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Prozess am LandgerichtWie gefährlich ist der Gummersbacher Messerangreifer noch?

Lesezeit 2 Minuten
Im Mann im Rollstuhl vor Gericht.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger im Gummersbacher Gericht.

Das Kölner Landgericht will von einem Experten durch Messungen klären lassen, welche motorischen Fähigkeiten dem Angeklagten nach den Schussverletzungen geblieben sind.

Mit einer Überraschung ist es am Dienstag im Prozess gegen den mutmaßlichen Messerangreifer (31) von Gummersbach weitergegangen. Anders als geplant wurde noch kein Urteil gesprochen. Hintergrund ist, dass das Landgericht ein weiteres Gutachten zum gesundheitlichen Zustand sowie der künftigen Gefährlichkeit des 31-Jährigen einholen will.

Demnach soll eine Nervenleitgeschwindigkeitstestung sowie eine Kraftmessung durchgeführt werden. Zwar könne der Angeklagte auch heute noch ein Messer oder andere gefährliche Gegenstände halten, allerdings nur im „Pinzettengriff“, also zwischen Daumen und Zeigefinger, erklärte Gutachter Sebastian Wegmann, Orthopäde und Unfallchirurg an der Kölner Uni-Klinik. Inwiefern Dritte dadurch verletzt werden könnten, müsse gemessen werden.

Angegossener Messerangreifer: Offene Fragen in Gummersbacher Fall

Gleiches galt für die Frage, ob der 31-Jährige noch kraftvoll zuschlagen kann. Da ein Schlag nicht nur aus einer Arm-, sondern einer komplexen Körperbewegung bestehe, sei fraglich, inwiefern der auch an den Nerven geschädigte Angeklagte dazu in der Lage ist. Um beide Fragen zu klären, wurden nun weitere Untersuchungen angeordnet.

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Am Ende waren fürs Gericht mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Nach Beratung gab der Vorsitzende Volker Köhler bekannt, dass das Verfahren weiter fortgesetzt werde. „Es handelt sich hier um keinen einfachen Fall“, begründete Köhler die Entscheidung der Kammer. „Und wir wollen sicher gehen, dass wir die richtige Entscheidung treffen.“ Es gehe schließlich nicht nur um eine Bewährungsstrafe, vielmehr stehe eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie für den 31-Jährigen im Raum und das sei eine der schwerwiegendsten Entscheidungen, die ein Gericht fällen könne.

Der mit einem Cuttermesser bewaffnete Angeklagte war im November 2023 nach einem mutmaßlich räuberischen Diebstahl in einem Supermarkt von Polizisten in der Fußgängerzone gestellt worden. Die Situation eskalierte, als er weder mit einem Stuhlschlag, noch mit Reizgas von den Beamten entwaffnet werden konnte. Als der 31-Jährige einen der Beamten bei einem Handgemenge mit dem Messer verletzte, hatten drei Beamte vielfach auf den 31-Jährigen geschossen, wobei auch zwei Passanten verletzt wurden. Der 31-Jährige wurde von mehreren Schüssen getroffen und seine Hände zerfetzt. Er verlor den Ringfinger und den kleinen Finger der rechten Hand sowie den Mittelfinger der linken.

Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt.