzausgleich für das kommende Jahr die 15-Milliarden-Euro-Schwelle überschreitet”, sagte Geschäftsführer Helmut Dedy. Der Städtetag NRW vertritt unter anderem die kreisfreien Städte sowie etliche weitere Städte.
Leider korrigiere die neue Landesregierung einen schwerwiegenden Fehler aus dem vergangenen Jahr bei der Ermittlung der kommunalen Einnahmekraft aber nicht. „Das Land behauptet weiter, dass Grund- und Gewerbesteuerzahlende in kreisfreien Städten stärker belastet werden müssen als im kreisangehörigen Raum. Mit dieser Differenzierung wird ein Keil in die kommunale Familie getrieben”, kritisierte Dedy. Den Städten bleibt nach seinen Worten nun nichts anderes übrig, als den Verfassungsgerichtshof NRW in Münster um Hilfe zu bitten.
Wie das Kommunalministerium in seiner Mitteilung erläuterte, hatten das Land NRW und der Bund im Jahr 2020 den Städten und Gemeinden rund 2,72 Milliarden Euro zusätzlich für Gewerbesteuerausgleiche gezahlt. Außerdem sei die Gemeindefinanzierung 2021 und 2022 aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen gestützt worden.
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