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VerfolgungsfantasienLandgericht schickt 34-jährigen Bergneustädter in die Psychiatrie

Lesezeit 2 Minuten
Prozessakten liegen in einem Saal vom Landgericht.

Der 34-Jährige, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, hatte einen Hausmeister angegriffen und lebensgefährlich verletzt.

Im Prozess am Kölner Landgericht gegen einen Bergneustädter (34) ist das Urteil gefallen.

Das Kölner Landgericht hat am Montag einen 34 Jahre alten Mann aus Bergneustadt dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Dezember 2023 einen als Hausmeister tätigen Nachbarn (67), der gerade Mülltonnen in den Innenhof schob, hinterlistig angegriffen und niedergeschlagen hatte.

Bergneustädter leidet an Verfolgungsfantasien

Selbst als der Mann noch auf dem Boden gelegen habe, habe der Beschuldigte weiter auf den 67-Jährigen eingeprügelt und getreten. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und erlitt neben Rippenbrüchen Lufteinschlüsse in Lunge, Brustkorb und Herzen, weshalb er zeitweise intensivmedizinisch versorgt werden musste. „Wenn man Pech hat, dann kann man an solchen Verletzungen versterben und das wollen Sie sicher auch nicht“, sagte die Vorsitzende an den Angeschuldigten gewandt.

Der Angeschuldigte antwortete, in einer ungewöhnlich dialogisch geprägten Urteilsbegründung: „Nee, das wollte ich wirklich nicht.“ Zudem war das Gericht davon überzeugt, dass der 34-Jährige das Opfer im Februar 2024 unter anderem als „Bastard“ beleidigt hatte. Hintergrund der Taten ist laut der Entscheidung ein Wahnsystem, das von Vergiftungs- und Verfolgungsfantasien sowie Geschmackshalluzinationen geprägt sei.

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Alles andere würde dazu führen, dass die Dinge in Unordnung bleiben.
Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar zu der Entscheidung, den 34-Jährigen einzuweisen

Der Beschuldigte hatte vor Gericht angegeben, dass der Hausmeister sich wiederholt mit einem Zweitschlüssel Zugang zu seiner Wohnung verschafft und ihm „Streiche“ gespielt habe. So beschuldigte der 34-Jährige den 67-Jährigen seine Lebensmittel und die Zahnbürste verunreinigt zu haben, wofür er sich mit der Tat von Dezember 2023 habe rächen wollen.

Eingangs der Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar an den 34-Jährigen gewandt: „Sie hatten um eine Chance gebeten und das haben wir uns durch den Kopf gehen lassen.“ Die Kammer sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterbringung in einer Psychiatrie für den an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie leidenden 34-Jährigen genau die Chance sei, die er jetzt brauche. „Alles andere würde dazu führen, dass die Dinge in Unordnung bleiben“, zeigte sich Kretzschmar überzeugt.

Bergneustädter ist seit der Jugend verhaltensauffällig

Und weiter: „Wir legen Ihnen ans Herz bei der Therapie mitzumachen, die Medikamente einzunehmen und von Drogen die Finger zu lassen.“ Der 34-Jährige insistierte hingegen: „Das sind die Umstände, die mich zu sowas treiben. Die Medikamente können das nicht stoppen. Man tut mir Unrecht“, sagte der 34-Jährige.

Bereits seit frühester Jugend ist der Bergneustädter verhaltensauffällig. Zudem war er in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Körperverletzungsdelikten straffällig geworden. Angesichts der Vorgeschichte und der nun verhandelten Taten ging das Gericht davon aus, dass von dem 34-Jährigen erhebliche weitere Straftaten zu erwarten seien, weshalb eine Unterbringung in einer Psychiatrie unumgänglich sei.