Bergisch Gladbach – Jetzt endlich liegt die Liste der Grundstücke vor, die aus Sicht der Stadtverwaltung als potenzielles Bauland im neuen Regionalplan eingetragen werden sollen. Demnach will die Stadt weiter wachsen und Grünzüge in den nächsten Jahrzehnten bebauen lassen. Es handelt sich zum Teil um Freiflächen, die von Bürgerinitiativen hart umkämpft waren, als es um den neuen Flächennutzungsplan ging. Der alte Konflikt könnte wieder aufbrechen.
Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass sie sogar noch mehr „Handlungsspielraum“ benötige, als der 2019 verabschiedete Flächennutzungsraum (FNP) biete. Die von der Bezirksregierung bis zum Jahr 2040 ermittelten Bedarfe – 177 Hektar für Wohnen und 95 Hektar für Gewerbe – könnten sonst nicht gedeckt werden. Deshalb die Forderung: Zusätzliche Freiflächen sollen im neuen Regionalplan zur Bebauung freigegeben werden.
Entwarnung für Kölner Fenster
Im Kern geht es um Flächen, die die Bezirksregierung 2019 aus dem FNP gestrichen hatte- Aus klimarelevanten Gründen kommen sie aus Sicht der Bezirksregierung für die Aufnahme als Bauland auch im Entwurf des neuen Regionalplans nicht in Frage.
Entwarnung bei den bisher besonders umkämpften Flächen gibt es nur für das Nußbaumer Feld, wegen seiner schöner Aussicht auch Kölner Fenster genannt. Drei weitere sogenannte weiße Außenflächen sind dagegen nicht vom Tisch und sollen nach dem Willen der Stadtverwaltung zum Siedlungsbau freigegeben werden: Der fünf Hektar große Grünzug in Katterbach Lubusch, die 4,5 Hektar große landwirtschaftliche Fläche an der Alten Wipperfürther Straße in Hebborn, sowie der 9,9 Hektar große landwirtschaftlich geprägte Freiraum in Asselborn-Unterheide.
Politik entscheidet über Erweiterungsfläche für Firma Krüger
„Wirtschaftliche Konsequenzen“ befürchtet die Stadtverwaltung, sollte das Areal in Spitze nicht als Gewerbegebiet in den Regionalplan aufgenommen werden. Dies gelte auch für Flächen entlang der Autobahn 4 in Frankenforst – obwohl die A 4 „eine klare Zensur zwischen Siedlungsbereich und Freiraum“ darstelle. Sollten beide Areale für Gewerbeansiedlungen aus dem Regionalplan gestrichen werden, habe die Stadt kaum Spielraum für größere gewerbliche Entwicklungen.
Regionalplan für alle
Kontakt für die Beteiligung
Der Regionalplan Köln ist eine Art Flächennutzungsplan für einen größeren Bereich. Das Planwerk umfasst alle Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln. Formuliert werden übergeordnete Ziele der Raumordnung und Entwicklung in der Region. Das Planwerk gilt bis 2043. Die Frist für die Öffentlichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen, endet am 31. August. Das geht elektronisch per E-Mail an regionalplanung@bezreg-<<koeln>>.nrw.de oder per Post an die Bezirksregierung <<Köln>>, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 <<Köln>>. Die Regionalplanungsbehörde legt dem Regionalrat eine Zusammenstellung aller Stellungnahmen vor. Abschließend entscheidet der Regionalrat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen des Feststellungsbeschlusses. (ub)
Über eine Bebauung der bei Bürgern heftig umstrittenen Erweiterungsfläche für die Firma Krüger soll die Politik entscheiden, ebenso wie über alle anderen Areale: Insgesamt sind es 52 Flächen, 22 davon sollen aus Sicht der Stadtverwaltung als Freiflächen aus dem Regionalplan herausgenommen werden und stattdessen als „Potentialflächen“ für Bauland eingetragen werden.
Spannend dürfte das Abstimmungsverhalten der Grünen werden. Denn sie kämpften 2019 an der Seite der Bürgerinitiativen, als es um den Schutz von Grün- und Waldflächen ging. Jetzt können sie nicht mehr frei entscheiden, sondern müssen sich mit SPD und FDP absprechen.
Freie Wählerschaft will nicht zustimmen
Die Entscheidung der Freien Wählergemeinschaft dagegen steht schon fest: „Wir werden der bislang vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung nicht zustimmen“, kündigt der stellvertretende Vorsitzende Rainer Röhr an. Hinter der Absage steckt die Sorge, dass die Grünzüge über den Umweg des Regionalplans doch noch zu Bauland werden könnten. Allerdings bedeutet die Ausweisung zusätzlicher Flächen im Regionalplan nicht, dass sie automatisch in den FNP aufgenommen werden. Für weiße Flecken aus dem FNP muss laut Stadtverwaltung erneut eine Genehmigung bei der Bezirksregierung beantragt werden. Trotzdem handelt es beim Regionalplan um eine Vorfestlegung, auch wenn der Stadtrat die letzte Entscheidung über Bauland trifft.
Die Freien Wähler kritisieren, dass einige Vorgaben der Bezirksregierung wie die Sicherung von Frischluftkorridoren in den Ballungszentren nicht berücksichtigt würden. Betrachte man Klimaschutz als Konsens im Stadtrat, ergebe sich ein Sachzwang, insbesondere die weißen Flächen in den Außenbereichen ohne besondere Diskussion zu streichen.
Entscheidung fällt Ende Juni
„Wir fordern die Verwaltung auf, die klimarelevanten Grünzüge nun endgültig aus dem Regionalplan herauszunehmen und eine Besiedlung dort nicht weiterzuverfolgen“, betont Röhr. Die Freien Wähler kritisieren zudem, dass es bisher keine Diskussionsmöglichkeit gegeben hat. Die einmalige Beratung im interfraktionellen Arbeitskreis sei nicht ausreichend gewesen. „Die Stadt hat zu spät auf den bereits seit 2021 feststehenden Entwurf des Regionalplans reagiert“, meint Röhr.
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Am 8. Juni wird sie zuerst dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss vorgelegt. Die endgültige Entscheidung treffen dann die Mitglieder des Stadtrats am 21. Juni in der letzten Sitzung vor den Sommerferien. Bis Ende August muss der Bezirksregierung die Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach vorliegen.