Der Verurteilte hatte im Februar dieses Jahres einen 24-Jährigen am Trinkerbüdchen am Gummersbacher Busbahnhof mit einem Messerstich getötet.
Es war MordGericht verurteilt Messerstecher aus Gummersbach zu lebenslänglicher Haftstrafe
Es war Mord, kaltblütig geplant und ebenso ausgeführt: Am Freitag verurteilte das Kölner Landgericht einen 22-Jährigen zu lebenslanger Haft, weil er im Februar dieses Jahres einen 24-Jährigen am sogenannten Trinkerbüdchen am Gummersbacher Busbahnhof mit einem gezielten Messerstich in den Hals getötet hatte. Das Opfer hatte nach Einschätzung des Gerichts keine Chance. Sowohl die Halsschlagader, als auch die Halsvene seien von dem Stich durchtrennt worden. Der 24-Jährige sei auf der Stelle durch Verbluten verstorben.
Heimtücke bei Mord am Gummersbacher Busbahnhof
Als Motiv für die Bluttat stellte das Gericht Rache fest. Hintergrund sei ein Vorfall von Silvester 2021 gewesen, als der Angeklagte und das spätere Opfer aneinandergeraten waren, und der Angeklagte vom späteren Opfer verletzt wurde. Mit einem sogenannten Nunchaku – einer ostasiatischen Schlagwaffe, bei der zwei Knüppel mit einer Kette verbunden sind –, an dem möglicherweise noch ein Messer befestigt gewesen sei, habe das spätere Opfer den Angeklagten am Arm verletzt.
Dieser Vorfall habe im Angeklagten einen langanhaltenden Durst nach Rache ausgelöst. Schon vor der Tat habe der Angeklagte gegenüber Zeugen geäußert, dass er den 24-Jährigen „von hinten mit einem Messer in den Hals stechen wolle“, sagt der Vorsitzende Peter Koerfers in der Urteilsbegründung.
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Der Aussage des Angeklagten, er habe in Notwehr gehandelt, erteilte die 5. Große Strafkammer eine Absage. In Hinblick auf Videoaufnahmen sagte Koerfers: „Entscheidend war die Körpersprache des Geschädigten.“ Der sei Sekunden vor der Tat „vollkommen entspannt“ gewesen und habe sich „keines Angriffs versehen“. Der Geschädigte sei von dem Angeklagten überrascht worden: „Er erkennt das Messer erst, als es schon in seinem Hals steckt“, sagte Koerfers und begründete so das Mordmerkmal der Heimtücke.
In Hinblick auf die im Prozess gemachten fremdenfeindlichen Äußerungen des Angeklagten nahm das Gericht dennoch keine niedrigen Beweggründe an. Die Fremdenfeindlichkeit sei eine „verwerfliche Einstellung“, die aber nicht handlungsleitend gewesen sei. Auch Mordlust schied als Mordmerkmal aus. Diese sei eben dadurch gekennzeichnet, dass das Opfer hätte austauschbar sein müssen. „Es ging dem Angeklagten aber konkret darum, den Geschädigten aus Rache zu töten“, sagte Koerfers.
Am Ende der Urteilsbegründung nahm Koerfers den 22-Jährigen noch persönlich ins Gebet: Er müsse an sich arbeiten und seine Unreife ablegen. Nur so habe er in 15 Jahren eine Chance auf vorzeitige Haftentlassung: „Sonst kann lebenslänglich auch wirklich lebenslänglich bedeuten.“