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Bergisch GladbachExperten kalkulieren etwa 5,4 Millionen Euro für Brücken-Umbau

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Die Eisenbahnunterführung an der Buchholzstraße.

Bergisch Gladbach – Für die Kreisstadt liegen jetzt erstmals exakte Kostenangaben für die erforderlichen Umbauten der Eisenbahnbrücken an der Franz-Hitze-Straße, Damaschkestraße und Buchholzstraße auf dem Tisch. Einschließlich der Planungskosten kalkulieren die städtischen Experten mit Ausgaben von etwa 5,4 Millionen Euro für einen Ausbau ab dem Jahr 2025 folgende.

Die Bahnbrücken müssen für das zweite S-Bahn-Gleis angepasst werden, größere Durchlässe für Radfahrer und Fußgänger sind vorgesehen. So soll es an der Buchholzstraße künftig zwei Fahrspuren geben und auf beiden Seiten einen Rad- und Gehweg. Bislang ist die enge Unterführung für Autos nur mit einer Ampelschaltung passierbar. Knapp drei Millionen Euro sollen die Veränderungen an der Buchholzstraße kosten, für Franz-Hitze- und Damaschkestraße werden jeweils etwa eine Million Euro veranschlagt.

Weil die Änderungen von Seiten der Stadt kommen, muss sie die Stadt auch bezahlen. Und nicht die Deutsche Bahn, die mit Hochdruck an den Planungen für das zweite Bahngleis von Dellbrück nach Gladbach arbeitet. Das zweite Gleis ist Voraussetzung für einen künftigen Zehn-Minuten-Takt der S-Bahn, bislang rollen die Züge alle 20 Minuten Richtung Köln.

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Anbindung abgelehnt

Eine Anpassung der Brücke Buchholzstraße an eine Großvariante mit Anbindung an eine irgendwann kommende Straßenquerspange/Umgehung wäre mit etwa zwölf Millionen Euro zu veranschlagen gewesen, so die Stadt. Dies jedoch ist nach der jüngsten Ausschuss-Entscheidung der Mehrheitskooperation Grüne, SPD und FDP zunächst vom Tisch, der Vorschlag der Verwaltung war mit Mehrheit abgelehnt worden. Aus Verwaltungssicht hätte diese Spange eine neue Verkehrsführung in Richtung Mülheimer Straße und Refrather eröffnen können, auf ehemaligen Gleisanlagen des sogenannten „Gleisdreiecks“ Richtung Mülheimer Straße und Refrather Weg.

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Die jüngsten Entscheidungen sind seit kurzem auch in der Formulierung verbindlich festgezurrt. Ursprünglich hatte der Brücken-Antrag der Dreierkooperation von „Bahnübergangen“ gesprochen, nicht von Eisenbahnüberführungen. Das war ein Versehen. In der Fachsprache der Eisenbahner gelten als „Bahnübergänge“ ausschließlich ebenerdige Kreuzungen von Schienen und Straße, teils mit, teils ohne Schrankenanlage. In der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind entsprechende Begriffe juristisch exakt festgelegt. Um die Planungen nicht in die Irre zu führen, wird künftig in allen Dokumenten korrekterweise von Eisenbahnüberführungen gesprochen.