Oberberg – Die Lockerungen der Corona-Beschränkungen werfen viele Fragen auf. Wir beantworten, was die Entscheidungen von Bund und Land für die Menschen in Oberberg bedeuten.
Was bedeutet die Obergrenze von 50 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage für Oberberg?
Diese Zahl wurde Ende März für ein paar Tage überschritten. Angesichts der weitgehenden Lockerungen kann sich eine solche Häufung also wiederholen. Donnerstag betrug dieser sogenannte „Inzidenzwert“ aber nur 4,8. Mit Inzidenz bezeichnet wird die Anzahl der neu auftretenden Erkrankungen innerhalb einer Personengruppe von bestimmter Größe während eines bestimmten Zeitraums. Sollte die Zahl auf mehr als 50 steigen, soll ein „konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt werden“, kündigte der Kreis gestern Nachmittag an.
Ist diese Obergrenze ein Freibrief für Sorglosigkeit?
Das wäre das Schlimmste, das passieren könnte, meint die Kreisverwaltung. Nicht nur Kreisdirektor Klaus Grootens geht davon aus, dass die Zahl der Neuinfektionen mit großer Wahrscheinlichkeit wieder steigt. Entscheidend sind Ausmaß und Tempo der Neuinfektionen. Das Gesundheitssystem darf nicht überlastet werden. Landrat Jochen Hagt warnt: „Die niedrige 7-Tage-Inzidenz ist kein Grund zur Entwarnung.“ Hygiene- und Abstandsregeln müssten unbedingt weiter eingehalten werden.
Wird so umfangreich getestet wie bisher?
Man werde nicht nachlassen, potenzielle Infektionsträger zu ermitteln und Infektionswege nachzuvollziehen, versichert Grootens. Ein Herunterfahren der Aktivitäten, um niedrigere Infektionszahlen vorzuweisen, komme nicht in Frage. Getestet wird weiter nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.
Wie ist die Lage in den als besonders gefährdeten Altenheimen?
Auch die vorsorglichen Tests in Altenheimen sollen fortgesetzt werden. Damit hatte Oberberg als einer der ersten Landkreise in NRW begonnen, seitdem setzen die Verantwortlichen mit den Behörden abgestimmte Hygienekonzepte um.
Welche Besuchsregeln gelten am Muttertag in den Altenheimen?
Mit Blick auf die vor allem für die Bewohner sehr schwierigen Wochen der Abschottung begrüßen die Heime die Lockerungen und die Besuchsmöglichkeiten ab Sonntag. Nach einem Treffen mit Altenheimleitungen hat der Kreis am Nachmittag mit Blick auf den möglichen Besucherandrang an Muttertag neue Besuchsregeln bekanntgegeben. Besuche sind nur nach telefonischer Anmeldung möglich. Schutzkleidung und ein Screening der Besucher sind erforderlich. Die Begegnung darf nur personen- und zeitbegrenzt in speziell ausgewiesenen Bereichen der Einrichtung stattfinden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Könnte der Kreis selbst Beschränkungen wieder in Kraft setzen?
Welche Beschränkungen der Kreis erlassen darf, müssen Bund und Land noch genauer festlegen. Unabhängig davon hat der Kreis eigene Befugnisse. So hat er gemeinsam mit der Gemeinde Reichshof Mitte März nach fünf Neuinfektionen alle Vereinsaktivitäten und öffentlichen Veranstaltungen verboten. Damals zählte Oberberg 19 Infizierte – gestern waren es 462. Als Hausherren ihrer Rathäuser und der Schulen können auch die Kommunen Beschränkungen erlassen.
Wie können die Ordnungsämter die nach wie vor geltenden Kontaktbeschränkungen und Vorgaben angesichts der vielen Lockerungen kontrollieren?
Das wird schwierig. Gaststätten, Restaurants, Spielplätze, Fitnessstudios, Sportgelände, Geschäfte, Schulen und Kitas gleichzeitig im Blick zu haben – dafür gibt es nicht genug Personal. Ob es Schwerpunkte geben wird, wollen Kreis und Bürgermeister heute in einer Telefonkonferenz besprechen. Thema soll auch sein, ob der Kreis die Öffnung der Freibäder koordiniert, damit der Andrang dort nicht zu groß wird.