Nach den Aussagen von Sachverständigen will das Gericht am Donnerstag ein Urteil sprechen. Es geht um die Frage, ob der Mann eingewiesen wird.
MesserangreiferAnklage fordert Unterbringung des Gummersbachers in Psychiatrie
Der Prozess gegen den Messerangreifer, der in Gummersbach von Polizisten angeschossen wurde, ist am Dienstag im Landgericht Köln fortgesetzt worden. Von den Polizeikugeln wurde der Mann schwer verletzt. Unter anderem verlor er den Ringfinger und den kleinen Finger der rechten sowie den Mittelfinger der linken Hand. Nun sollte geklärt werden, ob er trotz dieser Verstümmelungen weiterhin gefährlich für seine Mitmenschen sein kann und in der Lage ist, andere zu verletzen.
Angeklagter könne Mitmenschen noch gefährlich werden
Dazu äußerte sich zunächst ein Sachverständiger von der Uni-Klinik Köln aus neurologischer Sicht. Danach sei die Funktion der rechten Hand stark eingeschränkt und der Angeklagte könne damit zwar noch etwas festhalten, jedoch keine Kraft mehr aufbringen. Die linke sei weniger stark eingeschränkt. Er verglich ihre Leistungsfähigkeit mit der linken Hand einer jungen Rechtshänderin. Allerdings könne er für seine Mitmenschen noch gefährlich werden, etwa durch den Einsatz seines Oberkörpers bis hinunter zu den Ellenbogen. Auf Nachfrage des Verteidigers veranschaulichte der Sachverständige, dass auch die Ritter im Mittelalter beim Führen einer Lanze nicht vorrangig auf den Einsatz ihrer Hände angewiesen seien.
Ein orthopädischer Gutachter, ebenfalls von der Kölner Uni-Klinik, kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Er war mit der konkreten Frage beauftragt, ob der Beschuldigte noch gefährlich für andere Menschen sein könne. Trotz der weitgehend funktionsunfähigen rechten Hand sei er in der Lage, mit dem Ellenbogen zu verletzen. Links könne er vermutlich sogar mit der Hand zuschlagen, auch wenn er nicht in der Lage sei, die Finger zur Faust zu ballen. Dem Angeklagten erläuterte der Gutachter, dass auch weitere Operationen die Funktionsfähigkeit seiner rechten Hand wohl nicht wieder herstellen könnten.
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„Wie ein angegriffenes Tier“
In ihrem Plädoyer beschrieb die Staatsanwältin ausführlich auch den Hergang der Taten vor der Schießerei in Gummersbach. Nach einem psychologischen Gutachten leide der Mann an einer dissoziativen Persönlichkeitsstörung, sei jedoch nicht gänzlich schuldunfähig. So forderte sie für die Taten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, für die räuberischen Diebstahl unmittelbar vor der Schießerei zwei Jahre und zwei Monate. Für den tätlichen Angriff, auf den der Schusswechsel folgte, verlangte sie Freispruch: „In dieser Situation war er aufgrund seiner Krankheit nicht mehr Herr der Lage und hat sich gewehrt wie ein angegriffenes Tier.“ Sie beantragte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der Verteidiger schilderte die schwere Vergangenheit seines Mandanten seit seiner Kindheit. Trotz mehrfachen Wunsches habe er keine wirksame Hilfe erfahren. Der Anwalt übte harsche Kritik an dem Vorgehen der Polizei. Er stellte keinen Antrag. Der Vorsitzende Richter Volker Köhler kündigte ein Urteil für Donnerstag an.