Engelskirchen – Besonders griffig klingt die Stellenbezeichnung nicht, aber dafür ist sie präzise: Engelskirchen möchte zeitlich befristet eine Stelle für Klimafolgenanpassungsmanagement schaffen. Der Rat hat einstimmig beschlossen, entsprechende Fördermittel zu beantragen. Die Stelle soll im Stellenplan für 2023 eingestellt werden. Sie würde zu 80 Prozent gefördert.
In der Sitzungsvorlage weist die Verwaltung auf klimatische Veränderungen auch in unserer Region hin. „Mehrjährige Dürre, Waldsterben, Hitzerekorde und zuletzt massive Überschwemmungen werden uns zukünftig immer häufiger treffen“, heißt es darin wörtlich. In Sachen Klimaschutz habe Engelskirchen in der Region die Nase vorn, sagte Bürgermeister Dr. Gero Karthaus, für den es deshalb „eine Selbstverständlichkeit ist“, dass sich Engelskirchen um diese Förderung bemüht.
„Wir sind uns einig, dass sich etwas tun muss – aber nicht so kleinteilig.“
Marcus Dräger (CDU) warf ein: „Den Klimaschutz nur in Engelskirchen bewältigen zu wollen, wird nicht gehen, wie jeder weiß.“ Deshalb hoffe er darauf, dass sich auch die Nachbarkommunen um diese Förderung bemühen werden. „Wir sind uns einig, dass sich etwas tun muss – aber nicht so kleinteilig.“ Engelskirchen habe den Klimanotstand nicht ausgerufen, weil hier das Klima besonders schlecht sei, „sondern weil 17 Ratsmitglieder es beschlossen haben.“
Um was geht es bei der „Klimafolgenanpassungsmanagement“ genau? Das Bundesumweltministerium fördere das Thema neuerdings, schreibt die Gemeindeverwaltung. Das Förderprogramm ist in mehreren Schritten angelegt. Engelskirchen kann sich vorerst nur um Förderung des sogenannten Blockes A1 – eine Art Einstieg in das Klimafolgenanpassungsmanagement – bewerben.
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Ziel ist es dabei, ein nachhaltiges Anpassungskonzept zu erstellen, für das verschiedene Etappenziele in den Fokus genommen werden: Dazu zählt etwa die Schaffung einer oder mehrerer projektgebundener Stellen für die Erstellung und Umsetzung des Konzepts, aber auch Ausschreibung und Beauftragung externer Dienstleister für unterstützende Tätigkeiten, „Start des zivilgesellschaftlichen Prozesses für die Konzepterstellung“ unter anderem mit einer Ideensammlung mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dazu ist „mindestens eine öffentliche Veranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen relevanten Akteuren zur Präsentation der Zwischenergebnisse und zur Diskussion des weiteren Vorgehens“ gefragt. So soll zunächst ein überprüfbarer Plan „zur Umsetzung von nachhaltigen Anpassungsmaßnahmen“ entstehen.
Ein integriertes Klimafolgenanpassungskonzept ist Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für Klimafolgenanpassungsmaßnahmen.
Die Einrichtung der neuen Stelle steht nicht nur unter dem Vorbehalt einer Fördermittelzusage, sondern es bedarf auch noch der Zustimmung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten.