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Update

Urteil im Prozess
Messerangreifer von Gummersbach wird dauerhaft in Psychiatrie eingewiesen

Lesezeit 2 Minuten
Der Messerangreifer auf der Anklagebank.

Das Gericht stellte fest, dass der an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidende Mann (l.) eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der Gummersbacher wird dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen. Zudem hat das Landgericht Haftstrafen ausgesprochen.

Im Prozess gegen den Messerangreifer (31) von Gummersbach hat das Kölner Landgericht am Donnerstag den 31-Jährigen dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidende Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Im November 2023 hatte der Mann laut der Urteilsbegründung des Vorsitzenden der 18. Großen Strafkammer, Volker Köhler, zunächst im Supermarkt Dornseifer eine Dose Biermischgetränk ausgetrunken. Als eine Mitarbeiterin ihn aufforderte, die Dose zu bezahlen, habe er die Frau mit einem Faustschlag niedergestreckt, sich zwei weitere Dosen genommen und das Geschäft ohne zu zahlen verlassen. Wenig später trafen Polizisten am Busbahnhof auf den Mann, wobei er ein „Cuttermesser in der Hand gehalten“ habe.

Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte

Der Aufforderung, das Messer niederzulegen, kam der 31-Jährige auch dann nicht nach, als die Beamten Pfefferspray einsetzten und Warnschüsse abgaben. Stattdessen begab sich der 31-Jährige in die Fußgängerzone, wo die Situation eskalierte und der Angeklagte nach einem Messerangriff auf einen Beamten niedergeschossen wurde. Neben Treffern in Hände, Arme und Beine erlitt der Mann auch einen lebensbedrohlichen Bauchdurchschuss. Später mussten ihm mehrere Finger amputiert werden.

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Der 31-Jährige ist bei heute schwer von den Verletzungen gezeichnet. Das Gericht wertete die Tat im Dornseifer als Diebstahl mit Waffen – wegen des Cuttermessers – sowie vorsätzliche Körperverletzung. Das Geschehen mit den Polizisten wertete das Gericht als Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Polizeibeamte sowie gefährliche Körperverletzung. Für den Gesamtkomplex erging eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

Zudem wurde der 31-Jährige wegen einer weiteren Anklage zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Im Oktober 2022 hatte er eine Sachbeschädigung und eine gefährliche Körperverletzung zulasten seines damaligen Vermieters begangen. Im Juni 2023 folgte ein Widerstand mit tätlichem Angriff auf Polizisten. Dabei beging der 31-Jährige auch eine vorsätzliche Körperverletzung. Laut einem Gerichtssprecher tritt die Vollstreckung der Haftstrafen hinter der dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie zurück. Die Zeit der Unterbringung wird auf die Haftdauer angerechnet, kann diese aber auch übersteigen.