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Wegen Bedrohung angeklagtBergisch Gladbacher versprüht Gift und Galle im Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Das Amtsgerichtsgebäude in Bensberg.

Vor dem Bergisch Gladbacher Amtsgericht blühen Frühlingsblumen

Ein wegen Bedrohung angeklagter Gladbacher giftet im Gerichtssaal verbliebene Zuschauer an. Er wird verurteilt.

Fast eine Stunde lang ziehen sich im Prozess gegen einen alten Bekannten der Justiz der Richter sowie Staatsanwältin, Verteidigerin und Nebenklagevertreterin zum Rechtsgespräch ins Beratungszimmer zurück. Der 40-jährige Bergisch Gladbacher auf der Anklagebank wirkt ein bisschen wie ein fleischgewordener Internet-Troll. Er soll – erneut – Nachbarn sowie einen Mitarbeiter des Bergisch Gladbacher Ordnungsamtes und eine Angestellte des Bensberger Amtsgerichtes beleidigt und bedroht oder genötigt und außerdem eine Nachbarin mit Steinen beworfen haben, ohne diese allerdings nennenswert zu verletzen.

Während der versammelte juristische Sachverstand im Hinterzimmer berät, was man mit dem am 4. Februar 2022 bereits einmal wegen diverser Randale-Aktionen im Jahr 2020, dem ersten Corona-Jahr, zu 80 Tagessätzen Geldstrafe verurteilten Bürgergeld-Empfänger Peter K. (Namen geändert) machen sollte, nutzt der Angeklagte die lange Wartezeit dazu, zunächst einen mit einer Tagespraktikantin im Gerichtssaal verbliebenen Rechtsanwalt und später auch noch den Zeitungsreporter anzusprechen. Er tut das scheinbar unmotiviert, aber verbal-aggressiv, boshaft, provozierend.

Affenlaute für Strafverteidiger

Dem Juristen bringt er an King Kong erinnernde Affenlaute entgegen, wohl um ihm zu bedeuten, er solle sich mit seinen 30 Jahren juristischer Erfahrung nicht so vor der ebenfalls im Saal anwesenden Schülergruppe aufspielen.

Und dem Journalisten ordnet er später – in Frageform – Berichte mit Überschriften zu, die wie Karikaturen von Boulevard-Schlagzeilen wirken: inhaltlich absurd, überzogen. Bis 13.35 Uhr dauert die Juristen-Beratung, dann erklärt die Verteidigerin ihrem Mandanten Peter K. das Ergebnis des Rechtsgesprächs über den möglichen weiteren Ablauf des Prozesses.

Gerichtsmitarbeiterin bedroht

Als Peter K. sich einverstanden erklärt, legt die Juristin in seinem Namen ein Teilgeständnis ab: Sämtliche Vorwürfe mit Ausnahme der Steinwürfe träfen zu, die Beschimpfung und Beleidigung des den ruhenden Verkehr überwachsenden Ordnungsamts-Mannes ebenso wie die Beschimpfung der Nachbarn oder die telefonische Bedrohung der Gerichtsmitarbeiterin, mit der er über das Thema Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldzahlung gesprochen hat.

Ihr Mandant entschuldige sich dafür, sagt die Verteidigerin, und es tue ihm alles sehr leid, und es sei seiner angespannten psychischen Situation geschuldet. Er befinde sich bereits in eine Online-Therapie und hoffe, die Behandlung vertiefen zu können. Die Staatsanwältin erklärt im Anschluss, dass sie unter Zurückstellung größter Bedenken damit einverstanden sei, den Vorwurf der Steinwürfe im Hinblick auf die übrigen Taten einzustellen und fordert am Ende 140 Tagessätze zu je zehn Euro, also 1400 Euro Geldstrafe.

Geständnis erspart Beweisaufnahme

Ähnlich plädieren Nebenklagevertreterin und Verteidigerin, wobei letztere noch darauf hinweist, dass Peter K. mit seinem Geständnis dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe, die sicher nicht an nur einem Tag hinzubekommen wäre. Auch sei er wie ein Ersttäter zu behandeln, da sich die Übergriffe samt und sonders im Jahre 2021 und damit vor seiner Verurteilung von Februar 2022 ereignet hätten.

Genau dieses Urteil verkündet am Ende auch Richter Ertan Güven. Ob damit der Frieden wieder Einzug halten kann, wird die Zeit zeigen.