Bergisch Gladbach – Die Stadt hat aus ihrer Sicht das Radeln in der City sicherer gemacht. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sieht hingegen „totale Verwirrung“ für die Pedaltreter.
Was ist passiert? Es geht um eine veränderte Wegeführung für die Radfahrer an der unteren Hauptstraße, in Richtung Stadtmitte. Bislang nutzten Radfahrer am Abzweig Dechant-Müller-Straße den Bürgersteig gemeinsam mit den Fußgängern, neben dem erlaubten Radfahren auf der Straße. Das Bürgersteig-Radeln ist aber seit kurzem an dieser Stelle untersagt.
Bergisch Gladbach: Radfahrer werden auf Straße geleitet
Radfahrer werden auf die Fahrbahn geleitet, auf einen mit Piktogramm angedeuteten Radweg. Das blaue „Fußgänger“-Verkehrszeichen, neu montiert an der Straße, zeigt an, dass für Radfahrer eine Benutzungspflicht der Straße vorliegt. Wer sich nicht dran hält und wie bisher auf dem Bürgersteig fährt, riskiert ein Verwarngeld. In der Gegenrichtung ist alles so geblieben wie es war für Radler, die Benutzung des Bürgersteigs weiter erlaubt. Zweite Änderung: In Höhe Driescher Kreisel werden Radfahrer von der Fahrbahn der Hauptstraße zurück auf den Gehweg geführt. Zugleich bleibt das Radeln auf der Straße erlaubt.
„Das neue Verbot hat auch einen Sinn“, erklärt Martin Rölen aus der Pressestelle der Stadt. Der Fußweg entlang der Hauptstraße sei an einigen Stellen besonders eng, wiederholt habe es Unfälle gegeben. Deshalb habe die Unfallkommission (Stadt, Polizei) entschieden, hier den Radverkehr zu untersagen. Das Radfahren auf der Straße sei an dieser Stelle bereits zulässig gewesen. Unfälle habe es aber nur auf dem Bürgersteig gegeben. „Daraus ist zu folgern, dass das Fahren auf der Straße für Radfahrer eindeutig sicherer ist.“
Beim ADFC Rhein-Berg/Oberberg spricht der zweite Vorsitzender Dr. Bernhard Beckermann von „Verwirrung total“ Bislang sei die Benutzung des Hochbord-Radwegs nur mit „großer Vorsicht“ möglich gewesen, da auf parkende Autos mit plötzlich geöffneter Beifahrertüre und Hauseinfahrten zu achten gewesen sei. Das Problem entfalle aber nur partiell. Aufgrund des Abstandgebotes für den Pkw-Fahrer zum Radfahrer von 1,50 Meter führe die neue Beschilderung „zu einem faktischen Überholverbot für Pkw.“ Gleichzeitig gebe es kein Schild zur Tempobegrenzung „und das Risiko von gefährlichen Überholmanövern nimmt zu“. Beckermann: „Tempo 30 hätte ab hier mindestens angeordnet werden müssen.“ Weil unmittelbar hinter dem Gehwegschild der rotgepflasterte Radweg beibehalten wurde, „erkennen Radfahrer das Benutzungsverbot nicht“. Die an vergleichbaren Stellen in der Stadt übliche Rotfärbung der Ableitungsspur vom Radweg auf der Fahrbahn fehle, kritisiert der ADFC-Vertreter. Am Driescher Kreisverkehr sei mit der neuen Markierung die Situation „völlig unklar und verwirrend“. „Warum sollen an dieser Stelle die Radfahrer nicht weiter auf der Straße fahren?“ Mit „inkonsistenten, unklaren und widersprüchlichen Verkehrszeichen und Markierungen, die sich ja an vielen Stellen der Stadt finden lassen“, komme die Straßenverkehrsbehörde ihren Pflichten nicht nach.
Bei der Stadt greift man die Hinweise des ADFC teils auf. Das Einfärben der Ableitungsspur und die Komplettabsenkung des Bordsteins beim Wiederauffahren seien sillvoll. Die jetzige Beschilderung entspreche geltendem Recht, dennoch werde auf der Verkehrsbesprechung noch einmal darüber gesprochen. Was aus Kostengründen nicht passiere, sei der Austausch des roten Pflasters auf dem Gehweg. Diese roten Steine hätten rechtlich keinerlei Bedeutung, falls wie hier ein Gebots-oder Verbotsschild anderes bestimme.